Burkini-Trägerinnen (un)erwünscht

In vielen Bädern sind Burkini-Trägerinnen unerwünscht

Wie weit kann oder muss die Anpassung auf beiden Seiten gehen?

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„Es wäre eigenartig, Kopftuch zu tragen und im Hallenbad dann plötzlich alles herzuzeigen, was ich draußen verdecke.“ Menerva Hammad schwimmt seit Jahren nur noch im Burkini (eine Wortkreation aus „Burka“ und „Bikini“). Ihren Ganzkörper-Badeanzug mit langer Hose, langärmeligem Oberteil und Kapuze lässt sich die freie Journalistin locker 100 Euro kosten. „Er darf nicht durchsichtig sein, die Kapuze muss halten, das Design Geschmack haben.“ Frauen wie Hammad werden in Online-Shops von Modeketten wie Mango oder Marks & Spencer mittlerweile bestens bedient. Einen Spezialpreis von 20 Euro pro Stück machte die auf „ethische“ Kleidung spezialisierte Wiener Firma Zahraa (nicht zu verwechseln mit dem spanischen Moderiesen Zara) dem Arbeiter Samariterbund. Dieser stattet mit Spendengeldern weibliche Flüchtlinge mit Burkinis für ihren Schwimmkurs im Wiener Jörger Bad aus. Sechs von sieben Teilnehmerinnen trugen zuletzt den Ganzkörper-Badeanzug.

Verschlägt es diese Frauen aus Afghanistan, Irak, Syrien oder Somalia über die Wiener Stadtgrenze in das von Korneuburg und Bisamberg betriebene Florian-Berndl-Bad, könnten sie ihre Schwimmkenntnisse nicht weiter vertiefen. „Der Aufenthalt im Nassbereich und die Benützung der Schwimmbecken sind nur in ortsüblicher Badebekleidung gestattet“, heißt es in der Badeordnung. Besucher, die sich beim Eintritt mit Asylkarte ausweisen, bekommen eine Karte mit Piktogrammen ausgehändigt. An Männer richten sich die gezeichneten Hinweise, Frauen nicht anzugrapschen oder Lagerfeuer zu entzünden; an Frauen ein Bild mit einer Burkini-Trägerin im roten Kreis, über dem ein fettes „No!“ prangert. Mit im Verbotsschild: ein Bursche in Unterleiberl und Stoffunterhose.

Piktogramm zur Badeordnung in Korneuburg

Der Burkini als Grenzfall. In den Augen der Badbetreiber in Niederösterreich überschreitet das islamische Kleidungsstück die Grenze dessen, was anderen Besuchern zugemutet werden kann. Wien akzeptiert das Kleidungsstück, damit Musliminnen beim Baden keine religiösen Grenzen überschreiten müssen. Wie weit kann oder muss die Anpassung auf beiden Seiten gehen?

Im bayerischen Neutraubling bei Regensburg wurde der Burkini, der vor Männerblicken schützen soll, im Juni selbst zum Blickfang. Ausgerechnet am Damenbadetag beschwerten sich andere Frauen über die Verhüllung eines weiblichen Badegasts. Der Bürgermeister stellte daraufhin klar, dass in seiner Anstalt nur „übliche Badebekleidung“ wie Badehose, Badeanzug oder Bikini erlaubt sei. Im ganzen Land gingen die Wogen hoch. Die CSU stellte sich hinter das „erste Burkini-Verbot Deutschlands“, wie die Medien titelten. Zu dieser Zeit war die Badeordnung in Korneuburg längst in Kraft – und der Ganzkörper-Badeanzug ein Politikum. Die FPÖ hatte am Beginn der Badesaison ein Burkini-Verbot für ganz Niederösterreich gefordert. Die Begründung: „Verschleiert baden zu gehen, heißt nichts anderes, als dass man sich definitiv nicht an unsere Regeln halten will.“

Die Bedenken gegenüber muslimischer Alltagsbekleidung reichen tief ins bürgerliche Lager. 2015 meinte der ehemalige Zweite Nationalratspräsident, Jurist und angesehene Demokratie-Experte Heinrich Neisser (ÖVP) im Zuge einer Integrationsdebatte: „Natürlich kann nicht akzeptiert werden, wenn Schülerinnen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Aber auch hier muss gelten: normale Schwimmbekleidung und kein Burkini.“ Die eigene Partei ging auf Distanz zu Neissers Ausritt gegen die „Kopftuch-Ideologie“ und warnte vor Schnellschüssen.

Der Leiter des Schwimmbades hält eine Anpassung an die westliche Badekultur für nicht zu viel verlangt.

Ein Verbot würde Frauen mit muslimischem Hintergrund vor die Wahl stellen: Übernehmen der westeuropäischen Badekultur, in der Beine, Arme und Schultern gezeigt werden – oder die Bäder meiden. Nicht-muslimische Schwimmerinnen, die langärmlige Tauchshirts gegen die Sonne oder Badehauben tragen, weichen diese Grenze zwischen Verhüllung und „Ortsüblichkeit“ auf. Der Leiter des Florian-Berndl-Bades, Josef Partmann, hält eine Anpassung an die westliche Badekultur trotzdem für nicht zu viel verlangt. „Ich war mit meiner Frau in der Blauen Moschee in Istanbul. Sie trug Kopftuch und ich eine lange Hose, weil das dort so üblich ist.“ Sollte es im nächsten Schuljahr Probleme speziell beim Schwimmunterricht geben, deutet er eine „für beide befriedigende Lösung an“. Er meint aber: „Die Burkini-Debatte ist eine künstliche Züchtung. Zu uns kommen Schulkinder aus dem halben Weinviertel, und noch nie hat es von einer Schülerin oder Lehrerin Beschwerden gegeben, dass sich jemand ausgeschlossen fühlt. Bei 700 Schülern aus allen verschiedenen Schultypen müssen, rein statistisch gesehen, auch viele muslimische Mädchen dabei sein.“

In der Volksschule ist der Schwimmunterricht verpflichtend, in der Unterstufe ist der Besuch von Bädern Teil des Lehrplans. Die Zahl der muslimischen Schülerinnen im Pflichtschulalter ist mit der Flüchtlingswelle deutlich gestiegen; allein in Wien kamen 1300 dazu. Sie stammen aus Ländern mit teils krasser Geschlechtertrennung. In Österreich sollen sie nun mit Burschen ins gemeinsame Becken springen.

2013 klagten Muslime in Deutschland gegen den gemischten Schwimmunterricht. Ein Bundesverwaltungsgericht fällte daraufhin ein richtungsweisendes Urteil zwischen Religionsfreiheit, Gleichstellung und Erziehungsauftrag: Es sei muslimischen Schülerinnen zuzumuten, gemeinsam mit Burschen zu schwimmen – notfalls im Burkini. Frei übersetzt: Wer in Europa lebt, muss mit dem Anblick nackter Haut einfach klarkommen, kann die eigene im Bad aber bedecken.

Der Wiener Pflichtschulinspektor Patrick Wolf sagt: „Religiöse Motive sind kein Entschuldigungsgrund für den Sportunterricht.“ Bei Problemen werden die Fachinspektoren für Religion hinzugezogen. „Das kommt aber nur selten vor“, sagt Wolf: „Burkinis empfehlen wir nicht aktiv, aber wir verweisen bei hartem Widerstand auf die Möglichkeit, einen zu tragen.“ Allerdings gibt es auch keine Konsequenzen, wenn Kinder am Ende der Schule nicht schwimmen können. „Das fließt dann in die Benotung ein. Es schafft auch nicht jeder einen Felgeaufschwung.“

Überraschend entspannt geht die FPÖ Wels mit dem Burkini um.

Ein Islamlehrer, der im nördlichen Niederösterreich unterrichtete, erzählt von den Tricks türkischer Eltern. „Sie meldeten ihre Töchter für den Tag des Schwimmunterrichts krank oder sagten, diese hätten verschlafen.“ Er organisierte daraufhin getrennte Badetage für Schülerinnen und Schüler. Eine flächendeckende Trennung nach Geschlechtern lehnen selbst religiöse Musliminnen wie Hammad ab. „Frauen und Männer sollten bei alltäglichen Aktivitäten nicht getrennt werden.“

Seit dem Urteil der deutschen Justiz ist der Burkini zumindest rechtlich salonfähig. Und kulturell? „In Wiener Bädern gibt es kaum noch Beschwerden“, sagt der Sprecher des zuständigen Magistrats. Ein Sprecher der Linzer Bäder ergänzt: „Burkinis sind bei uns durchaus anzutreffen. Am Anfang waren manche Leute verstört. Aber man hat sich daran gewöhnt.“ Einige Musliminnen erzählen, dass sie selbst in Wien weiterhin die seltenen Frauenbadetage dem Burkini vorziehen würden. „Wir wollen den Blicken nicht ausgesetzt sein.“ Manche Frauen im Bikini oder konventionellen Badeanzug wiederum finden es noch immer befremdlich, wenn ihre gewohnte Bademode durch den Spiegel des Islam das Label „freizügig“ oder gar „nackt“ bekommt.

Überraschend entspannt geht die FPÖ Wels mit dem Burkini um. Sie hat bei den Wahlen die siebtgrößte Stadt Österreichs erobert. „Im Welser Bad ist jede Badekleidung im Badestoff erlaubt. Wir glauben, dass es rechtlich einfach schwer zu verbieten wäre“, sagt der freiheitliche Vizebürgermeister Gerhard Kroiß, um dann doch noch den FPÖler zu markieren: „Mir persönlich gefällt es nicht.“

Clemens   Neuhold

Clemens Neuhold

Seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor Wiener Zeitung, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.