Fall BVT: WKStA hat „Nordkorea“-Ermittlungen abgeschlossen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Erhebungen im „Ermittlungsteilbereich Nordkoreanische Reisepassrohlinge“ – dies ist ein Strang des BVT-Ermittlungsverfahrens – abgeschlossen. Das berichtet „profil“ in seiner aktuell erscheinenden Ausgabe unter Berufung auf einen „Abschlussbericht“ der WKStA vom 14. Dezember 2018. Verfasst wurde dieser von Ermittlern des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK), die der Staatsanwaltschaft zuarbeiten.
Die WKStA beschuldigt den früheren Leiter der BVT-Spionageabwehr P. des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit der 2016 erfolgten Weitergabe von drei nordkoreanischen Reisepass-Mustern aus österreichischer Produktion an den südkoreanischen Geheimdienst. (Zu einem kleineren Teil trifft der Verdacht auch einen P. einst unterstellten BVT-Beamten, der in die Organisation der Operation involviert war.)
Ex-Referatsleiter nicht für das „Passwesen“ zuständig
Die Rohlinge stammten von der Österreichischen Staatsdruckerei, die 2015 von Nordkorea den Auftrag zur Herstellung von 190.000 biometrischen Sicherheitspässen erhalten hatte. Laut dem Abschlussbericht solle P. „die Verantwortlichen der Volksrepublik Nordkorea in ihrem Recht geschädigt“ haben, „exklusiv“ über die in Österreich bestellten Rohlinge zu „verfügen“. Der Ex-Referatsleiter soll die Operation durchgeführt haben, obwohl er für das „Passwesen“ nicht zuständig war. Darüber hinaus soll er „Rechtsvorschriften, insbesondere die vorgeschriebenen Dokumentationen und Berichts-/Meldepflichten betreffend, in keiner Weise beachtet“ haben. P. hat sich in Einvernahmen damit verteidigt, dass die Weitergabe mit ausdrücklicher Genehmigung seines damaligen Vorgesetzten erfolgte, der das allerdings bestreitet.
Im Herbst 2017 hatte das von Wolfgang Sobotka (ÖVP) geführte Innenressort die Weitergabe der Rohlinge öffentlich als „üblichen und regulären Vorgang“ im Rahmen der nachrichtendienstlichen Kooperation befreundeter Staaten bezeichnet.