Identitäre-Prozess: Freisprüche, Nebendelikte verurteilt

Identitäre-Prozess - Urteil: Keine Verhetzung oder kriminelle Organisation

Richter sah lediglich Sachbeschädigung zweier Beschuldigter sowie eine Körperverletzung und Nötigung als erwiesen.

Drucken

Schriftgröße

Beim Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich ist am Donnerstag das Urteil gesprochen worden: Der Richter hat im Falle der schwerwiegenden Vorwürfe der Gründung einer kriminellen Organisation und der Verhetzung alle 17 Beschuldigten freigesprochen. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigungen bzw. wegen Körperverletzung und Nötigung zu Geldstrafen verurteilt.

Geldstrafe wegen Körperverletzung

Die Verurteilungen bezogen sich auf eine IBÖ-Aktion im weststeirischen Maria Lankowitz sowie auf jene in der Universität Klagenfurt. Bei letzterer erkannte der Richter eine Körperverletzung und eine Nötigung, da der Beschuldigte dem Rektor in den Bauch geschlagen haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der andere Beschuldigte muss wegen Sachbeschädigung eine Strafe in der Höhe von 240 Euro bezahlen.

Lesen Sie weiters:

Martin Sellner ist Wortführer der rechtsextremen Identitären. Mit gezielten Provokationen drängt er sich in den Diskurs.

Sehen Sie weiters: