EU-Lexikon: Das europäische Parlament
Zwischen 23. und 26. Mai sollten eigentlich 340 Millionen Bürger (ohne Briten) 705 Abgeordnete zum Europäischen Parlament wählen. Doch mangels Einigung beim Brexit wird das Parlament nun wahrscheinlich doch nicht wie geplant verkleinert. Es bliebe bei den jetzigen 751 Abgeordneten (mit 73 britischen und 18 österreichischen Mandataren).
Die ehedem schwache Volksvertretung der EU entwickelte sich durch den Vertrag von Lissabon (2009) zum durchaus einflussreichen Gesetzgebungsorgan. Mittlerweile sind die Abgeordneten bei vier Fünfteln der EU-Rechtsvorschriften gleichberechtigt mit dem Rat (dem zweiten gesetzgebenden Gremium, bestehend aus den Fachministern) inhaltlich eingebunden.
Umweltschutzaufagen, Garantiezeit, Warnhinweise
Vor zwei Wochen beschloss das Parlament etwa die Abschaffung der Sommerzeit-Uhrenumstellung ab 2021. In den vergangenen Jahren setzte es Entscheidungen unter anderem zu folgenden Themen durch: Umweltschutzauflagen für Treibstoffe; Schutzmaßnahmen bei Tierernährung; zweijährige Garantiezeit auf Konsumartikel; Warnhinweise auf Zigarettenschachteln; Abschaffung von Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate im EU-Ausland. (siehe auch: Wolfgang Böhm, Otmar Lahodynsky: „EU for You“ G&G-Verlag, Wien)
Zusätzlich übt das Parlament wichtige Ernennungs- und Kontrollrechte aus. Es hat drei Standorte: In Straßburg und Brüssel finden abwechselnd die Plenartage statt. In Luxemburg befinden sich Teile des Verwaltungssekretariats. Im Plenum sitzen die Abgeordneten nicht nach ihrer Herkunft, sondern nach ihren Fraktionen (derzeit acht). Im Gegensatz zu nationalen Volksvertretungen gibt es im EU-Parlament keine Regierungsfraktion und keine Opposition. Bei Gesetzesmaterien und der Suche nach Mehrheiten gilt das freie Spiel der Kräfte.