Nach Ibiza-Video: Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Johann Gudenus
Hinter dem Aktenzeichen 17 St 2/19p verbirgt sich das wohl brisanteste Ermittlungsverfahren der Republik: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) leitete am 20. Mai ein Verfahren gegen den zurückgetretenen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und andere Verdächtige ein. Das geht aus profil vorliegenden Akten der WKStA hervor. Grundlage für die Ermittlungen sind die im Ibiza-Video bekanntgewordenen Aussagen, wonach Vermögende an die FPÖ gespendet hätten – über einen dem Rechnungshof nicht deklarierten parteinahen Verein.
Verdacht auf Untreue
Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Untreue, Anstiftung zur Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Alle Details zum Verfahren und die Höhe der Strafrahmen lesen Sie im aktuellen profil.
Bekannt war bereits, dass die Justiz die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Nationalrat Markus Tschank beantragte – die profil vorliegenden Justizakten machen nun auch deutlich, auf welcher Grundlage die Staatsanwälte ermitteln wollen: Tschank sei „im Zusammenhang mit den von Heinz-Christian Strache im Juli 2017 getätigten Aussagen verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die Freiheitliche Partei Österreichs über den gemeinnützigen Verein ‚Wirtschaft für Österreich’ abwickelte“.
Gudenus reagierte nicht auf eine profil-Anfrage; Tschank erklärte, sie hätten keine Kenntnis von den Ermittlungen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.