Islam-Unterricht: Faßmann schlägt Lösung im Zeugnis-Streit vor
Die Ausgestaltung der Halbjahreszeugnisse hatte Anfang Februar den neuen Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, erbost. Statt wie bisher "islam." (für "islamisch") war in der Zeile für das religiöse Bekenntnis "IGGÖ" vermerkt. Das Bildungsministerium setzte damit Bestimmungen um, die sich aus dem Islamgesetz aus 2015 ergeben. Laut diesem existieren in Österreich zwei anerkannte islamische Glaubensgemeinschaften, neben der IGGÖ auch die Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) in Österreich. In den Halbjahreszeugnissen alevitischer Schüler steht beim Religionsbekenntnis entsprechend "ALEVI". Generell sieht die Zeugnisformularverordnung seit ihrer Erlassung 1989 vor, dass "beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft" (also eine Institution) und eben nicht die eigentliche Religion (also ein Glaube) zu vermerken sei. Daher steht in den Zeugnissen auch "röm.-kath." und "evang." statt "christlich".
Präsident Vural sieht in der Neuregelung dennoch "einen klaren Akt der Diskriminierung". Ein Gespräch der IGGÖ mit Vertretern des Ministeriums am 8. Februar brachte kein Ergebnis. Vural lässt nun rechtliche Schritte gegen die Neuregelung prüfen an. Im Gespräch mit profil bezeichnet Bildungsminister Heinz Faßmann die Debatte um das Religionsbekenntnis als "ein vergleichsweise kleines Problem, das bei gutem Willen aller Beteiligten leicht lösbar wäre". Faßmann: "Ich wundere mich ehrlich gesagt über das Ausmaß der Aufregung. Ich kann sie mir nur damit erklären, dass Minderheiten in solchen Fragen besondere Sensibilität zeigen." Nach der Rechtslage reiche die Bezeichnung "islamisch" ohne Zusatz nicht aus, da dadurch die Aleviten nicht erfasst wären. Der Ausweg laut Faßmann: "Ich könnte mir eine Lösung vorstellen, die den abgekürzten Oberbegriff "islamisch" plus einen Unterbegriff vorsieht, etwa "islam. (IGGÖ)", "islam. (ALEVI)" oder "islam. (SCHIA)". Die letzte Bezeichnung würde sich auf die Schiiten beziehen, die derzeit nur den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft besitzen.