IS-Terror: Warum wurden bisher nur wenige Dschihadisten verurteilt?
Rauchende Trümmer, Sirenen, schreiende Menschen, die um ihr Leben liefen. Die Fernsehbilder vom 11. September 2001 waren in schrecklicher Erinnerung, als die Regierung im Sommer 2002 ein umfangreiches Anti-Terror-Paket im Strafrecht deponierte. UN-Sicherheitsrat und EU hatten die westliche Welt gedrängt, ihre Gesetze für den Krieg gegen den Terrorismus zu rüsten.
In Österreich half Roland Miklau, damals Sektionschef im Justizministerium, bei der Geburt der neuen Tatbestände Terroristische Vereinigung (Strafdrohung bis zu 15 Jahren Haft) und Terrorismusfinanzierung (bis zu fünf Jahre). 2011, nach dem Massaker im Feriencamp der sozialdemokratischen Parteijugend auf der norwegischen Insel Utoya, kamen weitere Paragrafen dazu.
Bestraft wird seither auch, wer Terrorakte nur gutheißt oder andere dazu anleitet. Verboten wurde das Herunterladen von Bauplänen für Bomben aus dem Internet. Und die Polizei durfte nicht nur Gruppen im Vorfeld ausspionieren und überwachen, sondern auch einzelne Personen.
Nun sorgt der Terror im Namen Allahs für Schockwellen in den westlichen Gesellschaften: Maskierte, die Journalisten und Helfern vor den Augen der entsetzten Weltöffentlichkeit die Köpfe abschneiden. Dazu kommen schlimme Nachrichten aus dem eigenen Land: Vor zwei Wochen fing die Polizei zwei minderjährige Mädchen ab, die von Graz aus nach Syrien aufgebrochen waren.
Roland Miklau, als Cheflegistiker inzwischen in Pension, findet es nur zu verständlich, dass man den Schrecken auch dieses Mal mit Strafen bannen will: Alle sind erschüttert, und die Politiker wollen etwas tun. Doch was? Man will beim Verhetzungsparagrafen nachjustieren, IS-Symbole und Logos verbieten, Syrien-Kämpfern den Asyl-Status aberkennen oder ihren österreichischen Pass einziehen, wenn sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Die Verfassungsschützer weinen der vom Europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung nach und wollen Ermittlungsergebnisse länger auf ihren Festplatten speichern.
Manchen geht der aktionistische Furor zu weit. Mich stört die Anlassgesetzgebung, sagt die Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz. Solange es keinen empirischen Nachweis einer ernsthaften Bedrohung in Österreich gibt, halte ich das für politische Ablenkungsmanöver, so der Strafrechtsprofessor Richard Soyer. Unser Strafrecht ist längst auf internationalem Stand, wir müssen mehr in die Prävention investieren, erklärt der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Und selbst Miklau meint, die Vorschläge aus Innen- und Justizressort seien mit heißer Nadel gestrickt.
Doch die Öffentlichkeit will Taten sehen, Polizeiaktionen, Verhaftungen, am besten auch gleich Verurteilungen. Am 18. August stoppten Beamte eine Gruppe Tschetschenen auf ihrem mutmaßlichen Weg in den Dschihad. Verhaftet wurden auch die Organisatoren und Hintermänner. profil berichtete aus dem Polizeiakt.
Bis zu einer Verurteilung gelten alle Beteiligten als unschuldig. Ob es dazu je kommt, ist allerdings fraglich. Schon vor einem Jahr hatte der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, anlässlich einer Pressekonferenz beklagt, Syrien-Kämpfer seien in Österreich kaum zu verfolgen, weil konkrete Straftaten in einem Land mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen unmöglich zu beweisen sind.
Wie soll ein Gericht in Wien oder Graz herausfinden, was sich auf 3000 Kilometern entfernten Schlachtfeldern zugetragen hat? Oft lässt sich aus der Distanz nicht einmal feststellen, welche Splittergruppen zum Islamischen Staat (IS) gehören. In Dschihad-Prozessen wird über Geheimdiensterkenntnisse verhandelt, über Postings, die IS-Anhänger im Internet hinterlassen, Videos und Propagandamaterial, das Beamte bei Hausdurchsuchungen sicherstellen, über die spärlichen Aussagen verängstigter Eltern und Freunde.
Anfang Juli verurteilte das Landesgericht Wien den türkischstämmigen Österreicher Osman K., 21, zu 21 Monaten Haft. Im Alter von neun Jahren war er mit seiner Familie nach Österreich eingewandert, hatte hier die Schule besucht und eine Malerlehre begonnen, aber nicht abgeschlossen. In einer Moschee im zweiten Wiener Gemeindebezirk lief er einem Hassprediger über den Weg. Er ließ sich einen Bart wachsen, hüllte sich in einen Kaftan und verbot seiner Mutter, den Fernseher einzuschalten.
Im Sommer des Vorjahres verschwand er. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Osman K. sich in Syrien der al-Nusra-Front (Jabhat al Nusra) angeschlossen hat. Ziel dieser sunnitischen, radikalen Al-Kaida-Untergruppe ist es, einen salafistisch ausgerichteten Gottesstaat in Syrien und im Irak zu errichten, in dem Frauen entrechtet und Andersdenkende umgebracht werden.
Er habe nur Urlaub gemacht und sich zum Spaß als Dschihadist ausgegeben, sagte K. vor Gericht. Doch der Richter und die Schöffen glaubten ihm nicht. Die Polizei hatte über 100 Fotos und Videos mit dschihadistischen Motiven bei ihm gefunden. In Chats im Internet hatte K. angegeben, in Syrien zu kämpfen. In einem Telefonat bat er um eine Anleitung für Skype, weil er die arabische Schrift nicht lesen könne.
Den letzten Beweis, dass er in Syrien war, hätte eine Auskunft von Facebook erbringen können. Der Richter hätte das zuständige Gericht in Kalifornien um Amtshilfe ersuchen können. Doch das hätte Monate gedauert. Osman K. saß indessen im Gefängnis. Rechtsanwalt Martin Mahrer, der K. verteidigte, sah mit dem Urteil die Grenze der Rechtsstaatlichkeit übertreten: Das Gericht hat meinen Mandanten aus politischen Gründen für schuldig befunden.
Im Zweifel sind Angeklagte freizusprechen. Behält dieser zentrale rechtsstaatliche Grundsatz auch dann noch seine Gültigkeit, wenn er die Bekämpfung des islamistischen Terrors behindert? Mit dieser Gratwanderung wird sich auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main befassen müssen, wo vergangene Woche der erste Prozess gegen einen Kämpfer der IS-Terrororganisation in Deutschland startete. Der 20-jährige Kreshnik B. war im Dezember 2013 aus Syrien zurückgekommen und am Flughafen in Frankfurt der Polizei ins Netz gegangen.
Die Zahl der jungen IS-Krieger wächst in ganz Europa und soll inzwischen 3000 übersteigen. Allerorten sucht man fieberhaft nach einer Antwort auf die Frage, wie junge Muslime vom militanten Islamismus ferngehalten werden können. Sie an der Grenze abzufangen, bevor sie in Syrien zu Verbrechern werden, ist jedenfalls besser, als sie ziehen zu lassen. Geht es nach der ÖVP, sollen Symbole und Fahnen von 19 extremistischen Gruppen verboten werden. Keine leichte Übung: Das Logo der Terrormiliz IS etwa besteht aus dem Glaubensbekenntnis der Muslime und dem Stempel Mohammeds. Beides kann man schwer verbieten, man muss hier sehr genau formulieren, so Miklau.
Auch der Verhetzungsparagraf soll geändert und künftig bereits angewendet werden, wenn Aufrufe zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen in kleinem Kreis fallen. Bisher lag die entsprechende Untergrenze bei 100 bis 150 Menschen. Bei der Einführung hatte man sich bemüht, antisemitische Entgleisungen von Betrunkenen am Stammtisch auszuklammern, sagt Miklau.
Auf der Dschihadismus-Liste des österreichischen Innenministeriums stehen 140 Personen. Um sie im Auge zu behalten, soll der Verfassungsschutz aufgestockt werden. An den Überwachungsmethoden kann es nicht liegen, dass die Ermittlungserfolge bisher bescheiden sind. Immerhin zwei Jahre lang war die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, bevor der Europäische Gerichtshof sie kippte. Sie zerschellte letztlich daran, dass sie geholfen hatte, Diebstähle, Stalking und einen Mord aufzuklären, aber keine terroristische Straftat. Nun lässt Justizminister Wolfgang Brandstetter über eine Wiedereinführung mit sich reden, allerdings eingeschränkt auf Terrorismus und mit Einzelprüfung durch einen Richter, wie sein Sprecher erklärt.
Auf Amtshilfe aus dem Irak oder aus Syrien können die Gerichte jedenfalls nicht bauen. Die Wenigsten, die von der Front im Namen Allahs zurückkommen, erzählen, was sie dort erlebt haben, und erst recht niemand legt auf den Tisch, was er hier oder anderswo in Zukunft anzustellen gedenkt. Die Heimkehrer werden angezeigt. Doch zu oft ist die Suche nach der Wahrheit schlicht aussichtslos.
Das zeigt ein Blick auf die Statistik: Zwischen 2002 und 2012 bearbeitete die Staatsanwaltschaft 479 Terrorismusakten. Nur 15 davon landeten vor Gericht (12 Fälle nach § 278b Terroristische Vereinigung, zwei nach § 278c Terroristische Straftat und einer nach § 278d Terrorismusfinanzierung). Der große Rest, also 464, wurde eingestellt. Die Statistik zählt in der gesamten Dekade nicht mehr als sechs Verurteilungen. Für 2013 sind die Zahlen nicht verfügbar. Im Justizministerium war nur die Zahl der rechtskräftig entschiedenen Terror-Causen zu erfahren: Es waren zwei.
Infobox
Terrorismus-Causen
In den Jahren zwischen 2002 und 2012 landeten insgesamt 479 Anzeigen nach den Paragrafen 278b (Terroristische Vereinigung), 278c (Terroristische Straftat), 278d (Terrorismusfinanzierung), 278e (Ausbildung in einem Terror-Camp) oder 278f (Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat) in den Händen von Staatsanwälten. Davon führten allerdings nur 15 zu einer Anklage. Das Gros wurde eingestellt (464).