Urteil

Klage gegen profil wird zum Bumerang für Impfgegner Rutter

Ein rechtskräftiges Urteil bestätigt die profil-Berichterstattung: Es ist zulässig, den Corona-Leugner Martin Rutter als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen – er hatte sich gegen diese Zuschreibung gewehrt.

Drucken

Schriftgröße

Impfgegner Martin Rutter ist mit einer Medienklage gegen profil gescheitert. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wies seine Forderung nach einer Entschädigung ab. Das Urteil ist rechtskräftig, da Rutters Anwalt die Berufungsanmeldung zurückgezogen hat. profil wurde von Michael Borsky von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky vertreten.

Rutter hatte einen Artikel aus dem April 2024 beanstandet, in dem profil aufdeckte, dass mehrere von ihm gegründete Vereine „für Impfopfer“ eine Förderzusage vom Land Niederösterreich erhalten hatten – und zwar aus dem umstrittenen Corona-Fonds, der auf Betreiben der Landes-FPÖ eingerichtet worden war.

profil beschrieb Rutter damals so: „Neben medizinischem Nonsens teilt Rutter auch allerlei Verschwörungsmythen – er warnt etwa vor einer angeblichen Weltregierung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO an der Spitze und prangert die üblichen Feindbilder – von EU bis George Soros – an.“

Wahrheitsbeweis gelungen

Rutter argumentierte vor Gericht, dass der Artikel ihm zu Unrecht die Verbreitung von Verschwörungsmythen unterstelle und ihm fälschlicherweise ein Fehlverhalten bei der Beantragung von Fördergeldern vorgeworfen werde. Das sah der Richter anders: Im Text von profil werde Rutter im Zusammenhang mit den Förderanträgen seiner Vereine „gar kein Fehlverhalten unterstellt“. Vielmehr werde es „als erstaunlich dargestellt, dass der Verein des Antragstellers trotz seiner extremen Positionen und Veröffentlichungen im Internet mit Steuergeldern gefördert werden soll“.

Was die Verbreitung von Verschwörungsmythen durch Rutter angeht, ist profil der Wahrheitsbeweis laut Urteil „gelungen“. 

In anderen Worten: Rutters Klage ging nach hinten los. Man kann ihn nun ganz offiziell und gerichtlich bestätigt als Verschwörungstheoretiker bezeichnen.

Rechtsextrem

Aber nicht nur das: Rutter behauptete in seiner Klage auch, profil hätte ihn als „rechtsextrem“ bezeichnet. Tatsächlich kam dieser Begriff im Artikel aus dem April 2024 gar nicht vor. Dennoch wurde im Verfahren erörtert, ob man Rutter als „rechtsextrem“ bezeichnen könne. Die Antwort lautet: Man kann.

Das Land Niederösterreich sah Rutters Aktivitäten offenbar weniger kritisch als das Wiener Straflandesgericht. Es kam, wie berichtet, zu Förderzusagen für seine Vereine. Rutter bestreitet, dass bereits Geld geflossen ist. Der Rechnungshof, der die Causa prüfte, hielt in einem Bericht vor zwei Wochen lediglich fest, dass fünf Vereine mit 25.000 Euro gefördert wurden, die alle denselben Vereinsobmann haben. Ob es sich dabei um Rutters Vereine handelt, ließ der Rechnungshof offen.

Die Förderanträge reichte Rutter für Informationsveranstaltungen in ganz Niederösterreich ein, um Betroffene von mutmaßlichen Impfschäden aufzuklären. Wobei das Wort „Desinformationsveranstaltungen“ treffender wäre. Denn in Wahrheit wurden dort knallharte Fake News verbreitet: Bei einem Event behauptete ein Mediziner auf offener Bühne unter dem Logo des Landes Niederösterreich, dass die Impfstoffe des Herstellers Moderna „Neuroroboter“ enthalten würden, „die von außen aktiviert werden können, zum Beispiel über 5G“. Jeder Geimpfte habe so „eine IP-Adresse erhalten“, die Menschheit werde „in Batterien für eine digitale künstliche Intelligenz umgewandelt“. 

Jakob Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.