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Schwarz-Rot-Pinkes Regierungsprogramm

Gesundheit und Soziales: Wahlärzte im Visier

Die SPÖ konnte ihre Forderung nach einer Kindergrundsicherung durchsetzen. Die Koalition will Wahlärzte zu Leistungen fürs öffentliche System verpflichten. Die Neos konnten ihre Handschrift bei den Pensionen setzen.

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Gesundheit soll in der neuen Regierung wieder ins Arbeitsministerium wandern, das bei der SPÖ angesiedelt sein wird – das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Zuletzt waren Arbeit und Soziales unter der FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein in der Regierung Kurz I in einem Ministerium angesiedelt. 

Neue Gesundheits-Budgets

Im (Doppel)Budget-Abschnitt des Programms finden sich auch spezifische Maßnahmen für Frauen, Kinder und Gesundheit.

Für den Ausbau der ambulanten Versorgung im Rahmen von Erstversorugnsambulanzen, sowie Pflege- und Therapiepraxen werden 2026 50 Millionen Euro freigemacht, der Betrag soll im Folgejahr verdoppelt werden, wenn es das Budget hergibt. 

Ab 2026 sollen 35 Millionen Euro für einen „Unterhaltsgarantie“-Fonds freigemacht werden. Dieser soll unterstützen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Jährlich soll es ab 2026 35 Millionen Euro jährlich für die Vorsorge und Forschung des medizinischen Angebots von Frauengesundheitsthemen sein. 2027 soll der Betrag verdoppelt werden – unter Budgetvorbehalt. 

Ausgebaut werden soll auch die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit 25 Millionen ab 2026 und 50 Millionen zusätzlich ab 2027.

Wahlärzte müssen Kassenpatienten behandeln

Die ärztliche Versorgung im ambulanten Bereich soll ausgebaut werden. SPÖ-Chef Andreas Babler verwies bei der Pressekonferenz am Donnerstag auf den Ausbau der Telemedizin. Eine der wohl größten Neuerungen ist die Ansage, dass Wahlärzt:innen bei Bedarf auch Kassenpatient:innen zu deren Bedingungen versorgen müssen – sie sollen einen „fairen Beitrag“ zum Gesundheitssystem leisten. Die Ärztekammer war dazu noch zu keiner Stellungnahme gegenüber profil bereit.

Im Regierungspapier wird ein Ausbau des niedergelassenen Bereichs und der Primärversorgung gefordert – neu ist hier die Schaffung von multidisziplinären Zentren von Fachärztinnen und Fachärzten. Um flächendeckende Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten, soll auch eine bessere Verzahnung von Pflege und Betreuung mit dem Gesundheitswesen forciert werden. Kassenstellen für Ärztinnen und Ärzte sollen attraktiviert werden. Auch das bisher aus dem EU-Aufbau-Fonds finanzierte Projekt zu Community Nurses soll weitergeführt werden. Das Gesundheitssystem soll mit spezialisierten Primärversorgungszentren entlastet werden. Zum Beispiel für Frauen-Gesundheit, mit Fokus auf Endometriose oder die Wechseljahre. An den Spitälern sollen außerdem ausreichend Ausbildungsplätze geschaffen werden. 

Ausgebaut werden sollen Hospiz- und Palliativversorgung und die Versorgung chronisch kranker Menschen, so zum Beispiel Betroffene der Krankheit Me/cfs. Das Versorgungsangebot für psychische Gesundheit soll ausgebaut werden, durch Therapie- und Pflegepraxen sollen Arztpraxen entlastet werden.

Angleichung Sozialhilfe für Schutzberechtigte

Angedacht ist unter anderem eine bundesweite Vereinheitlichung der Sozialhilfe für subsidiär Schutzberechtigte. Es gibt für sie keine Sozialhilfe während der Integrationsphase. De facto fällt dadurch der Sonderstatus von Tirol und Wien weg, wo Menschen mit diesem subsidiären Aufenthalt bis jetzt höhere Sozialleistungen bekamen als im Rest Österreichs. Nach dem Wegfallen bleiben österreichweit die Leistungen aus der Grundversorgung. Bis zu drei Jahre müssen Asylwerber:innen dann auf Sozialleistungen warten, eine Aufstockung von Zahlungen soll nicht möglich sein. Aber auf welches Niveau die Sozialhilfe gesenkt werden soll, das ist unklar – koordiniert werden soll sie durch das AMS. 

Für die Auszahlung der Sozialleistungen, Vermittlung, Sperre und Schulungen soll zukünftig das AMS zuständig sein. Finanziert wird die Hilfe weiterhin aus dem Budget der Länder. Diese sind weiterhin zuständig, die Arbeitslosenversicherung soll nicht beitragsfinanziert sein. Vermögensverwertung und -Anrechnung obliegen ebenfalls den Bundesländern, genauso wie die Anrechnung von eigenem Einkommen, analog zur Notstandshilfe durch das AMS. Die Länder bleiben zuständig für nicht arbeitsfähige Personen.

Abseits davon sollen Beihilfen in Zukunft sozial gestaffelt werden. Maßnahmen wie der Wohnschirm sollen evaluiert werden. Gestärkt werden soll auch soziale Innovation und soziales Unternehmertum, dabei soll die Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor soll hier ausgebaut werden.

Kindergrundsicherung

Bis 2030 will die zukünftige Regierung die Kinderarmut in Österreich halbieren, mit einer Kindergrundsicherung. Aktuell sind 100.000 Kinder in Österreich akut von Armut betroffen, armutsgefährdet sind 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 

Säule 1 der Sicherung soll ein Ausbau von Sachleistungen auf den verschiedenen Versorgungsebenen von Bund, Ländern und Gemeinden sein. Konkret bedeutet das eine Kinderbetreuungsoffensive, kostenlose gesunde Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen, verbesserte Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche. Säule zwei der Kindergrundsicherung ist eine Weiterentwicklung von Transferleistungen durch eine Anpassung der Altersstaffel der Familienbeihilfe und eine Erhöhung der Nutzungsrate von Familien- und Sozialleistungen. Dabei sollen Erwerbsanreize für die Eltern gesetzt werden. Um Kinderarmut besser zu erfassen, sollen hier eigene Indizes mit der Statistik Austria entwickelt werden. 

Ältere am Arbeitsmarkt

Langzeitarbeitslose sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt eingebunden werden, mit der sogenannten Aktion 55Plus. Im Regierungsprogramm ist dabei die Rede von existenzsichernder sozialer Arbeit für Langzeitarbeitslose, zum Beispiel Seniorentaxis am Land. Dafür sind im Doppelbudget für 2026 und 2027 jeweils 50 Millionen Euro veranschlagt.

Um die Beschäftigung in Österreich zu erhöhen, sollen Menschen länger gesund im Arbeitsleben gehalten werden. Fortbildung und Berufsumstieg von Älteren sollen gefördert werden, auch die Betriebe sollen qualifiziert werden in ihrer Beschäftigung von Älteren. Wie diese Forderungen umgesetzt werden sollen, das geht aus dem Papier nicht hervor. 

Ziel ist eine faktische und gesetzliche Erhöhung des Pensionsalter, um so die Stabilität und Finanzierung des Pensionssystems zu gewährleisten. Dazu soll auch ein Mechanismus eingeführt werden – wenn der Budgetpfad bis 2030 nicht eingehalten wurde, dann würden verpflichtende Maßnahmen gesetzt. Aktuell liegt das gesetzliche Pensionsalter bei Männern bei 65 (abhängig vom Geburtsjahr) und bei Frauen bei 61. Faktisch sind es bei Männern 62 und Frauen 60 Jahre. Verschärfungen wird es bei den Korridorpensionen geben, ab 2026 reichen 40 Versicherungsjahre nicht mehr aus, um mit 62 in Pension zu gehen. Der Mindestwert soll schrittweise auf 42 Versicherungsjahre angehoben werden. . Neuerungen wird es auch bei der Teilpension geben.

Pensionen: Pflege zukünftig Schwerarbeit

Geplant sind auch Neuerungen bei Reha-Geld, Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension und Altersteilzeit. Hier sollen neue Zwischenstufen in der Beurteilung geschaffen werden, so zum Beispiel Teilarbeit. In puncto Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt soll das AMS stärker eingebaut werden.

Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten soll verbessert werden. So soll die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen im Alter verändert werden. Persönliche Assistenz soll bundesweit vereinheitlicht werden, durch eine Klärung des Berufsbildes und auch rechtlicher Absicherung. Stellungnahme des österreichischen Behindertenverbandes gibt es zu den Maßnahmen noch keine.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Überarbeitet sollen auch die Schwerarbeiterpensionen werden, die Dokumentation soll vereinfacht werden, sowie die Begutachtung mit Hinblick auf Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Auch Pflegeberufe sollen zukünftig als „Zeichen des Respekts und der Wertschätzung“ in die Schwerarbeiterpensionsregelung aufgenommen werden.

Weiterentwickelt werden sollen die zweite und dritte Säule im Pensionssystem – die erste Säule sind die gesetzlichen Pensionen, die zweite die Betriebspensionen und die dritte die private Vorsorge. Der Punkt ist äußerst vage formuliert. Hier prallen Welten aufeinander.

Auch Abseits des Arbeitsmarktes werden die Bedürfnisse von Senior:innen verankert: Alles in der öffentlichen Verwaltung soll auch analog erhalten bleiben, festgeschrieben wird ein dezidiertes ‚nein‘ zu „online-only“. Bescheide und andere Dokumente der öffentlichen Verwaltung sollen auch zukünftig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll beim Thema Verkehr auf Ältere Rücksicht genommen werden: Gemeint damit ist eine Absage an Führerscheinkontrollen für Ältere.

Insgesamt widmet sich das Regierungspapier quer durch die Ressorts den Themen Gesundheit und Soziales. Vieles wird angeschnitten, aber wie die Forderungen konkret umgesetzt werden sollen, das bleibt offen. Vor allem, wie die Forderungen im Gesundheitsbereich umgesetzt werden sollen – denn die Spitäler sind Ländersache. 

Franziska Schwarz

Franziska Schwarz

Franziska Schwarz ist seit Dezember 2024 im Digitalteam. Davor arbeitete sie als Redakteurin bei PULS 24, und als freie Gestalterin bei Ö1. Sie schreibt über Politik, Wirtschaft und Umwelt.