Fremdenrechtspaket tritt in Kraft
Am 1. November tritt das umfassende Fremdenrechtspaket in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem eine längere Schubhaft am Stück und enthält eine Residenzpflicht für Flüchtlinge sowie höhere Strafen für jene, die das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) kündigte einen konsequenten Vollzug an.
Das Fremdenrechtsänderungsgesetz musste aufgrund eines Fehlers in der Parlamentsdirektion im Nationalrat und Bundesrat neu beschlossen werden. Per 1. November treten die Maßnahmen nun stufenweise in Kraft, die wesentlichen Teile wie Beugehaft und Gebietsbeschränkung bereits morgen, andere Teile erst im kommenden Frühjahr.
Verfahren zur Aberkennung von Asyl bereits bei Anklage
Schubhaft kann im Normalfall künftig auf bis zu sechs Monate (bisher vier) bzw. drei Monate für mündige Minderjährige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen ist eine ununterbrochene Festhaltung bis zu 18 Monate möglich (bisher zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten). Ein Verfahren zur Aberkennung von Asyl soll künftig nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei Anklageerhebung bzw. bei Betreten auf frischer Tat oder bei Verhängung von Untersuchungshaft eingeleitet werden. Für den Abschluss des Aberkennungsverfahrens sei aber weiterhin die Rechtskraft im Strafverfahren abzuwarten.
Neben einer Gebietsbeschränkung für Asylwerber enthält es auch die Möglichkeit zum Entzug der Grundversorgung nach negativ entschiedenem Asylverfahren sowie eine Möglichkeit zur Beugehaft bei jenen, die das Land nicht verlassen wollen und deshalb am "Außerlandesbringungsverfahren" nicht mitwirken. Wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen bzw. wieder einzureisen versuchen, drohen Strafen von 5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft. Mit den ersten Fällen von Beugehaft ist laut dem Innenressort aufgrund der Bescheidverfahren etwa ab Anfang Dezember zu rechnen. Wer bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise oder des Aufenthalts wissentlich falsche Angaben macht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Flüchtlinge können frühestens mit 1. April 2018 auch für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Rahmen von NGOs herangezogen werden. Der Innenminister kann dabei nähere Regelungen sowie die betragliche Höchstgrenzen für den "Anerkennungsbeitrag", den die Flüchtlinge für ihre Arbeit erhalten, festlegen.
Restriktive Handhabung
Innenminister Sobotka will auf Basis der Neuerungen im Fremdenrecht den Druck erhöhen, "um künftig rascher für klare Verhältnisse bei Migranten ohne Bleiberecht zu sorgen". Die fehlende Perspektive auf einen endgültigen Verbleib sowie die Chance, mit illegalen Aktivitäten zusätzliches Geld zu verdienen, lasse vor allem illegal Aufhältige immer wieder in die Kriminalität abgleiten, stellte er in einem Statement fest. "Illegaler Aufenthalt in Österreich ist kein Kavaliersdelikt. Dementsprechend restriktiv werden wir das neue Fremdenrecht auch handhaben", kündigte Sobotka an.
Änderungen wurden auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen: Ausländische Uni-Absolventen erhalten ein Jahr - statt bisher sechs Monate - Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Außerdem bekommen auch Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.