Innenminister Karner will 40.000 Syrern Asylstatus aberkennen
In Österreich leben über 100.000 syrische Flüchtlinge. Das Innenministerium unter Gerhard Karner hat nun begonnen, 40.000 von ihnen zu informieren, dass ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Es handelt sich um Personen, die kürzer als fünf Jahre in Österreich sind. Über fünf Jahre gilt ein verfestigter Aufenthalt. Die nun betroffene Gruppe ist deswegen so groß, weil auf die erste Flüchtlingswelle aus Syrien im Jahr 2015 eine zweite Welle ab dem Jahr 2020 folgte, inklusive eines starken Familiennachzugs. Diese zweite Gruppe ist kürzer als fünf Jahre im Land.
Grund für die Aberkennungs-Offensive des Innenministeriums ist die völlig veränderte Ausgangslage in Syrien. Den allermeisten Syrern wurde deswegen Schutz gewährt, weil sie nicht für die Armee des Diktators Baschar-Al-Assad kämpfen wollten und glaubhaft machten, dass sie in diesem Fall gezwungen wären, Kriegsverbrechen zu begehen. Mit dem Sturz des Diktators fällt dieser Asylgrund weg.
Neues Lagebild ist entscheidend
Die Betroffenen werden nun zu einer neuerlichen Einvernahme bei den Asyl-Behörden eingeladen. Dort können sie weitere Gründe angeben, warum sie sich dennoch als schutzwürdig erachten. Da jedes Aberkennungsverfahren einzeln geprüft wird, können gut integrierte Flüchtlinge, die sich bereits selbst erhalten können und Kinder in der Schule haben, um ein humanitäres Bleiberecht ansuchen.
Rechtswirksam kann eine Asyl-Aberkennung erst werden, wenn die Lage im Herkunftsland durch die sogenannte Staatendokumentation neu beurteilt wird. Dieses veränderte Lagebild über die neue Herrschaftsstruktur zu erstellen, könnte Monate dauern. Warum die Asyl-Aberkennungsverfahren jetzt schon eingeleitet werden, begründet das Innenministerium mit den Fristen, die man einhalten möchte. Zum Beispiel für den Fall, dass Syrer knapp unter fünf Jahren im Land sind.
Laufende Asylverfahren wurden am Montag bereits ausgesetzt. Davon betroffen ist auch der Familiennachzug.
„Dass wir die Lage im Heimatland neu überprüfen, ist nichts Außergewöhnliches. Das machen wir bei jedem Asylberechtigten automatisch nach drei Jahren. Dass sich die Lage in einem Herkunftsland bei so einer großen Gruppe so rasch und grundlegend ändert, das ist jedoch außergewöhnlich“, heißt es aus dem Innenministerium.