Die Ibiza-Vertuschung: Justizministerium unter Verdacht
+ Laut einer gemeinsamen Recherche von profil, „Der Standard“ und der ORF-„ZiB2“ erteilte der damalige Justizminister Josef Moser nach Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos im Mai 2019 mehrere Weisungen.
+ Die dazu gehörenden E-Mails zwischen BMJ und Oberstaatsanwaltschaft Wien wurden dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt (jedenfalls nicht direkt). Bei ihren Befragungen im Juli 2020 hatten Pilnacek und Fuchs Erinnerungslücken.
+ Der Inhalt der unterschlagenen Weisungen wirft Fragen auf. Von einer sagt Josef Moser selbst: „Das ist ein absoluter Blödsinn.“
+ Sollte die WKStA von den „Ibiza“-Ermittlungen ausgeschlossen werden?
+ Erst ein pflichtbewusster Beamter aus dem Justizministerium brachte den Fall ins Rollen, die WKStA zeigte Pilnacek und Fuchs wegen des Verdachts des Amtsmissbrauch und der Falschaussage in Innsbruck an.
+ Der Akt liegt mittlerweile im Justizministerium
„Politisch durchdrungen“: So bezeichnet die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ilse-Maria Vrabl-Sanda die Ermittlungen zum „Ibiza“-Komplex. Am 3. Dezember des Vorjahres war Vrabl-Sanda im laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen und gab dabei verstörende Einblicke in den Arbeitsalltag ihrer Oberstaatsanwälte und -innen. Sie berichtete von einer Vervielfachung der Berichtsaufträge der Oberbehörden, welche die Arbeit der Ermittler immer wieder verlangsamen; von gleichwohl lähmenden dienstaufsichtlichen Maßnahmen, die sich auch und gerade im „Casinos“-Verfahren häufen (dieses wird seit 2019 von der WKStA geführt, es ist Teil des weitläufigen „Ibiza“-Komplexes); vor allem aber sprach Vrabl-Sanda bei ihrer Befragung von „Hinweisen auf den Versuch politischer Einflussnahme“ auf ihre Staatsanwaltschaft. Was genau sie damit meinte, blieb offen. Die Behördenleiterin verwies lediglich auf ein damals „junges Verfahren“ bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Einem Rechercheverbund aus profil, „Der Standard“ und der ORF-„ZiB2“ ist es nun auf Grundlage von Verschlussakten der StA Innsbruck gelungen, die Hintergründe eines rechtsstaatlich höchst problematischen Falles auszuleuchten, der zwei der einflussreichsten Beamten des österreichischen Justizapparats involviert: Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, vormals auch Generalsekretär des Ressorts; Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien.
Ende vergangenen Jahres hatte die WKStA beide Herren in Innsbruck angezeigt. Verdachtslage da wie dort: Amtsmissbrauch und falsche Beweisaussage vor dem „Ibiza“-Ausschuss (Pilnacek und Fuchs hatten beide im Juli 2020 ausgesagt).
Ein mutiger Staatsanwalt
Dies ist die Geschichte einer Vertuschung – und zugleich einer Enthüllung.
Am 13. November des Vorjahres hatte sich ein früher dem Justizministerium zugeteilter Staatsanwalt mit seinem vollen Namen an Vrabl-Sanda gewandt. Der aufmerksame Beamte war zwischen Februar 2019 und Februar 2020 als Referent für Strafrecht in drei Ministerkabinetten tätig und bekam viel von der internen Kommunikation mit. In seinem E-Mail an Vrabl-Sanda schrieb er: „Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses … wurde ich aufgefordert, Unterlagen und Dokumente, die den Untersuchungsgegenstand betreffen könnten, vorzulegen. Ich bin damals davon überzeugt gewesen, dass alle bedeutenden Dokumente und Mails, die mir oft auch nur in Kopie übersandt worden sind, wohl alle im ELAK (Anm.: Elektronischer Akt) des BMJ dokumentiert und bearbeitet und sohin über diese Schiene an den UsA (Anm.: Untersuchungsausschuss) vorgelegt würden.“
Dem E-Mail angeschlossen waren mehrere Dokumente, die einen schwerwiegenden Verdacht nähren: Vertreter des Ministeriums und/oder der OStA Wien sollen dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss gezielt Beweismittel vorenthalten haben, mehr noch: Pilnacek und Fuchs sollen bei ihren Befragungen 2020 unter Wahrheitspflicht nicht die Wahrheit gesagt haben. „Nach nunmehriger Einsicht in die … veröffentlichten Protokolle vom insbesondere Juli 2020 (Anm.: die stenografischen Protokolle zu den Befragungen von Pilnacek und Fuchs) habe ich qualifizierte Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass dem UsA nicht alle abstrakt relevanten Dokumente vorgelegt wurden“, schrieb der Beamte mit Hinweis auf ebendiese Dokumente.
„Nicht alle abstrakt relevanten Dokumente vorgelegt“
Konkret handelt es sich um mehrere justizinterne E-Mails, die am 18. Mai 2019 – Tag 1. nach der Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos durch „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ – zwischen dem Ex-Generalsekretär des Justizressorts Christian Pilnacek und dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs ausgetauscht wurden.
Diese bisher unter Verschluss gehaltenen E-Mails behandelten Weisungen des damaligen Justizministers Josef Moser an die nachgelagerten Stellen bezüglich des „Ibiza“-Videos, die Pilnacek zwischen 20.33 Uhr und 20.50 Uhr an Fuchs kommunizierte. Die Mails gingen an mehrere Leute, teils in Blindkopie, der aufmerksame Beamte war einer der Empfänger.
Laut Pilnacek hatte HBM Moser, die Kurzform für Herr Bundesminister, am 18. Mai 2019 drei konkrete Aufträge formuliert:
Erstens: „Wir bitten dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern.“ (Mail an Fuchs, 20.33 Uhr)
Zweitens: „HBM wünscht auch, dass die Kommunikation ausschließlich über OStA Wien läuft.“ (Mail an Fuchs, 20.47 Uhr)
Drittens: „HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu (sic!) lassen.“ (Mail an Fuchs, 20.50 Uhr).
Die vollständige Korrespondenz zwischen den Beamten am 18. Mai 2019 lesen Sie am Ende des Textes.
„Das ist ein absoluter Blödsinn“
Der frühere Justizminister Josef Moser bestätigt auf Anfrage des Rechercheverbunds seine Weisungen – wenn auch nur zum Teil. Auf die Frage, ob er Pilnacek wirklich angewiesen habe, der WKStA „keine aktive Rolle zukommen zu lassen“, entgegnet Moser: „Das ist ein absoluter Blödsinn, das habe ich nie gesagt.“ (mehr dazu später).
Die E-Mails behandelten also Ministerweisungen im Rahmen der „Ibiza“-Ermittlungen. Das ist unzweifelhaft einer der Untersuchungsgegenstände des „Ibiza“-Ausschusses.
Dennoch wurde just diese Korrespondenz nicht an das Parlament geschickt, zumindest nicht auf direktem Weg. Nach den gemeinsamen Recherchen lag es in der Verantwortung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, diese Beweismittel an den Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Wurden die sensiblen E-Mails gezielt ausgesiebt? Und wenn ja, von wem?
Das lässt sich noch nicht beantworten. Tatsache ist, dass der Untersuchungsausschuss nur deshalb von der Existenz der E-Mails erfuhr, weil die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den Tiroler Akt kürzlich ans Parlament übermittelte.
Wie bereits erwähnt, waren Pilnacek und Fuchs im Juli vergangenen Jahres als Auskunftspersonen geladen. Bei ihren Befragungen verloren sie kein Wort über den abendlichen E-Mail-Verkehr zu den Wünschen und Weisungen des Justizministers (die Korrespondenz lag dem Ausschuss zu diesem Zeitpunkt auch nicht vor).
Pilnacek gestand lediglich zu, Fuchs nach einem Telefonat mit dem Minister eine „mündliche“ Weisung erteilt zu haben. Fuchs wiederum verneinte rundheraus, von „Wünschen/Aufträgen“ des Ministers gewusst zu haben – obwohl der vorliegende E-Mail-Verkehr das Gegenteil belegt.
Das ist noch nicht alles. Pilnacek wurde im Ausschuss auch die Frage gestellt, wann er von den Hausdurchsuchungen bei Thomas Schmid erfahren habe. Der amtierende Chef der Staatsholding ÖBAG, ein Vertrauter des Kanzlers und auch mit Pilnacek auf Du, ist einer der zentralen Beschuldigten im „Casinos“-Verfahren.
Am 12. November 2019 hatte die WKStA bei Schmid vorbeigeschaut und unter anderem sein Smartphone sichergestellt, das zu diesem Zeitpunkt gut aufgeräumt war (zahlreiche seiner nun verfahrensgegenständlichen Chats konnten erst im Wege eines Backups ausgelesen werden).
Pilnacek gab am 15. Juli im Ausschuss an, am Tag der Hausdurchsuchung davon erfahren zu haben.
Der aufmerksame Beamte übermittelte der WKStA dazu ein justizinternes Memo von Pilnacek vom 15. November 2019, gerichtet an den Stab des damaligen Justizministers Clemens Jabloner. Dieses belegt, dass Pilnacek von Fuchs bereits vier Tage vor der Schmid-HD telefonisch informiert worden war.
Auf Anfrage wollte Pilnacek sich dazu nicht äußern.
Wien-Innsbruck-Wien
Die WKStA zögerte nicht lange, packte die Dokumente des Insiders in eine Anzeige gegen Pilnacek und Fuchs und schickte diese nach Innsbruck.
Innsbruck deshalb, weil dort bereits ein Verfahren gegen Pilnacek anhängig ist (auf Basis einer anonymen Anzeige, in Zusammenhang mit mutmaßlich rechtswidrigen Weisungen in der Causa „Stadterweiterungsfonds“).
Beide Verfahren sind nach wie vor offen, in beiden Fällen ist nun wiederum das Justizministerium am Zug.
Auf Anfrage teilt der Sprecher der StA Innsbruck, Hansjörg Mayr, Folgendes mit: „Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat auf Grund der übermittelten Informationen geprüft, ob ein Verdacht wegen falscher Beweissausage im Untersuchungsausschuss und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vorliegt. Über das Ergebnis dieser Prüfung hat die Staatsanwaltschaft noch im Dezember einen Vorhabensbericht an das BMJ erstattet. Die Staatsanwaltschaft wartet nun ab, ob ihr Vorhaben genehmigt wird. Inhaltlich kann ich dazu keine Auskunft geben.“
Auch in der Causa Stadterweiterungsfonds hat die StA Innsbruck laut Mayr mittlerweile einen Vorhabensbericht an das Ministerium geschickt.
Das ist aus Sicht des Justizministeriums jetzt insofern verzwickt, als die Verdachtsmomente sich ja gegen einen Sektionschef und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien richten. „Um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden“ hat das BMJ laut seiner Sprecherin Christina Ratz daher „zwei Generalanwälte der Generalprokuratur“ dienstzugeteilt, um darüber zu entscheiden.
Der Ex-Justizminister sagt, er wollte Ermittlungen
Christian Pilnacek und Johann Fuchs haben von profil, „Standard“ und ORF-„ZiB“2 die Möglichkeit erhalten, sich zu all dem zu äußern. Beide ließen sie ungenutzt. Pilnacek verwies auf die Medienstelle des Justizressorts, Johann Fuchs ließ über OStA-Sprecher Michael Klackl ausrichten: „Der Stand des Prüfungsvorgangs der StA Innsbruck ist der OStA Wien nicht bekannt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mit diesem Prüfungsvorgang in Zusammenhang stehende Themenbereiche derzeit nicht kommentiert werden können.“
Und was sagt nun der damalige Justizminister Josef Moser zu seinen Weisungen vom 18. Mai 2019?
Er bestätigt auf Anfrage, dass er Pilnacek damals Weisungen erteilt habe, stellt diese gegenüber den recherchierenden Medien aber teilweise anders dar.
+ Moser über seine erste Weisung zur Beischaffung des Videomaterials: „Das stimmt. Am 17. Mai wurde das Video veröffentlicht. Ich habe Pilnacek gesagt, dass die Justiz nun rasch handeln müsse und wir nicht darauf warten können, dass wir etwas vom Innenministerium bekommen. Ich sagte, die Justiz soll aktiv sein, soll schauen, dass sie das gesamte Material erhält, um dann die Ermittlungen rasch aufzunehmen.“
Das ist insofern bemerkenswert, als Pilnacek in der abendlichen Korrespondenz mit Fuchs keine Silbe über „Ermittlungen“ verlor. Es ging lediglich um die Besorgung des vollständigen Videos. Auch bei der schlussendlich von Fuchs an die WKStA-Chefin geschickten Weisung (nachzulesen am Ende dieses Textes) war von Ermittlungen keine Rede. Fuchs wies die Behördenleiterin lediglich an, „Erkundigungen“ einzuholen – das ist ein entscheidender Unterschied. Entgegen aller Usancen legte Fuchs die vorangegangen Ministerweisungen in seinem E-Mail an Vrabl-Sanda auch nicht offen.
+ Moser über seine zweite Weisung, die Kommunikation zu „Ibiza“ bei der Oberstaatsanwaltschaft zu konzentrieren: „Das stimmt auch. Ich habe darauf hingewiesen, dass auf jeden Fall darauf geachtet wird, dass die Kommunikation in der Phase zentral passiert. Ich wollte einen negativen Eindruck vermeiden, wenn unterschiedliche Staatsanwaltschaften sich unterschiedlich zu einem Thema äußern.“
+ Moser über seine dritte Weisung, der WKStA „keine aktive Rolle zukommen zu lassen“: „Das ist ein absoluter Blödsinn, das habe ich nie gesagt. Es ist ja schon gesetzlich so, dass bei allfälligen Korruptionstatbeständen die WKStA die ermittlungsführende Behörde ist.“
Hat Christian Pilnacek demnach dem Minister einen Wunsch in den Mund gelegt, also erfunden? „Das weiß ich nicht. Ich habe das in keinster Weise erwähnt. Ich wollte, dass alle Unterlagen geholt werden, rasch mit den Ermittlungen begonnen und dazu zentral kommuniziert wird“, sagt Moser.
Sollte die WKStA auf Wunsch des Generalsekretärs und Sektionschefs, getarnt als Wunsch des Ministers, gleich am Anfang von den „Ibiza“-Ermittlungen ausgeschlossen werden?
Das Verhältnis zwischen Pilnacek und der Staatsanwaltschaft gilt ja nicht erst seit der kurz vor Veröffentlichung des Videos aufgeflogenen Eurofighter-Dienstbesprechungsaffäre – Stichwort: „Daschlogt’s es“ – als höchst gespannt.
Auch das ist bemerkenswert: Die WKStA hat Pilnacek und Fuchs seit 2019 nun zweimal wegen vermuteten Amtsmissbrauchs angezeigt (rund um die Eurofighter-Dienstbesprechung konnte die Staatsanwaltschaft Linz trotz eines Audiomitschnitts der Sitzung keinen „Anfangsverdacht“ erkennen, das Verfahren wurde gar nicht erst eröffnet).
Wie war nun der Hinweis zu verstehen, die WKStA solle rund um das „Ibiza“-Video „keine aktive Rolle“ spielen? Pilnacek sagt dazu nichts. Seitens des Justizministeriums heißt es: „Nach unserem Wissensstand bezog sich das Ersuchen von HBM Dr. Moser, dass die WKStA ,keine aktive Rolle‘ haben solle, auf das mediale Auftreten der WKStA an diesem Wochenende.“
Das kann man glauben oder auch nicht. Aus dem E-Mail-Verkehr ergibt sich dies jedenfalls nicht schlüssig.
Ganz einfach auszubremsen war die Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits am 18. Mai 2019 nicht mehr. Während die involvierten Beamten des Justizministeriums und der OStA Wien noch darüber grübelten, ob die Äußerungen von Heinz-Christian Strache vor versteckter Kamer auf Ibiza einen möglichen „Anfangsverdacht“ begründen könnten oder nicht, hatte die WKStA bereits die Arbeit aufgenommen.
Unmittelbar nachdem die Ausschnitte via „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ öffentlich geworden waren, hatte WKStA-Chefin Vrabl-Sanda die Information eines fallführenden Staatsanwalts auf dem Tisch, dass bei einem laufenden Ermittlungsverfahren – dem Fall „Wienwert“ – eine verdächtige Zahlung an einen FPÖ-nahen Verein aufgetaucht sei. Bekanntlich hatte Strache im „Ibiza“-Video von einem Verein schwadroniert, über welchen sich Parteispenden am Rechnungshof vorbei organisieren ließen.
Spätestens ab da war die „Ibiza-Geschichte auch ein Fall – selbst wenn die Oberbehörden das zunächst nicht wahrhaben wollten.
Aus dem abendlichen E-Mail-Verkehr der Justiz am 18. Mai 2019.
Pilnacek an Fuchs, 20.33 Uhr: „Lieber Hans! Ich habe eben mit HBM telefoniert; wir bitten dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern!“
Fuchs an Pilnacek, 20.46 Uhr: „Lieber Christian, ich kümmere mich darum; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen? (Anm.: Hannes Jarolim, Rechtsanwalt und damals SPÖ-Abgeordneter) Es wäre mE jedenfalls als Erkundigung zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt … am besten begründbar.“
Pilnacek an Fuchs, 20.47 Uhr: „HBM wünscht auch, dass die Kommunikation ausschließlich über OStA Wien läuft.“
Pilnacek an Fuchs, 20.50 Uhr: „Ich denke, dass du den Auftrag aktiv stellen solltest; HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu (sic!) lassen.“
Fuchs an Vrabl-Sanda, 21.15 Uhr: „Liebe Ilse-Maria, zu den seit 17.5.2019 medial kolportierten und mit Fragmenten einer Videoaufzeichnung unterlegten Vorwürfen gegen Heinz Christian Strache und Johann Gudenus … wegen möglicher Korruptionsdelikte (,Ibizavideo‘) wird ersucht …, im Rahmen von Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes … das vollständige Videomaterial von den publizierenden Medienunternehmen … beizuschaffen. Die Medienarbeit zu diesem Verfahrenskomplex bleibt ausnahmslos der Medienstelle der OStA Wien vorbehalten.“