Drasenhofen: Landesbedienstete nicht zum ersten Mal in der Kritik
Wie „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, steht jene Beamtin, die im Land Niederösterreich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig ist, nicht zum ersten Mal in der Kritik. Sie hatte vor zwei Wochen ein Rundmail verschickt, um das inzwischen wieder geschlossene Quartier in Drasenhofen für die bevorstehende Visite von FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl mit Jugendlichen zu füllen (profil berichtete).
Weigerte sich, Rechtsmittel einzulegen
Die Landesbedienstete legte bereits in der Vergangenheit das gesetzlich verankerte Kindeswohl mitunter recht eigenwillig aus. Seit der damalige ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll 2015 aus der niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe eine Koordinierungsstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge herauslöste, ist die erwähnte Landesbedienstete für die rechtliche Vertretung minderjähriger Asylwerber im Verfahren zuständig. In dieser Rolle weigerte sie sich mehrfach, für junge Afghanen ein Rechtsmittel einzulegen, und rückte deren Bescheide nicht heraus, so dass die betroffenen Jugendlichen auch nicht anderweitig rechtlichen Beistand holen konnten.
Zwei Fälle vor Gericht
Nun stellt sich heraus, dass ihre Weigerung, im Sinne der Jugendlichen zu handeln, in zwei Fällen sogar vor Gericht landete. Hier bekamen zwei Afghanen im Vorjahr Recht. Das Gericht in Wiener Neustadt bestellte einen sogenannten Kollisionskurator, der die Rechtsmittel schließlich gegen den Willen der Beamtin einbrachte, berichtet „profil“.