Impfpflicht: Caritas für Anerkennung von Sputnik und Sinovac

Ausnahme sollte vorläufig für 24-Stunden-Betreuerinnen und Pflegerinnen aus Osteuropa gelten. Sonst drohe Versorgungsenpass.

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Die Caritas macht in ihrer Stellungnahme zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf auf einen drohenden Versorgungsengpass im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und Pflege aufmerksam. Aktuell pendeln rund 60.000 Personen - vorwiegend Frauen - zwischen Osteuropa und Österreich, um ältere Menschen daheim zu betreuen. "Viele in Österreich im Bereich Pflege und Betreuung tätige ausländische Personen wurden mit Impfstoffen geimpft, die aktuell in Österreich nicht zugelassen sind, zum Beispiel Sputnik oder Sinovac", heißt es in der Stellungnahme. Sie müssen einen Nebenwohnsitz in Österreich anmelden und sind deswegen vom vorliegenden Gesetzesentwurf erfasst.

Betreuung beim Umstieg

Um einen "Versorgungsengpass" zu vermeiden, schlägt die Caritas vor, ausländische Personenbetreuerinnen die in Österreich tätig sind, die Impfung mit nichtzugelassenen Impfstoffen wie Sputnik oder Sinovac dem Status von Covid-Genesenen gleichzustellen. "Hierdurch würde sich für jene ausländischen Personenbetreuerinnen eine ausgeweitete Übergangsfrist ergeben." Was den mittelfristigen Umstieg auf anerkannte Impfstoffe betrifft, wünscht sich die Caritas muttersprachliche Informationen, Webinare und Beratungsangebote.

Clemens   Neuhold

Clemens Neuhold

Seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor Wiener Zeitung, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.