Österreich

Corona-Verordnungen: Gesundheitsministerium hat Auskunft zu Unrecht verweigert

Das Gesundheitsministerium verweigerte einem Medium die Auskunft - zu Unrecht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht feststellte.

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Je länger die Pandemie dauerte, desto komplizierter wurden die Gegenmaßnahmen der Regierung. Während Geschäfte schließen mussten, durften Skilifte offenhalten, die Bundesgärten wiederum nicht. In wechselnden Abständen wurde über 3G (genesen, geimpft oder getestet), dann 2,5G (genesen, geimpft oder PCR-getestet) und später über 1G (nur geimpft) diskutiert.

Der Journalist Maximilian Werner, der für die Vorarlberger Nachrichten schreibt, wollte Ende 2021 mittels Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz von Gesundheitsminister Rauch (Grüne) wissen, welche fachlichen Begründungen es für diese Corona-Verordnungen gab. Im Ministerium liegen zu jeder Maßnahme solche Begründungen auf, sie wurden allerdings nie veröffentlicht. 

Nach Werners Anfrage ließ das Gesundheitsressort die achtwöchige Frist jedoch ohne Antwort verstreichen. Die erfolgte erst sieben Monate später, im Sommer 2022; die Auskunft wurde auch darin abgelehnt. Werner legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein; dieser wurde nun stattgegeben. 

Das Gesundheitsministerium hatte die Auskunft unter anderem mit dem Argument verweigert, die fachlichen Begründungen seien lediglich als interne Dokumente zur Überprüfung der Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof erstellt worden, daher bestünde kein Mehrwert für die Öffentlichkeit. "Für die journalistische Tätigkeit stellen die konkreten Dokumente als zitierfähige Quellenangaben alleine schon einen Mehrwert dar", heißt es allerdings im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. Laut den Vorarlberger Nachrichten wird das Gesundheitsministerium keine Revision erheben, die angefragten Dokumente sollen nächste Woche an das Regionalmedium übermittelt werden.