Datenzank: Probleme bei der e-Medikation
Die Idee der e-Medikation ist bestechend. In einer Datenbank werden sämtliche Medikamente gespeichert, die Patienten von Ärzten verschrieben und von Apotheken ausgegeben werden. Unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneien und unnötige Doppelverschreibungen können so vermieden werden. Im Mai wurde ein Pilotprojekt im Bezirk Deutschlandsberg gestartet. Laut dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurden dabei "die Ziele erreicht". Auch die Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband, Ulrike Rabmer-Koller, gab sich Mitte September erfreut: "Wir erhalten durchwegs positives Feedback von den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten."
Eine umstrittene Diagnose: Denn tatsächlich endete das bis November angesetzte Pilotprojekt im Eklat. Viele Ärzte stiegen schon im September aus. Der Grund: Probleme mit der Software. Man habe das Vertrauen zum Hauptverband verloren, hieß es in einer Erklärung der steirischen Ärztekammer. Der Konter des Hauptverbands: Manche Ärzte würden noch in der EDV-Steinzeit leben.
Der Zwist passt zur Problemserie bei der Einführung der e-Medikation. Im Streit mit der Ärzteschaft verordnete sich der Hauptverband nun Zurückhaltung. Seinerseits fand er jüngst keine Gnade vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses verdonnerte den Hauptverband in einem Erkenntnis vom November zu einer hohen Geldbuße. Das peinliche Vergehen: rechtswidrige Auftragsvergabe.
Im August 2010 hatte der Hauptverband einen Großauftrag an die Pharmazeutische Gehaltskasse, eine Schwesterorganisation der Apothekerkammer, vergeben. Diese sollte 2011 ein erstes Pilotprojekt zur e-Medikation durchführen. Kostenrahmen: maximal 3,15 Millionen Euro. Erprobt werden sollten die Arzneimitteldatenbank, die Prüfsoftware für die Wechselwirkungen von Medikamenten und eine Software für die Verbindung zum e-Card-System. Für Letztere engagierte die Pharmazeutische Gehaltskasse die Siemens IT Solutions als Sublieferanten.
Rechtsstreit geht weiter
Weder der ursprüngliche Auftrag an die Pharmazeutische Gehaltskasse noch der Subauftrag für Siemens wurden öffentlich ausgeschrieben. Dies dürfte die Geschäftsführung des Innsbrucker Unternehmens MedEval erbost haben, das seit 2003 Arzneimittel-Software entwickelt. Im März 2011 brachte MedEval beim Bundesvergabeamt einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auftragsvergabe und deren Aufhebung ein. Es war der Anfang eines Rechtsstreits, der noch immer nicht zu Ende ist.
Der Hauptverband hielt in diversen Stellungnahmen dagegen. Da für die Einführung der e-Medikation die Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer notwendig sei, habe man das Pilotprojekt an die Pharmazeutische Gehaltskasse vergeben. Es habe sich dabei um eine unentgeltliche Kooperation zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften (eine sogenannte "interkommunale Zusammenarbeit") bei reiner Kostendeckung gehandelt. Private Unternehmen seien nicht beteiligt gewesen. Daher sei das Bundesvergabegesetz nicht anzuwenden gewesen. Überdies hätte MedEval die verlangten Leistungen gar nicht erbringen können.
Im Mai 2011 wies das Bundesvergabeamt die Anträge der MedEval aus formalen Gründen ab. Die Causa wanderte weiter zum Verwaltungsgerichtshof und von dort zum Europäischen Gerichtshof. Im März 2016 - fünf Jahre später - hob der Verwaltungsgerichtshof die Bescheide des Bundesvergabeamts wieder auf, da diese gegen EU-Recht verstoßen würden. Die juristische Auseinandersetzung ging damit in die nächste Runde, diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht.
"Rechtswidriges" Vergabeverfahren
In seinem profil vorliegenden Erkenntnis vom 17. Oktober weist das Bundesverwaltungsgericht die Argumente des Hauptverbands zurück. Die MedEval habe "schlüssig" dargelegt, die geforderten Leistungen erbringen zu können. Die Zusammenarbeit zwischen Hauptverband und Gehaltskasse sei nicht als interkommunale Zusammenarbeit zu werten, da ein Kostenrahmen von 3,15 Millionen Euro bestünde, von dem auch 864.000 Euro abgerufen worden seien. Und durch die Einbeziehung der privaten Siemens IT Solutions ohne Ausschreibung seien potenzielle Mitbewerber schlechtergestellt worden. Insgesamt sei das Vergabeverfahren "in rechtswidriger Weise ohne vorherige Bekanntmachung bzw. vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt" worden. In einem weiteren Erkenntnis vom 30. November legt das Bundesverwaltungsgericht die Höhe der Geldbuße "bei sonstiger Exekution" fest: 90.000 Euro.
Die Freude bei der MedEval dürfte sich dennoch in Grenzen halten. Trotz der Rechtswidrigkeit der Auftragsvergabe erklärte das Bundesverwaltungsgericht das Projekt nicht im Nachhinein für unwirksam. Begründung: Der Antrag war von MedEval nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist nach der Auftragsvergabe im August 2010 eingebracht worden.
Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger hieß es auf Anfrage von profil, dass man die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nehme. Laut der Stellungnahme würde der Spruch des Gerichts bewirken, dass in Zukunft die Zusammenarbeit öffentlicher Körperschaften nur noch beschränkt möglich sei, "weil irgendein Unternehmen, das sich dadurch benachteiligt fühlt, erfolgreich dagegen auftreten kann". Man werde eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof richten.
Bei der e-Medikation ist der Hauptverband allerdings Wiederholungstäter. Schon 2011 hatte ihn das Bundesvergabeamt wegen rechtswidriger Vergabe von Software-Aufträgen zu Geldbußen verdonnert.