EU-Lexikon: Die Generaldirektionen
Lernen sich Beamte der EU-Kommission kennen, fragen Sie einander nicht, unter welchem Kommissar sie arbeiten, sondern in welcher Generaldirektion. Auch die deutschsprachigen Brüsseler Bürokraten verwenden dafür lieber das französische Kürzel „DG“ (Direction générale) als das umgekehrte deutsche. Die 31 Generaldirektionen in der EU-Kommission verantworten konkrete Politikbereiche wie Binnenmarkt, Wettbewerb oder Forschung, aber auch die EU-interne Verwaltung wie Dolmetschen, Statistiken oder Informatik.
Österreich stellt derzeit keinen Generaldirektor
An der Spitze stehen als Behördenleiter die Generaldirektoren, die höchstrangigen Verwaltungsbeamten der EU. Ihnen politisch übergeordnet ist der jeweilige Kommissar. Am Beispiel des österreichischen Kommissars Johannes Hahn (ÖVP): Dieser ist seit 2014 Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik. Unterstellt ist Hahn die Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR), deren Generaldirektor der Schwede Christian Danielsson ist.
Manche Kommissare sind politisch für mehrere Generaldirektionen verantwortlich. Österreich stellt derzeit keinen Generaldirektor. Höchstrangige österreichische Beamte in der EU-Kommission sind Irmfried Schwimann, stellvertretende Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, und Wolfgang Burtscher, Stellvertretender Generaldirektor für Forschung und Innovation. Bisher letzter österreichischer Generaldirektor (bis 2016) war Heinz Zourek, zuständig für Steuern und Zölle.
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