Fußfessel für Ex-Sturm-Graz-Chef Hannes Kartnig genehmigt
Wie Schmiedbauer sagte, seien die technischen und vollzuglichen Voraussetzungen als gegeben befunden worden. "Es hat keinen Promi-Bonus gegeben, sondern eine sachgemäße Prüfung des Antrags." Der Strafantritt sei voraussichtlich im September.
Aufbringung der Geldstrafe noch offen
Anwalt Roland Kier war von der Entscheidung Mittwochvormittag noch nicht informiert worden: "Ich gehe aber davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt wurden." Noch offen ist, ob und wie Kartnig die Geldstrafe von 5,5 Mio. Euro aufbringen wird. Gelingt ihm das nicht, erfolgt eine Exekution und, so diese nicht erfolgreich ist, die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich abermals 15 Monaten. Für den Fall, dass ein Teilbetrag von rund 2 Mio. Euro erlegt und damit die Ersatzarreststrafe auf neun Monate reduziert werden kann, gäbe es die Möglichkeit, eben diese Reststrafe in Form von gemeinnützigen Leistungen abzuleisten. "Aber darüber reden wir jetzt noch nicht", so Anwalt Kier.
Außerdem muss ein Teil des Prozesses - dabei geht es um falsche Angaben über den Kartenverkauf gegenüber den Fußballverbänden - wiederholt werden, weshalb sich die Strafe noch erhöhen könnte.
(APA/Red.)