Der lange Weg zur "Ehe für Alle"

Was die Politik nicht zusammengebracht hat, ermöglicht nun der Verfassungsgerichtshof. Dieser öffnete vergangene Woche die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich. Der Weg dahin war lang:

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16. AUGUST 1971

Die Homosexualität zwischen Erwachsenen wird legalisiert. Bis dahin war in Österreich jegliche homosexuelle Handlung mit Strafe bedroht.

9. JÄNNER 2003

Das Schutzalter für homosexuelle Handlungen unter Männern wird -wie bei den Frauen - von 18 auf 14 Jahre gesenkt.

1. JÄNNER 2004

Die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung wird gesetzlich verboten. Homosexuelle Menschen werden nicht mehr vom Militärdienst ausgeschlossen.

1. JÄNNER 2010

Die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird eingeführt.

1. AUGUST 2013

Die gemeinschaftliche Adoption leiblicher Kinder wird gesetzlich erlaubt.

1. JÄNNER 2016

Verpartnerte Paare dürfen nun auch nichtleibliche Kinder gemeinschaftlich adoptieren.

4. APRIL 2017

Homosexuellen Paaren steht nun auch das Standesamt für die Verpartnerung offen, und sie dürfen einen gemeinsamen Familiennamen tragen.

5. DEZEMBER 2017

Der Verfassungsgerichtshof hebt die gesetzlichen Regeln auf, die gleichgeschlechtlichen Paaren bisher den Zugang zur Ehe verwehren, und begründet dies mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.

AB 1. JÄNNER 2019

Gleichgeschlechtlichen Paaren wird die Ehe offenstehen.

Lesen Sie dazu aus diesem Jahr: