Österreich

Der Fall Pilnacek: Wenn Chats auf Reisen gehen

Die Staatsanwaltschaft Wien ist die Ermittlungen gegen Sektionschef Christian Pilnacek los. Sie musste den heiklen Akt nach Innsbruck abtreten. Freiwillig?

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Hat der Sektionschef des Justizministeriums Christian Pilnacek im Juni 2019 eine unmittelbar bevorstehende Hausdurchsuchung beim Unternehmer Michael Tojner verpfiffen? Indem er Tojners Rechtsberater Wolfgang Brandstetter – einst ÖVP-Justizminister und Vizekanzler, heute Verfassungsrichter – vor der eintreffenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warnte? Das sind die zentralen Fragen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, das bei der Staatsanwaltschaft Wien unter der Aktenzahl 48St22/21k angelegt wurde: Verdacht des Geheimnisverrats durch den Beamten Pilnacek, Verdacht der Anstiftung durch den Rechtsberater Brandstetter.

Wolfgang Brandstetter (Anwalt: Georg Krakow) bestreitet die Vorwürfe vehement, Pilnacek hat sich dazu bisher nicht geäußert. Über seinen Anwalt Rüdiger Schender weist er „den in den Raum gestellten Vorwurf von Pflichtwidrigkeiten“ aber zurück.

Ende Februar hatte die StA Wien Pilnaceks Diensthandy sicherstellen und die gesamte Kommunikation des Sektionschefs auslesen lassen, Brandstetters Telefon wurde wenig später vom Verfassungsgerichtshof im Amtshilfeweg übergeben. Einmalige Vorgänge in der jüngeren Geschichte der Zweiten Republik.

Weit kam die Wiener Anklagebehörde mit der Auswertung allerdings nicht. Nach gemeinsamen Recherchen von profil und „Der Standard“ musste die StA Wien den Pilnacek-Akt auch schon wieder abgeben. An die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Jedenfalls auf Wunsch von Behördenleiterin Maria-Luise Nittel, möglicherweise aber auch auf „Anregung“ von weiter oben (steht für: eine Weisung, die keine ist, aber als solche verstanden wird).

Pilnaceks Chats sind potenziell gefährlich. Politisch – siehe sein breites (längst nicht nur türkises) Netzwerk. Straf- und dienstrechtlich – siehe die Kommunikation mit Wolfgang Brandstetter, aber auch jene mit seinem Vertrauten Johann Fuchs, dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Bei seiner Befragung im U-Ausschuss am Mittwoch konnte Fuchs nicht ausschließen, Aktenteile an den dafür nicht (mehr) zuständigen Pilnacek übermittelt zu haben, um mit ihm „rechtliche Aspekte“ zu erörtern. Er konnte auch nicht ausschließen, Aktenteile abfotografiert zu haben (um diese dann im Zug zu lesen. Das ist ziemlich umständlich, wenn man jede Seite zunächst abfotografieren muss, um sie anschließend zu lesen. So ein Akt hat ja schnell einmal ein paar hundert Seiten). Fuchs konnte insbesondere auch nicht ausschließen, Teile des Verschlussakts zu Gernot Blümel an Pilnacek weitergeleitet zu haben (in Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen rund um ein Spendenangebot von Novomatic).

Pilnaceks Chats liegen mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, weil dort bereits ein anderer Pilnacek-Akt liegt. In dieser Causa geht es um den Verdacht der falschen Beweisaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Pilnacek und der mitbeschuldigte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, sollen bei ihren Auftritten im Juli 2020 wiederholt die Unwahrheit gesagt haben (in Zusammenhang mit einem nächtlichen E-Mail-Verkehr kurz nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos am 17. Mai 2019 und mehrere „Weisungen“ des damaligen Justizministers Josef Moser. Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Warum eröffnet eine Staatsanwaltschaft zunächst ein Verfahren gegen einen der ihren, immerhin Sektionschef, marschiert anschließend mit richterlicher Anordnung bei ihm auf, um den Fall dann gleich wieder abzugeben? „Ich habe die Delegierung des Verfahrens nach Innsbruck veranlasst, weil dort bereits ein Verfahren anhängig ist. Das ist in der Strafprozessordnung so geregelt. Da hatte ich gar keine andere Wahl“, erklärt die Leiterin der StA Wien Maria-Luise Nittel auf Anfrage.

Hier geht es um Paragraf 26 der Strafprozessordnung, der unter anderem das „Zuvorkommen“ regelt: Die erste zuständige Staatsanwaltschaft bleibt auch bei weiteren neuen Vorwürfen die zuständige Staatsanwaltschaft.

Es ist nur so: Der vermutete Verrat der Tojner-HD war von der Staatsanwaltschaft Wien bereits 2019 untersucht worden, so gesehen wäre dieser Akt jedenfalls der ältere gewesen. Dieses Verfahren lief damals noch gegen unbekannte Täter unter anderer Aktenzahl und wurde „mangels erfolgversprechender Ermittlungsansätze“ abgebrochen.

Entscheidende Hinweise lieferte schließlich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen den Unternehmer Tojner ermittelt. Die WKStA hatte bei der Auswertung von Tojners Handy Hinweise darauf gefunden, dass die HD im Juni 2019 via Pilnacek verpfiffen worden war – und den Zufallsfund Anfang Februar dieses Jahres an die Staatsanwaltschaft Wien gemeldet.

Gab Nittel den Wiener Akt aus freien Stücken ab? Sie bejaht das energisch. Sie sagt aber auch: „Die Delegierung der Generalprokuratur schlägt alles, da hatten wir keinen Spielraum. Es war klar, dass der Akt von uns weg muss.“

Die Generalprokuratur ist auch eine Staatsanwaltschaft, wenngleich keine Anklage- oder Ermittlungsbehörde. Sie ist ein Instrument der „Rechtspflege“ und unter anderem für die Lösung von Zuständigkeitskonflikten zwischen Staatsanwaltschaften zuständig. Geleitet wird die Behörde von Franz Plöchl. Plöchl kennt Pilnacek sehr lange und gut, er war selbst auch einst Sektionschef im Justizministerium.

Die Generalprokuratur sei mit der Entscheidung über die Zuständigkeit für das Ermittlungsverfahren Pilnacek nicht befasst gewesen, schreibt Plöchl in einer Stellungnahme. Er schreibt aber auch, dass man auf Ebene des Justizministeriums „die Frage der strafprozessrechtlichen Zuständigkeit im Falle der Führung von mehreren Ermittlungsverfahren gegen denselben Beschuldigten sowie die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten zur Sicherstellung einer auch jedem Anschein nach unbefangenen Sachbehandlung erörtert“ habe.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wäre eingedenk der Tragweite dieses neuen Verfahrens indes gut beraten, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Am 13. Jänner dieses Jahres veröffentlichten profil, „Der Standard“ und die ORF-ZiB2 die Recherchen zur „Ibiza-Vertuschung“, zeigten die Ungereimtheiten in den Aussagen von Pilnacek und Fuchs vor dem Ausschuss auf und verwiesen auf das in Innsbruck anhängige Verfahren wegen falscher Beweisaussage. Die StA Innsbruck hatte sich auf Anfrage nicht zum Verfahrensstand geäußert und lediglich auf einen Vorhabensbericht verwiesen, der zwecks Prüfung und Entscheidung an das Justizministerium in Wien geschickt worden sei. Tags darauf war in einem Pilnacek nicht gänzlich abholden Medium davon die Rede, dass die StA Innsbruck „keinen Anfangsverdacht sehe.“

Tatsächlich ist das Verfahren wegen falscher Beweisaussage gegen Pilnacek und Fuchs nach wie vor nicht eingestellt. Der Vorhabensbericht aus Innsbruck liegt nun schon recht lange bei zwei eigens für die Prüfung abgestellten Generalanwälten der Generalprokuratur. Um genau zu sein: Diese Prüfung dauert nun schon länger als die eigentlichen Ermittlungen dauerten.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.