„Erschreckend, welche Sprache hier verwendet wird“

Fall Josef S.: „Erschreckend, welche Sprache hier verwendet wird“

Justiz. Der Prozess um Josef S. schlägt Wellen und stellt die Frage nach dem umstrittenen §274: Landfriedensbruch

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Interview: Sara Hassan

profil online: Sie waren Verteidigerin im umstrittenen Tierschützerprozess. Wie beurteilen Sie den Ausgang des Prozesses von Josef S.?
Alexia Stuefer: Da ich nicht am Verfahren beteiligt war, verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Anlassbezogen stellt sich aber die Frage, ob der – bisher nahezu tote Tatbestand – überhaupt verfassungskonform ist. Soweit überblickbar hat sich diese Frage noch kein Gericht gestellt. Der Tatbestand „Landfriedensbruch“ ist auffällig weit und unbestimmt gefasst. Er bietet für den Einzelfall keine Gewähr, dass die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration oder die Teilnahme daran unter keinen Umständen strafbar ist. Wer an einer Demonstration teilnimmt, kann im Vornhinein nicht wissen, ob sich eine Dynamik entwickelt. Flüchtet die Person, weil sie eine Zusammenrottung zur Gewaltausübung vermutet, könnte ihr genau dieses Verhalten als verdächtig vorgeworfen werden. Warum flüchtet jemand, wenn er nichts getan hat? Das ist absurd.

profil online: Beim Prozess war die Rede von Rädelsführern, Demonstrationssöldnern, Krieg und Terrorismus. Ist diese einseitige und teils polemische Sprache nicht bereits politisch relevant und wertend?
Stuefer: Es ist tatsächlich erschreckend, welche Sprache laut Medien in der Anklage und im Anklagevortrag verwendet wurde. Das Gesetz verpflichtet auch die Strafverfolgungsbehörden zur Objektivität, bei den Ermittlungen, aber auch im Umgang mit den Verfolgten. Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch achtsam und respektvoll behandelt zu werden, vor allem auch vor Gericht, wo er sich dem übermächtigen Staat gegenübersieht. Es verwundert daher sehr, dass laut Berichterstattung Worte wie „Krieg“ oder „Terrorismus“ gefallen seien, wenn z.B. im Nahen Osten tatsächlich brutale Kriegszustände unter terroristischer Beteiligung herrschen. Die beiden Sachverhalte stehen in keinem Verhältnis.

profil online: Wie wird sich diese Problematik auf zukünftige Proteste auswirken?
Stuefer: Die Frage lässt sich schwer beantworten. Die verwendete Sprache erreicht jedenfalls eine Dimension, die ich bisher nicht gekannt und erlebt habe. Meiner Meinung haben derartige Äußerungen und deren Verbreitung in den Medien potentiell Einfluss auf Menschen, die an einer Versammlung oder Demonstration teilnehmen möchten. Insbesondere wenn es um politische Themen geht. Sie fragen sich womöglich: Vielleicht sind da „Chaoten“? „Terroristen“? „eine martialische Phalanx“? Was wenn ich in deren Nähe bin? Es ist zu hoffen, dass sich zivilgesellschaftlich engagierte Menschen davon nicht beeindrucken lassen.

profil online: Kann dieser Prozess auch Anlass für eine Sensibilisierung der Richterschaft für zivilgesellschaftlichen Engagements darstellen? Nach welchen Prioritäten sollen junge Richterinnen und Richter in solchen Fällen vorgehen?
Stuefer: Meines Erachtens sind Gerichte nur einer Prämisse verpflichtet: dem Recht. Werden die Gesetze grundrechts- und verfassungskonform ausgelegt, ist auch zivilgesellschaftlichen Anliegen gedient.

profil online: In Deutschland wird Landfriedensbruch objektiver ausgelegt. Er liegt vor, wenn eine breitere Öffentlichkeit bedroht ist. Kann diese Auslegung ein Vorbild für Österreich sein?
Steufer: Eine präzisere Regelung wäre jedenfalls wünschenswert. Der geltende Tatbestand lässt einen zu große Interpretationsspielraum. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Verhalten verfolgt wird, das an sich nicht gefährlich ist, wie die bloße Anwesenheit in einer großen Menschenmenge, an deren anderen Ende eine schwere Sachbeschädigung begangen wird. Die bloße Möglichkeit einer derartigen Vorgangsweise ist mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht vereinbar. Es ist daher beruhigend, dass es Reformbestrebungen gibt.

Zur Person
Dr.in Alexia Stuefer ist Partnerin im Rechtsanwaltsbüro Soyer & Partner/in und Lehrbeauftragte der Universität Wien/Juridicum. Sie war zudem Verteidigerin im umstrittenen Tierschützerprozess.