EU-Wahl: Vertragsverletzungsverfahren
Als "Hüterin der Verträge" überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung des Europarechts -und kann mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren rechtliche Schritte gegen ein EU-Mitgliedsland ergreifen, um mögliche Verstöße gegen EU-Recht zu überprüfen.
Vertragsverletzungsverfahren sind keine Seltenheit: Laut den aktuellsten verfügbaren Zahlen wurden 2017 insgesamt 716 Verfahren gegen Mitgliedsstaaten eröffnet, 28 davon gegen Österreich. Insgesamt waren bis Ende 2017 62 Verfahren gegen die Alpenrepublik anhängig. Zuletzt wurde Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Grund dafür ist die umstrittene Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im EU-Ausland.
Ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst erhält das betreffende Mitgliedsland ein Aufforderungsschreiben. Das Land muss in der Regel binnen zwei Monaten ein Antwortschreiben übermitteln. Ist der Konflikt bis dahin nicht ausgeräumt, verschickt die EU-Kommission ein weiteres Schreiben, in dem sie das Land "förmlich" auffordert, "Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen" und über die dazu getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Passiert dies nicht, kann die EU-Kommission das entsprechende Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Ist der EuGH damit befasst, dauert es oft mehrere Jahre, zumindest aber mehrere Monate, bis es zu einem Urteil kommt. Stellt der Gerichtshof ebenfalls einen Verstoß gegen EU-Recht fest und leistet das Land dem Urteil nicht Folge, kann die EU-Kommission erneut vor den EuGH ziehen und Strafgelder verlangen. Diese können sehr hoch ausfallen, wenn vom Gericht täglich zu zahlende Sanktionen festgesetzt werden.
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