Justizminister Josef Moser: "Nie wieder!"
Interview: Clemens Neuhold und Christina Pausackl, Fotos: Michael Rausch-Schott
profil: Mit Verteidigungsministerium und Innenministerium dominiert die FPÖ den Sicherheitsapparat. Sie sind das einzige Gegengewicht. Schaffen Sie das? Moser: Die Justiz ist eine tragende Säule für eine starke Demokratie. Mir ist bewusst, dass ich als Justizminister die Verantwortung habe, immer auf Rechtsstaatlichkeit zu achten, insbesondere auch deswegen, weil wir eine bestimmte Geschichte haben. profil: Aber sie sind auch der einzige Minister, der intern angeschossen wird – von führenden Vertretern der FPÖ. Moser: Ich fühle mich den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Ich muss mir am Ende selbst in die Augen schauen können und stelle Grundprinzipien des Rechtsstaates nie infrage. Wir haben die Aufgabe, das Vergangene nie wieder entstehen zu lassen. profil: Vergangenes ist in Österreich ein starkes Wort. Sehen Sie die Gefahr eines Rückfalls in autoritäre Zeiten? Moser: Was ich meine: Wir müssen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot sichern, indem wir jeder Form von Linksextremismus, Rechtsextremismus – bis hin zu den Staatsverweigerern – entschieden entgegentreten. Wir haben uns über Jahrzehnte eine Demokratie erarbeitet, und das hat uns sehr viel abverlangt. Diese Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist nicht zu schwächen, sondern eher auszubauen.
Bis Mitte des Jahres werden Bürgerinnen und Bürger online ihre Akten einsehen und mit der Justiz kommunizieren können.
profil: Sie haben schon vergangenes Jahr Ihren Rücktritt angedroht. Warum konnten Sie sich damals nicht in die Augen schauen? Moser: Die Kosten der Rechtsprechung sind schwer kalkulierbar. Ich habe darauf gedrängt, dass anfallende Kosten für Gutachter, Rechtshilfe, Sachverständige abgedeckt werden müssen. Alles andere hätte den Rechtsstaat gefährdet. profil: Gebannt scheint das Problem nicht. Die Justiz steht vor dem Kollaps, weil es an Personal im Backoffice fehlt, das Akten wälzt. Richter und Staatsanwälte schlagen Alarm, sind sich aber nicht sicher, ob sie die nötige Hausmacht in der Regierung haben, um sich beim nächsten Budget besser durchzusetzen. Moser: Schon als Rechnungshofpräsident habe ich gezeigt, dass ich verstehe, mich durchzusetzen. Große Hoffnung setze ich in die Digitalisierung. Bis Mitte des Jahres werden Bürgerinnen und Bürger online ihre Akten einsehen und mit der Justiz kommunizieren können. Das spart Personal vor Ort. Darüber hinaus wird Übersetzungssoftware in den Justizanstalten helfen, die Kommunikation mit Häftlingen aus über 100 Nationen zu verbessern. Die Sprachvielfalt ist enorm, das können wir mit Übersetzern nicht mehr bewerkstelligen.
profil: Aber sehen auch Sie einen akuten Personalmangel? Moser: Der Engpass steht außer Streit. Es ist schon unter meinen Vorgängern eingespart worden. Wir haben dieses Sparprogramm geerbt, aber erfolgreich darauf gedrängt, für das Jahr 2020 neu zu verhandeln. profil: In der Justiz herrscht Burnout, während Polizei und Asylbehörden munter aufgestockt haben oder rekrutieren. Haben Sie bei den Budgetverhandlungen im Vergleich zum Innenminister den Kürzeren gezogen? Moser: Wir haben 100 Ausbildungsplanstellen dazubekommen. In der Justizwache waren 200 Planstellen mangels geeigneten Nachwuchses unbesetzt. Jetzt gibt es acht Lehrgänge. Bis Ende des Jahres werden wir alle Planstellen besetzen. profil: Und das Personal, das Richtern und Staatsanwälten zuarbeitet? Moser: Durch 4000 zusätzliche Planstellen bei der Polizei ist es logisch, dass zeitversetzt ein Mehraufwand auf Richter, Staatsanwälte und Justizanstalten zukommt. Auch die geplanten Strafverschärfungen bringen einen Mehraufwand. Deswegen müssen wir beim Budget für 2020 und 2021 die nötigen Mittel einfach bekommen, um Sicherheit im Land gewährleisten zu können.
Ich gehe davon aus, dass der Innenminister, wie alle anderen Minister auch, seinen Treueschwur, nämlich die Verfassung und alle bestehenden Gesetze getreulich zu beachten, ernst nimmt.
profil: Apropos Sicherheit und Recht: Hätten Sie gedacht, dass Sie nach nur einem Jahr in der Regierung den Innenminister Herbert Kickl so eindringlich daran erinnern müssen, dass das Recht über der Politik steht? Moser: Ich gehe davon aus, dass der Innenminister, wie alle anderen Minister auch, seinen Treueschwur, nämlich die Verfassung und alle bestehenden Gesetze getreulich zu beachten, ernst nimmt. Gleichzeitig ist klar, dass die staatliche Verwaltung nur aufgrund der bestehenden Gesetze ausgeübt werden darf. profil: In der Debatte um die Abschiebung straffälliger Asylwerber waren Sie konträr zu Kickl der Meinung, die Menschenrechtskonvention (MRK) biete genügend Spielraum. Sind Sie nach den jüngsten Straftaten wie in Dornbirn (Asylwerber mit Aufenthaltsverbot ersticht Leiter der Behörde, Anm.) noch immer der Meinung? Moser: Wir haben einen Rahmen, in dem sich jeder Staat bewegen kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet dann, ob einzelne Entscheidungen diesen Grundprinzipien wie der MRK entsprechen. Erst im September vergangenen Jahres hat der EGMR entschieden, dass es keine Mindeststrafdrohung von mehreren Jahren mehr braucht, um einen Asyl- oder Aufenthaltsstatus abzuerkennen. Dann nämlich, wenn eine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt, weil eine schwere Straftat begangen wurde. Was ich damit sagen möchte: Der Staat hat schon jetzt einen großen Spielraum, im Einzelfall zu beurteilen, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen gesetzt werden dürfen.
profil: Das heißt, die Behörden in Dornbirn waren zu lasch? Moser: Dafür kenne ich den Fall zu wenig. Aber wenn es um Nachschärfen geht, kann man sich zum Beispiel an der Schweiz orientieren. Dort gibt es die Möglichkeit sogenannter Fast-Track-Verfahren. Die Asylbehörden können binnen 48 Stunden entscheiden, ob es Asyl gibt oder nicht, und gegebenenfalls Schubhaft verhängen. Bei einem Einspruch wäre das Gericht angehalten, innerhalb von sieben Tagen zu entscheiden, ob das Urteil berechtigt ist. Wenn ja, kann sofort abgeschoben werden. Das Potenzial, Verfahren massiv zu beschleunigen, wäre also da. profil: Braucht es darüber hinaus Ausnahmeregeln in der Menschenrechtskonvention, wie der Rechtswissenschafter Bernhard Raschauer meinte? Er kritisierte die Spruchpraxis der Höchstgerichte, die dazu führe, dass man derzeit „herumlaufende Nicht-Abschiebbare“ akzeptieren muss. Moser: Die Spruchpraxis bietet derzeit schon die Möglichkeit, die Grundprinzipien an den Wandel der Gesellschaft anzupassen. Außerdem kann die MRK mit Zustimmung aller 47 Unterzeichner geändert werden – anders wäre es nicht zu bereits 14 Zusatzprotokollen gekommen.
Es kann nicht sein, dass SMS von einem Verdächtigen, dem eine langjährige Freihheitsstrafe droht, überwacht werden können, aber keine WhatsApp-Nachrichten.
profil: Klingt danach, was Kickl sagte: Die Politik kommt vor dem Recht, weil sie das Recht an die Gegebenheiten der Zeit anpasst. Moser: Die Debatte über den Wandel der Gesellschaft und des Rechtssystems müssen wir offen führen. Aber: Wir haben uns dabei am bestehenden Rechtsrahmen zu orientieren. profil: Das von der Regierung beschlossene Sicherheitspaket, das die staatlichen Überwachungsmöglichkeiten deutlich ausweitet, liegt nun beim Verfassungsgerichtshof. Rechtsexperten orten massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. Müssen sich die Österreicher vor überwachungsstaatlichen Tendenzen fürchten? Moser: Im Gegenteil. Ich übernehme für den justiziellen Teil des Pakets die volle Verantwortung und gehe davon aus, dass es verfassungsgemäß ist. Wir haben größten Wert darauf gelegt, dass der Rechtsschutz ausreichend gewährleistet ist. profil: Scharf kritisiert wird der sogenannte Bundestrojaner, eine Spionagesoftware, die es nicht nur erlaubt, WhatsApp-Nachrichten auszulesen, sondern sämtliche Kommunikation breit zu überwachen. Das ist kein Eingriff in die Privatsphäre? Moser: Es kann nicht sein, dass SMS von einem Verdächtigen, dem eine langjährige Freihheitsstrafe droht, überwacht werden können, aber keine WhatsApp-Nachrichten. Das ist eine enorme Sicherheitsgefährdung. Kommuniziert ein Verdächtiger in verschiedenen Bereichen, wird das natürlich auch überwacht. Aber auch hier ist ein Rechtsschutzbeauftragter beizuziehen. Außerdem muss eine Person, die mitabgehört wurde, ebenfalls danach von diesem Umstand verständigt werden. Jeder, der abgehört wurde, kann Rechtsmittel erheben, um zu klären, ob die Maßnahme berechtigt war.
profil: Als Reaktion der Gewalt an Frauen soll das Strafrecht deutlich verschärft werden. Im Vorjahr appellierten Sie, bei einer Verschärfung „sehr vorsichtig“ zu agieren und eine Evaluierung der Strafrechts- reform 2015 abzuwarten. Warum prescht die Regierung hier nun doch vor? Moser: Wir haben zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ein Gutachten eingeholt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die ausgearbeiteten Maßnahmen wurden auch von der Mehrheit der Experten für gut befunden. profil: Frauenhäuser und die Richtervereinigung kritisieren die geplante Reform scharf. Sie sehen keinen Bedarf an höheren Mindeststrafen bei Gewalt- und Sexualdelikten. Es brauche stattdessen einen stärkeren Opferschutz. Liegen diese Experten alle falsch? Moser: Das Strafrecht erfüllt natürlich nur dann seinen Zweck, wenn es mit entsprechender Opfer- und Täterarbeit verbunden ist. Es gibt ja viele Anzeigen, aber verhältnismäßig wenig Verurteilungen, weil im Ermittlungsverfahren zum Beispiel Beweise fehlen. Die Position der Opfer muss natürlich gestärkt werden. Meines Erachtens waren wir aber sehr sensibel und haben darauf geachtet, dass es nicht zu einer überbordenden Strafrechtsverschärfung kommt. Dass es etwa bei Vergewaltigung keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr gibt oder schwere psychische Belastungen der Opfer künftig einen Erschwernisgrund darstellen, sehe ich als zweckmäßig und notwendig.
Ich bin nie einer Partei beigetreten. Ich hätte mich auch nie einer Burschenschaft anschließen können, weil das nicht meinem Denken entspricht.
profil: Als Rechnungshofpräsident haben Sie regelmäßig den teuren Föderalismus und aufgeblähten Staatsapparat kritisiert. Wo bleibt die große Verwaltungsreform? Moser: Unser Problem ist: Wenn man Reformen durchsetzt, wo man alle einbindet und sich keiner aufregt, interessiert die Lösung keinen. Wir haben schon viel geschafft, wie etwa das Vergaberecht zukunftsfit gemacht, von 5000 Rechtsvorschriften 2500 bereinigt. Bei der Abschaffung des Artikels 12, der die Grundsatzgesetzgebung des Bundes und die Ausführungsgesetze der Länder regelt, haben wir 75 Prozent der gemischten Kompetenzen klar zugeordnet. profil: Von den 1007 Reformempfehlungen, die Sie bei Ihrem Abschied als Rechnungshofpräsident dem Nationalrat hinterlassen haben, sind noch wie viele offen? Moser: Rund 700.
profil: Sie sind von der FPÖ zur ÖVP gewechselt. Das soll auch ein Grund für die FPÖ-Anschüsse auf Ihre Person sein. Wie kam es zu Ihrem politischen Wandel von Blau zu Türkis? Moser: Ich bin nie einer Partei beigetreten. Ich hätte mich auch nie einer Burschenschaft anschließen können, weil das nicht meinem Denken entspricht. Ich habe mich von Anfang an in einen Dienst gestellt: Ich wollte dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert und keine Gräben entstehen. Ich wollte keine Lobby-Interessen erfüllen und mich nie in irgendeiner Weise persönlich abhängig machen. Ich war in diesem Fall – und bin es immer noch – ein Beamter.