Wie korrupt ist Österreich?
Zwei aktuelle Berichte zur Sache: Anfang März kritisierte die Anti-Korruptions-Gruppe des Europarates (Greco) die Gesetzeslage in Österreich, vor allem die Korruptionsprävention in Zusammenhang mit Abgeordneten, Staatsanwälten und Richtern. Vergangenen Freitag veröffentlichte der Rechnungshof einen Bericht zur im Eigentum des Landes stehenden Tirol Wasserkraft (Tiwag). Darin bemängeln die RH-Prüfer „die Nähe zwischen der Landespolitik, Landesunternehmen und der Wirtschaft“.
Beide Berichte behaupten keine Korruption, zeigen aber strukturelle Schwächen im System, die Korruptionsanfälligkeit fördern. Die derzeitige Lage legt nahe, dass die Republik ein Problem hat, vor allem ganz oben: Staatsanwälte ermitteln gegen einen amtierenden und ehemalige ÖVP-Finanzminister; gegen einen Ex-FPÖ-Vizekanzler; gegen einen früheren ÖVP-Justizminister; gegen einen führenden Beamten im Justizministerium.
Im internationalen Korruptionsranking (CPI) der NGO Transparency International vom Jänner fällt Österreich unter 180 Staaten vom zwölften auf den 15. Rang zurück. Ganz vorn liegen Dänemark und Neuseeland. Der CPI misst, wie die Bevölkerung die Korruptionslage einschätzt. Im heurigen Ergebnis ist „Ibiza“ bereits eingespeist. Die Casinos-Affäre und weitere Skandale dürften Österreichs Position weiter verschlechtern.
Korruption kann „als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ (Transparency International) definiert werden. Im engeren Sinn sind Delikte wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilszuwendung, Vorteilsannahme oder Geschenkannahme gemeint, weiter gefasst auch Amtsmissbrauch. Verurteilungen sind selten, 2019 gab es nur 216. Dazu heißt es in der Korruptionsstatistik des Sicherheitsberichts 2019: „Es gibt im Bereich der Korruptionskriminalität vermutlich ein ziemlich großes ,Dunkelfeld‘ an nicht bekannt gewordenen Straftaten.“
Wie steht es um die politische Hygiene, vor allem an der Spitze von Politik und Verwaltung? Ist Österreich tatsächlich ein überdurchschnittlich korruptionsanfälliges Land? profil bat Richter, Wissenschafter, Rechtsanwälte und ehemalige Justizminister um ihre Einschätzung.
Anton Pelika: „Problem Parteienfinanzierung“
Österreich hat ein Problem bei der Parteienfinanzierung. Es fließt viel politisches Geld an die Parteien, die es immer geschafft haben, Kontrolle zu verhindern. Gemessen am Wohlstand und an der Bevölkerung zählt der Wahlprozess im internationalen Vergleich zu den kostenintensivsten. Länder wie Großbritannien oder Kanada sind vorbildlich, weil sie die Kosten der Politik gering halten – und damit die Versuchung zur Korruption. Mein Zugang wäre, nicht beim Zufluss des Geldes anzusetzen – dunkle Kanäle und verstohlen zugestecktes Bargeld wird es immer geben –, sondern beim Abfluss. Geld ist kein Selbstzweck, man braucht es für political campaigning, und sobald es ausgegeben wird, kann man es nachvollziehen. Vor allem die ÖVP verletzt die Limits maßlos. Hier fehlen Sanktionen. In Großbritannien verliert jemand, der zu viel ausgegeben hat und erwischt wird, das Mandat. Außerdem dauern Wahlkämpfe dort wenige Wochen, außerhalb davon gibt es keine Werbung. In Österreich hingegen wird ununterbrochen politische Werbung gemacht. Dazu gehören auch Regierungsinserate, wie sie auch die Wiener SPÖ in großem Stil betreibt. Ich würde vermuten, das hat mit dem mobiler werdenden Wahlverhalten in den 1970er-Jahren begonnen. Natürlich muss der Rechnungshof in die Bücher der Parteien hineinschauen, ebenso in parteinahe Vereine und Vorfeldorganisationen. Auch ein Verbot von privaten Spenden wäre zu diskutieren. Die Grünen haben ein Problem mit der Glaubwürdigkeit. Wenn sie ihre Forderung nach Transparenz ernst nehmen, müssen sie viel mehr verlangen. Mit einem Generalstaatsanwalt bin ich einverstanden, wenn er dem Parlament verantwortlich ist, damit die Opposition fragen kann, warum er nicht agiert hat. Es geht nicht um Weisungen an die Staatsanwaltschaft, dass sie agieren soll. Die eigentliche Gefahr ist, dass die Justiz nichts tut.
Gerhard Jarosch: „Informationsfluss von unten nach oben"
Für die Aufklärung von Korruption braucht es mehr Personal, nicht nur Staatsanwälte und Richter, sondern auch IT-Experten und Wirtschaftsleute. Das ist besser geworden, aber noch nicht genug. Das Problem sind weniger die Weisungen. Kein Minister traut sich, eine politisch motivierte Weisung zu erteilen, die Gefahr ist eher der Informationsfluss von unten nach oben. Ich will einem Minister nicht unterstellen, dass er das ausnützt, aber schon der Anschein schadet dem Vertrauen in die Justiz. Beim Bundesstaatsanwalt hängt alles von der Ausgestaltung ab. Aus meiner Sicht muss das eine erfahrene, zu höchsten Richterämtern befugte Person sein, die nicht in der Politik war, für möglichst lange ernannt wird und nicht wiederbestellt werden kann. Osteuropäische Reformländer haben ab 1990 in ihren Systemen umgerührt, manche weniger erfolgreich, manche mehr. Die Slowakei führte eine unabhängige Weisungsspitze ein. Nun sieht man, dass Korruptionsermittlungen bis in höchste Regierungsämter reichen können. Deutschland und die Schweiz eignen sich nicht als Vergleich, weil sie ein föderalistisches Justizsystem haben.
Interessanter sind anglosächsische Länder, wo Justizminister generelle Weisungen erteilen, etwa um Personal umzulenken, sich aber nicht in Einzelfälle einmischen. Die Weisungsspitze besteht aus Staatsanwälten und Richtern, die an das Parlament berichten, aber niemals in laufenden Fällen. Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder gab es in Österreich immer wieder. Wahrscheinlich wurden sie leichter, weil sich die Gesellschaft gewandelt hat, Medien freier sind als in den 1960er-Jahren und sich ein investigativer Journalismus entwickelt hat. Zum aktuellen Fall um ein angebliches Spendenangebot der Novomatic an die ÖVP kann ich nichts sagen. Außer: Wir haben ein strenges Legalitätsprinzip. Wenn es Anhaltspunkte für eine Verknüpfung einer Intervention in Italien mit einer Spende gibt, muss die Staatsanwaltschaft sich das anzuschauen.
Irmgard Griss: „Die Angriffe sind jenseitig“
Bei der Korruptionsbekämpfung ist das Strafrecht oft ein stumpfes Schwert, weil die Staatsanwaltschaft erst einmal beweisen muss, dass das Verhalten unter einen Tatbestand fällt. Als ich im Parlament war (2017 bis 2019, Anm), habe ich mich für einen Verhaltenskodex eingesetzt. Ich bin überzeugt, dass jeder in einer politischen Funktion sich fragen muss: Bin ich unbefangen, wenn ein Freund von einer Regelung betroffen ist? Der Aufschrei wegen des Anfütterungsverbots hat gezeigt, wie verbreitet Gratiskarten und bessere Plätze bei Veranstaltungen waren. Wie oft hört man, dass man im Spital besser dran ist, wenn man jemanden kennt. Auf dieses soziale und kulturelle Kapital muss man verzichten, wenn man will, dass alle gleichbehandelt werden. Es sollte sich jeder in die Situation eines Menschen hineinversetzen, der keine Verbindungen hat. Auch das Bewusstsein, dass in einer Demokratie niemand Wahlen gewinnen soll, indem er mehr Geld ausgibt, ist schwach ausgeprägt.
Das Parteienfinanzierungsgesetz wurde von Parteien für Parteien geschaffen. Wichtiger als ein Spendenverbot wäre eine unbedingte Offenlegungspflicht. Bei der Transparenz hinkt Österreich hinterher. Das Amtsgeheimnis und der Datenschutz werden wie Schilder eingesetzt, an denen alles abprallt. Ich bin seit Langem dagegen, dass der Justizminister an der Weisungsspitze steht, frage mich aber, ob das nicht besser ist als eine ungeeignete Person als Generalstaatsanwalt. Wenn die Regierung jemanden hineinsetzt, der nicht über die notwendige fachliche und persönliche Qualifikation verfügt, kann alles noch schlimmer werden. Eine tiefgreifende Reform muss gut überlegt sein und darf nicht als Entlastungsschlag der ÖVP dienen. In Österreich sieht man oft nicht, welchen Wert unabhängige Institutionen haben. Die Angriffe des Bundeskanzlers gegen die Justiz sind in dieser Hinsicht jenseitig.
Maria Berger: „Das Buwog-Verfahren hätte es nie gegeben“
Trotz Objektivierung bei der Stellenbesetzung können Parteien immer noch ihren Einfluss durchsetzen. Die Versuchung, Leute zu etablieren, die einem gewogen sind, liegt nahe. Sie wird durch die Kleinheit des Landes begünstigt, ist aber auch eine Kultur- und Haltungsfrage. 2009 haben wir das Anti-Korruptionsrecht verschärft, trotzdem traut sich der CEO eines großen Unternehmens ein SMS zu schreiben, wo eine Bitte um eine Amtshandlung und das Wort Spende in einem Atemzug genannt werden. Das zeigt, wie wenig sich geändert hat. Transparenz, das Recht auf Zugang zu Dokumenten, sind bei der Bekämpfung von Korruption zentral. Nur bedeuten die Regelungen, die sich nun abzeichnen, keinen Fortschritt, wenn es gleichzeitig viele Ausnahmen gibt und die parlamentarische Kontrolle beschränkt wird. Das ist Rosstäuscherei. Ich bin nicht sicher, was ein Verbot von Großspenden an Parteien bringt. Wichtig ist, dass die Zuwendungen öffentlich werden und es ein Einschaurecht des Rechnungshofes gibt. Bei der heiß umstrittenen Generalstaatsanwaltschaft ist zu befürchten, dass die ÖVP in Wirklichkeit versucht, ihren Einfluss auf Strafverfahren zu sichern und die grüne Justizministerin zu schwächen. Einiges weist darauf hin, dass die WKStA zerschlagen werden soll. Sie hat 2009 klein begonnen und musste nicht an das Ministerium berichten. Ohne diese Einrichtung hätte es das Buwog-Verfahren nie gegeben, da die Staatsanwälte unbeeinflusst von außen arbeiten konnten. Dass die Mächtigen die WKStA nicht wollen, liegt in der Natur der Sache. Auch der Drogenhändler liebt die Drogenermittler nicht. Werden unter dem Deckmantel einer Justizreform die Zuständigkeiten nun in Amts- und Wirtschaftsdelikte und auch noch regional aufgesplittert, entsteht kein Gesamtbild mehr, und wir sind dort, wo wir vor der Gründung der WKStA waren. Ich bin mittlerweile der Meinung, es wäre besser, den Status quo zu verteidigen. Eine Justizreform unter diesen Vorzeichen ist gefährlich.
Georg Krakow: „Selbst Emojis werden öffentlich diskutiert“
Es ist eine gewisse schlampige Grundeinstellung, dieses ‚ein bissl was geht immer‘, die Österreich korruptionsanfällig macht. Großspenden an Parteien wurden verboten, dafür laden nun Konstruktionen im Umfeld von Parteien zur Umgehung ein – etwa Vereine. Diese sollten genauso dem Parteiengesetz unterworfen werden. Der Konflikt zwischen Politik und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist das zweite große Problem. Abhilfe könnte ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt schaffen. Aber wie wird er bestellt? Von einer Wahl im Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit halte ich nichts.
Es gibt heute nicht mehr Korruption. Es wird nur intensiver und umfassender ermittelt. Menschen hinterlassen ständig ,digitale Footprints‘. Ein SMS kann 20 Jahre später noch irgendwo gespeichert sein. Eine der interessantesten Fragen in der Strafverfolgung ist, ob bei einem Einzelverdacht das gesamte elektronische Leben durchleuchtet werden soll. Jeder von uns hätte wohl Erklärungsbedarf, wenn jede Nachricht, die man irgendwann gesendet hat, öffentlich diskutiert wird – selbst vieldeutige Emojis. Von- seiten der Justiz wünsche ich mir manchmal mehr Diskussionsbereitschaft über die soziale Verwundbarkeit von Verdächtigen. Gerade bei Hausdurchsuchungen muss man da heutzutage aufpassen, auch wenn sie legitim sind. Öffentlichkeit ist hier nicht vorgesehen.
Vonseiten der Öffentlichkeit wünsche ich mir, dass wir viel weniger aufgeregt mit Ermittlungen umgehen. Die Einleitung eines Verfahrens ist heutzutage mit einem gefühlten Schuldspruch verbunden. Die meisten Ermittlungen werden aber eingestellt. Es kann nicht sein, dass man nicht mehr an Menschen anstreifen darf, weil gegen sie ermittelt wird. Um das transparent zu machen: Ich wurde Wolfgang Brandstetters Anwalt, weil ich den Fall von der Ausgangslage gut für mich vertreten kann. Er hat mir glaubhaft versichert, dass er keine Informationen aus dem Justizbereich an einen Mandanten verraten hat.
Hubert Sickinger: „Österreich ist weniger korrupt geworden“
Österreich ist in den vergangenen 25 Jahren weniger korrupt geworden. Weinflaschen für kleine Beamte, als Tagungen getarnte Kurzurlaube, Festivaleinladungen für hohe Beamte: All das wurde mit dem Korruptionsstrafrecht 2008 abgedreht. Über den Aufschrei der Kulturveranstalter, die um Sponsoren bangten, muss ich heute noch schmunzeln. Ab 2009 kam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine spezialisierte Untersuchungsbehörde dazu. Falls sie unabhängig agieren kann, wie in ihren Anfängen, entspricht unsere Justiz uneingeschränkt liberalen, westlichen Standards.
Erst das Ibiza-Video, in der Folge Ermittlungen bei Casinos Austria, schließlich die Verschmelzung der beiden Sachverhalte und dann spektakuläre Handy-Abnahmen: So einen Dominoeffekt hätte es noch vor 20 Jahren nie gegeben. Die Staatsanwälte wären zurückgepfiffen worden. Vor zwölf Jahren war die Situation bereits günstiger, damals entwickelten sich aus der Pleite einer Privatbank der Telekom- und der Buwog-Skandal. Ergebnis war das erste große Antikorruptionspaket.
Das Strafrecht ist das eine, der ,Geruch‘ das andere. Thomas Schmid hat als Generalsekretär im Finanzministerium die Ausschreibung des Postens als Chef der Staatsholding ÖBAG auf sich selbst zugeschnitten. Gab es wirklich keine geeigneteren Personen? Familienmitglieder von ÖVP-Großspendern landeten nach der Wahl 2017 in Aufsichtsräten. Wären sie auch sonst erste Wahl gewesen? Die ÖVP hat 2017 sehr viel Geld gebraucht. Sie gab für den Wahlkampf statt der erlaubten sieben Millionen Euro 13 Millionen aus. Trotz üppiger Spenden war der Großteil auf Kredit finanziert. Dennoch reagierten die anderen Parteien verärgert und verboten 2019 Spenden über 7500 Euro. Eine historische Zäsur in der Parteienfinanzierung – und die ÖVP trug durch die Millionen-Überziehung der Kostenobergrenze für Wahlkämpfe unfreiwillig dazu bei. Wenn – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – der Rechnungshof Einschau in die Parteifinanzen bekommt, und wenn das Amtsgeheimnis fällt, wäre das massiv korruptionspräventiv. Doch ich erwarte großen Widerstand der Länder und Gemeinden.
Mathias Huter: „Eurofighter-Vertrag nach 20 Jahren noch geheim“
Welche Grundstücke hat die Stadt Wien zu welchem Preis privatisiert? Wie viel Corona-Hilfen bekommen einzelne Firmen? Wie viel Geld floss für die AUA-Rettung? Alles geheim. Die Slowakei stellt sämtliche Verträge der öffentlichen Hand über 1000 Euro ins Netz. Bei uns ist der Eurofighter-Kaufvertrag selbst nach zwei Jahrzehnten noch top-secret. Ein Journalist hat einen britischen Eurofighter-Vertrag angefordert, um unsere Rückständigkeit in Sachen Transparenz zu dokumentieren. Er bekam ihn nach wenigen Wochen – minimal geschwärzt.
Die Korruptionsdebatte ist zu sehr aufs Strafrecht fokussiert. Für einen Kulturwandel braucht es echte, umfassende Transparenz.
Ein paar Beispiele: In vielen Ländern müssen Abgeordnete und Entscheidungsträger offenlegen, bei welcher Bank sie verschuldet sind, welche Firmenbeteiligungen oder Aktienpakete sie besitzen, wo die Ehepartner arbeiten, um so Interessenskonflikte zu vermeiden. Oder: Würde Österreich Whistleblower ernst nehmen und schützen, wäre der Skandal um die Commerzialbank Mattersburg viel früher aufgeflogen. Oder: Lobbying läuft bei uns im Verborgenen. Oder: In den USA oder in der Schweiz werden Gelder, die im Ausland gestohlen wurden, an das Ursprungsland zurückgeführt. In Österreich haben Personen oder Banken, die bei Geldwäsche und Korruption helfen, zu selten Sanktionen zu befürchten. Nicht umsonst waren wir immer wieder Gelddrehschreibe für Autokraten.
Die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses – Stichwort Informationsfreiheitsgesetz – ist zu begrüßen, der Entwurf geht aber nicht weit genug. Die Untergrenze von 100.000 Euro für die Veröffentlichung von Verträgen ist zu hoch. Das lädt zum Umgehen durch Stückelung ein. Bis zu acht Wochen Wartezeit auf Informationen sind außerdem zu lang. EU-Behörden haben 15 Arbeitstage Zeit, die in Estland fünf.
Claudia Bandion-Ortner: „Sehe Bundesstaatsanwalt skeptisch“
Unsere Antikorruptions-Gesetzgebung funktioniert. Die Sonderstellung, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft genießt, ist zweckmäßig. Früher habe ich die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes befürwortet. Mittlerweile bin ich skeptischer. Auch wenn der Justizminister wie derzeit an der Spitze der Weisungshierarchie steht, ist er doch nicht allmächtig. Weisungen müssen schriftlich erfolgen, es herrscht Transparenz, und der Minister wird vom Parlament kontrolliert. Ein Bundesstaatsanwalt sollte aufgrund der Gewaltentrennung nicht vom Parlament gewählt werden, sondern von einem Richtergremium. Insgesamt halte ich Österreich nicht für korrupter als andere Länder. Die enge korruptionsanfällige Vernetzung von Politik und Wirtschaft gibt es zwar nach wie vor, man ist jedoch hellhöriger geworden und das Sensorium für Unvereinbarkeiten ist gestiegen. Die Verwaltung arbeitet korrekt, und auch die Bürger haben ein Gefühl dafür, was geht und was nicht.
Dieter Böhmdorfer: „Verantwortungsvollere Korruptionsbekämpfung“
Die Korruptionsdelikte wurden in Österreich in den letzten 20 Jahren auch auf Vorstufen der Korruption ausgeweitet. Politik und Medien bestimmen die öffentliche Diskussion: die Politik, weil man mit Korruptionsvorwürfen den politischen Gegner anpatzen kann, und die Medien, weil man mit spektakulären Berichten die Auflagen steigern kann. Die Jagd auf den politischen Gegner hat Vorrang, die Verletzung der Privatsphäre wird mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit gerechtfertigt.
Die Wahrung der Menschenrechte darf nicht zum Lippenbekenntnis verkümmern. Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und andere Zwangsmaßnahmen müssen die ultima ratio bleiben. Wirtschaftsstrafsachen sind komplexe Rechtsgebiete, gekennzeichnet durch die Verflechtung von Zivil-, Gesellschafts-, Verwaltungs- und Strafrecht. Die Fokussierung vor allem auf strafrechtliche Aspekte bei Vernachlässigung der zivil-, gesellschafts- und verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge ist der Nährboden unnötiger Grundrechtseingriffe.
Den Beweis für eine Fehlentwicklung im Kampf gegen Korruption hat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler punktgenau geliefert. Die WKStA hat etwa 40.000 Verdächtige und Beschuldigte untersucht, verurteilt wurde davon nur ein Prozent. Die Anzahl der zu Unrecht angeprangerten Personen hat niemand recherchiert. In Korruptionsverdachtsfällen muss konsequent ermittelt werden, trotzdem sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen und die Pressefreiheit zu gewährleisten.
Der Begriff der Unschuldsvermutung ist vielfach in Vergessenheit geraten: Er bedeutet, dass Beschuldigte so lange als unschuldig gelten, bis das zuständige Gericht die Schuld ausgesprochen hat. In der neuen Realität ermitteln zwar die Strafverfolgungsbehörden, aber die Schuldsprüche fällen die Medien. Auf das gerichtliche Urteil kommt es nicht mehr an. Strafverfahren entwickeln den Charakter von Fortsetzungsromanen. Staatsanwälte und Richter weisen dennoch jeden Vorwurf, sie könnten effektiver und präziser arbeiten, zurück. Offiziell gestatten sie Kritik, in Wahrheit lassen sie diese nicht zu.
Jeder Fehler und jeder Irrweg wird mit Personalmangel und der lästigen Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte/innen entschuldigt. Wer fühlt sich im Justizapparat verantwortlich, für fehlende Effizienz der Ermittlungsschritte, die langen Verfahrensdauern und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte? Also: Korruptionsbekämpfung ja unbedingt, aber bitte verantwortungsvoller, effektiver, zügiger und grundrechtsbewusster.