NEOS-Abgeordneter Scherak ist entsetzt über die neuen Enthüllungen

Epidemie-Gesetz: "Das kenne ich nur aus Diktaturen"

Am Mittwoch soll das neue Epidemie-Gesetz zur Bekämpfung von Corona im Nationalrat beschlossen werden. Niki Scherak, stellvertretender Klubobmann der NEOS, warnt vor den "massivsten Freiheitseinschränkungen in der Zweiten Republik".

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profil: Einige Details an der Novelle der COVID-Gesetze wurden nach öffentlicher Kritik bereits geändert. Was stört Sie am aktuellen Entwurf?

Nikolaus Scherak: Der Gesundheitsminister soll die Möglichkeit bekommen, einen kompletten Lockdown durchzuführen. Er könnte Betretungsverbote für den gesamten öffentlichen Raum aussprechen – ohne irgendwelche Ausnahmen. Und das zweite: Im Gesetz findet sich eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung, die vorsieht, dass die Regierung mittels Verordnung die Geltungsdauer des Gesetzes ausweiten kann. Das ist ein Angriff auf die Gewaltenteilung und eine Aushebelung des Parlaments, wie ich sie nur aus Diktaturen kenne.

 

profil: Es steht im Gesetz, dass vor jeder Maßnahme der Hauptausschuss des Nationalrats befasst werden muss. Überzeugt Sie das nicht?

Scherak: Nein. Wie die Erfahrung zeigt, sind die grünen und türkisen Abgeordneten nicht so mutig, dass sie dem Minister die Stirn bieten würden. Außerdem wird der Hauptausschuss nur befasst, wenn es sich um bundesweite Maßnahmen handelt. Sollte zum Beispiel  ein Bezirkshauptmann gemeinsam mit dem Gesundheitsminister ein Betretungsverbot für den gesamten Bezirk festlegt, ist das nach diesem Entwurf auch ohne Hauptausschuss möglich.

 

profil: Glauben Sie, das Gesetz ist einfach ungeschickt formuliert, oder halten Sie das alles für Absicht?

Scherak: Im Gesundheitsministerium wird offenbar gar nicht wahrgenommen, um welch massive Grundrechtseinschränkungen es sich da handelt. Ich unterstelle Anschober nicht einmal, dass er das vorhat. Aber alleine die Tatsache, dass er es dürfte, ist gefährlich. Wenn wir kurz zurückdenken: Vor dem ersten Lockdown bekam der Gesundheitsminister die Ermächtigung, bestimmte öffentliche Orte mit einem Betretungsverbot zu belegen. Stattdessen hat er versucht, die Ausgangsbeschränkungen für alle öffentlichen Orte umzusetzen. Da kann man nicht darauf hoffen, dass er mit seinen Kompetenzen in Zukunft zurückhaltender umgehen wird.

 

profil: Braucht man überhaupt so ein umfassendes Gesetz? Würde es nicht reichen, einzelne Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung bei Bedarf im Parlament zu beschließen?

Scherak: Ich glaube, es kann schon sinnvoll sein, ein Gesetz zu machen. Aber was dieses Gesetz vorsieht, sind die massivsten Freiheitseinschränkungen in der Zweiten Republik.

 

profil: Ich nehme an, die NEOS werden nicht zustimmen?

Scherak: Nein, natürlich nicht.

 

Interview: Rosemarie Schwaiger

Rosemarie Schwaiger