Die Gleichbehandlungskommission widmete sich der Causa Kuhn
Vergangenen Dienstag begleitete die Wiener Rechtsanwältin Petra Smutny sechs Opernsängerinnen und den ehemaligen Marketingdirektor der Tiroler Festspiele Erl zu deren Termin bei der Gleichbehandlungskommission. Zwei weitere Auskunftspersonen wurden über Skype befragt. Die Künstlerinnen, die bereits 2018 dem Intendanten Gustav Kuhn in einem offenen Brief sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorgeworfen hatten, erzählten vor dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Gremium noch einmal ausführlich von ihren Erlebnissen mit dem Dirigenten und Opernregisseur Kuhn.
„Niemand hat versucht, etwas zu beschwichtigen"
Bei einer Künstlerin stand der sexuelle Übergriff im Zentrum, bei einer anderen die damit verbundene Beschämung; eine andere schilderte, wie verstörend es für sie gewesen sei, „vor versammelter Mannschaft mit den sexuellen Wünschen des Doktor Kuhn konfrontiert worden zu sein“, erzählt Smutny. Für die Anwältin, die bei den Befragungen durchgängig anwesend war, fügten sich die unterschiedlichen Facetten zu einer „absolut nachvollziehbaren“ Geschichte zusammen: „Niemand hat versucht, etwas zu beschwichtigen oder übertrieben darzustellen. Aus meiner Erfahrung haben die Künstlerinnen damit alles in ihrer Macht Stehende unternommen, um allfällige Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Darstellungen auszuräumen.“
Anders als im Strafverfahren gegen Kuhn, das am Landesgericht Innsbruck läuft, prüft die Gleichbehandlungskommission auch Fälle, die zivil- und strafrechtlich verjährt sein könnten.