Das Ibiza-Protokoll
Einem Rechercheverbund aus profil, ORF-ZiB2 und der Tageszeitung „Der Standard“ liegt ein Protokoll des Ibiza-Videos vor, das von der zuständigen Sonderkommission im Bundeskriminalamt erstellt und an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt wurde. Das Transkript legt unter anderem offen, wie der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der damalige Wiener FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus mit der vermeintlichen Oligarchennichte und ihrem Begleiter über Themen wie Glücksspiel, Spendenvereine und Staatsaufträge sprachen.
Obwohl die beiden Lockvögel laut Transkript mehrfach und offensiv unlautere Zusagen einforderten, führten Strache und Gudenus das Gespräch fort. Strache betonte mehrfach, nicht korrupt zu sein, gab aber – laut Protokoll – dennoch zu erkennen, inhaltliche Schnittstellen ausloten zu wollen. Im Mai 2019 veröffentlichten die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“ Ausschnitte des Videos. Strache und Gudenus haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.
Das Protokoll wurde soweit geschwärzt, dass es nur Passagen enthält, die für die Ermittler strafrechtlich beziehungsweise fallbezogen von Relevanz erscheinen. Der WKStA liegt zwar das gesamte Transkript ungeschwärzt vor. In die Akten wandern jedoch nur – an unterschiedlichen Stellen – geschwärzte Versionen.
Dies könnte sich dahingehend auswirken, dass auch der Ibiza-U-Ausschuss des Nationalrats lediglich teil-geschwärzte Transkripte erhält. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) erklärte zuletzt, dass nur das, was im Akt ist, an den Ausschuss geliefert werden könne. Zur Einschätzung: Das vorliegende Protokoll hat knapp 190 Seiten. Auf mehr als 140 davon ist das Transkript vollständig geschwärzt.
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