Ein Mann, der Abgeordnete Stefan,  klatscht im Parlament
Justiz

Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Stefan

Der FPÖ-Mandatar Harald Stefan bezeichnete Afghanen als „Gesindel“. Nun will die Staatsanwaltschaft wegen Verhetzung ermitteln.

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Kurz nach Beginn der – mittlerweile gescheiterten – blau-schwarzen Regierungsverhandlungen sorgte eine kleine FPÖ-Veranstaltung für Verstimmung zwischen den Parteien. Die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Markus Tschank hatten sich bei einem FPÖ-Stammtisch in Wien-Simmering am 8. Jänner abfällig über die „jämmerliche“ ÖVP geäußert. Was die beiden nicht ahnen konnten: Im Raum waren auch französische TV-Journalisten anwesend, die die Wortmeldungen aufzeichneten. So meinte Tschank, die ÖVP gehöre „eigentlich mit einem Regierungsverbot ausgestattet und auf die Oppositionsbank geschickt“. Sie sei aber „machtgeil“, daher müsse man ihr zeigen, „dass wir die stärkere Partei sind, dass wir unsere Inhalte durchsetzen.“ In der ÖVP zeigte man sich über die Aussagen der FPÖ-Politiker „befremdet“.

Für Harald Stefan hat der Vorfall nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Wien will nach einer anonymen Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen gegen ihn einleiten. Stefan hatte sich beim Stammtisch auch abfällig über afghanische Flüchtlinge geäußert. In Afghanistan werde man „aufs Land geschickt“, wenn man sich in einer Stadt „deppert“ verhalte. Denn: „Da sind dann so regionale Stammeshäuptlinge. Und die haben das dann auch halbwegs im Griff.“ Wenn jemand immer noch nicht „spure“, werde er nach Europa geschickt. Daher erhalte man hier laut Stefan nur „das letzte Gesindel“. Beide Abgeordneten rechtfertigten ihre Wortwahl mit dem Hinweis, bei Stammtischen werden eben zugespitzter formuliert.

Auslieferungsersuchen der STA Wien

Da Stefan als Abgeordneter politische Immunität genießt und damit vor behördlicher Verfolgung geschützt ist, richtete die Staatsanwaltschaft Wien am 5. Februar ein Schreiben an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) mit der Anfrage,  ob der Nationalrat die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung von Stefan erteile. Begründung: Der Abgeordnete habe durch die Bezeichnung „Gesindel“ „die in Österreich aufhältigen afghanischen Flüchtlinge (…) in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, die Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.“ Dadurch habe Stefan „das Vergehen der Verhetzung nach § 283 Abs 1 Z 2 StGB begangen“.

Das Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft wird nun dem Immunitätsausschuss des Nationalrats zugewiesen, der die Sache prüft und dem Nationalrat Bericht erstattet. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Nationalrat Stefan nicht ausliefert. Die Aussagen fielen klar im Zusammenhang mit dessen politischen Tätigkeit und sind daher von der Immunität gedeckt.

Ironie am Rande: In den blau-schwarzen Regierungsverhandlungen hatte die FPÖ im Justizbereich gefordert, den Paragrafen 283 des Strafgesetzbuches („Verhetzungsparagraf“) abzumildern. Gefordert wurde just die Streichung der – Stefan betreffenden – Ziffer 2 (Z 2). Diese stellt das „Beschimpfen“ einer Person oder Gruppe unter Strafe.

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist seit 1998 Innenpolitik-Redakteur im profil und Co-Autor der ersten unautorisierten Biografie von FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Sein journalistisches Motto: Mitwissen statt Herrschaftswissen.