Deutsche Banker sollen Jörg Haider bestochen haben

In München stehen demnächst Ex-Manager der Bayerischen Landesbank vor Gericht: Sie sollen Jörg Haider korrumpiert haben.

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Anmerkung: Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Ausgabe Nr. 46/2013 vom 11.11.2013.

Nun haben es Haiders politische Erben sozusagen amtlich: Der verstorbene Landeshauptmann war korrupt.

In München müssen sich demnächst acht ehemalige Manager der Bayerischen Landesbank vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München I wirft ihnen in einer 470 Seiten starken Anklageschrift Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kärntner Hypo Alpe-Adria Bank 2007 vor. Sie sollen die ehemalige Landesbank um jedenfalls 550 Millionen Euro zu teuer eingekauft haben - jene Hypo Alpe-Adria also, die 2009 notverstaatlicht werden musste und nun ein Milliardenloch ins Budget zu reißen droht.

Ominöses Sponsoring

Breiten Raum widmen die Ankläger einem Sachverhalt, der hierzulande bereits ausführlich berichtet wurde: das ominöse Sponsoring von Jörg Haiders letztem Prestigeprojekt, dem kläglich gescheiterten Fußballverein SK Austria Kärnten. Um Haiders Zustimmung für die mehrheitliche Übernahme der Hypo zu bekommen, musste die Bayern LB 2,5 Millionen Euro in den Fußballverein pumpen (weitere 2,5 Millionen kamen von der Hypo selbst). Oder, wie es der Hauptbeschuldigte Werner Schmidt, ehedem Vorstandschef der BLB, bei einer Einvernahme 2009 formulierte: "Haider machte deutlich, dass er dieses Sponsoring zur Bedingung für den Anteilsverkauf mache. Er sagte zu uns: ,Wir brauchen das Geld. Das muss gesponsert werden.' Zunächst forderte Haider von uns EUR 10 Mio., was wir ablehnten. Dann forderte er EUR 5 Mio., auch das lehnte ich ab. Zuletzt ging es dann um einen Betrag von EUR 2,5 Mio."

Die Staatsanwaltschaft München lastet den Ex-Bankern nun die "Bestechung eines europäischen Amtsträgers" an. Auf das Argument der Verteidiger, dass Haider nur hoch gepokert, die Bank also auch ohne Sponsorin verkauft hätte, lässt sich die deutsche Justiz erst gar nicht ein: "Nach ständiger Rechtssprechung ist es für die Erfüllung des Bestechungstatbestandes unerheblich, wenn sich der Amtsträger insgeheim vorbehält, anders zu handeln. Es genügt vielmehr, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit zeigt, sich durch den Vorteil beeinflussen zu lassen."

Mit anderen Worten: Die Staatsanwälte unterstellen Haider posthum Bestechlichkeit.