Christian Pilnacek zu Justiz-Weisungen

"Wesentliches Element des Vertrauens in die Justiz besteht in nachvollziehbaren Entscheidungen“.

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In einem Interview mit der Sonntag erscheinenden profil-Ausgabe nimmt der Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium Christian Pilnacek zu der wieder aufgeflammten Debatte rund um Weisungen an Staatsanwaltschaften Stellung. „Staatsanwaltschaften haben seit 2016 generell keine Berichtspflichten mehr über den Gang eines Verfahrens von besonderem öffentlichen Interesse, das passiert völlig unbeeinflusst vom Ministerium. Die Berichtspflichten konkretisieren sich erst, wenn man zu den Endantragstellungen kommt.“

"Wir arbeiten daran, das transparenter zu gestalten“

Wie kürzlich bekannt wurde, hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien 2016 ein anklagereifes Korruptionsverfahren der WKStA gegen René Benko (rund um ein Immobiliengeschäft in Lech am Arlberg) per Weisung einstellen lassen, dies aber annähernd drei Jahre lang nicht öffentlich gemacht, wie es im Staatsanwaltschaftsgesetz eigentlich vorgesehen wäre. Dazu Pilnacek: „Wir haben in der Umsetzung dieser Bestimmung Schwierigkeiten. Wir arbeiten aber daran, das transparenter zu gestalten.“ Ein wesentliches Element des Vertrauens in die Justiz bestehe in nachvollziehbaren Entscheidungen ihrer Organe. Im Fall Benko habe die OStA „aus beweiswürdigenden Erwägungen der WKStA eine Einstellungsweisung gegeben. Wir hatten nur zu beurteilen, ob das, was die Oberstaatsanwaltschaft sagt, unvertretbar ist, und das war es nicht. Ich gebe zu, es wäre vernünftiger gewesen, wir hätten das schon damals veröffentlicht“.

Dass die notorischen Dienstbesprechungen in der Vergangenheit auch dazu verwendet worden sein könnten, um Staatsanwälten informelle Weisungen zu erteilen, verneint Pilnacek: „Ich gehe nie in eine Dienstbesprechung hinein, um in irgendeiner Weise einen Einfluss zu erzeugen. Manche Dinge werden außerhalb des Ermittlungsdrucks vielleicht anders beurteilt. Das sollte gerade unter Juristen möglich sein.“