Ricarda Haaser (AUT) kurvt um ein Tor mit Interwetten-Werbung
Klage gegen Rapid und ÖSV: Werbung für illegales Glücksspiel?
Was haben der SK Rapid Wien und der Österreichische Skiverband (ÖSV) gemeinsam? Mehr als man denkt: Beide haben sportlich schon einmal bessere Zeiten gesehen, beide werben für den Sportwetten- und Glücksspielanbieter Interwetten – und beide haben kürzlich Post vom gleichen Anwalt bekommen.
Der Wiener Prozessfinanzierer Jufina hat Klagen gegen den Fußball-Rekordmeister und den ÖSV eingebracht. Der Vorwurf: Beide würden durch ihre Werbepartnerschaften mit Interwetten zur Vermarktung eines illegalen Glücksspielangebots beitragen.
Lizenzloser Anbieter
Die Rechtslage: Interwetten darf in Österreich Sportwetten anbieten. Auf seiner Website bewirbt das Unternehmen aber auch Online-Casinospiele – etwa Slotgames mit Kirschen, Siebenern und anderen Symbolen. Für diese Spiele besitzt Interwetten keine österreichische Glücksspiellizenz, denn win2day ist der einzige legale Anbieter. Interwetten hat bloß eine maltesische Konzession und behauptet, dass das Unternehmen seine Spiele damit auch in anderen EU-Ländern anbieten darf. Österreichische Gerichte sehen das zwar anders, es scheitert aber an der Rechtsdurchsetzung. Denn im Gegensatz zu mehreren EU-Staaten, werden die Websites von illegalen Casino-Anbietern von der Republik Österreich nicht geblockt.
Wir gehen auf jeden los, der zu dieser unappetitlichen Wertschöpfungskette beiträgt.
Jufina-Vorstand
Im Fall des ÖSV wurde die Klage von Jufina Mitte Mai beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Darin argumentiert der Prozessfinanzierer, der Verband bewerbe Interwetten als „Veranstaltungspartner“ auf seiner Website, in sozialen Medien und bei Weltcup-Rennen. Die Werbung verschaffe dem Unternehmen „eine Scheinlegitimität“ und fördere ein rechtswidriges Angebot. Jufina fordert daher, dass der Verband die Werbung für Interwetten unterlässt, solange das Unternehmen in Österreich Online-Glücksspiele ohne nationale Konzession anbietet. Außerdem verlangt Jufina eine Urteilsveröffentlichung auf der Website des ÖSV sowie – damit es wehtut – in einer Samstagsausgabe der „Kronen Zeitung“ (Sportteil).
Vier Millionen an Forderungen von Spielern offen
Auf den ersten Blick wirkt die Klage ungewöhnlich. Schließlich richtet sie sich nicht gegen den Glücksspielanbieter selbst, sondern gegen dessen Werbepartner. Und auch Jufina-Vorstand Stefan Schleicher sagt ganz offen, dass er bewusst nach neuen juristischen Hebeln sucht: „Wir wollen den Druck auf Online-Casinos erhöhen und gehen deshalb jeden erdenklichen, kreativen Weg. Große Online-Casinos haben als Einfallstor ein breites Sportwettenangebot, um neue Kunden zu gewinnen. Damit sind sie auch im Sportsponsoring hoch aktiv. Und wir haben es jetzt auf die Partner abgesehen.“
Die juristische Eskalation hat eine Vorgeschichte: Jufina klagt seit Jahren für Spieler Verluste von konzessionslosen Onlinecasino-Anbietern ein – und behält sich im Erfolgsfall eine prozentuelle Provision. Interwetten gehört zu jenen Anbietern, die diese Urteile ignorieren und nicht zahlen: „Alleine unsere Kunden haben neun Millionen Euro an offenen Rückforderungen, vier Millionen davon rechtskräftig“, sagt Schleicher. In Malta sind die Glücksspielunternehmen durch ein umstrittenes Gesetz, die Bill 55, geschützt – selbst mit rechtskräftigen Exekutionstiteln von Gerichten anderer EU-Staaten kommen Spieler nicht zu ihrem Geld. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft deswegen.
Erfolgsaussicht der Klage offen
Die Erfolgsaussichten des juristischen Kunstgriffes von Jufina sind schwer einzuschätzen. Die Klagen stützen sich auf eine wettbewerbsrechtliche Argumentation. Jufina behauptet, mit den Glücksspielanbietern in einem sogenannten „ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis“ zu stehen. Während die Online-Casinos Spielverluste einbehalten wollten, finanziere Jufina Verfahren, um diese Gelder für Spieler zurückzuholen.
„Wir stehen insofern in einem Wettbewerbsverhältnis zu den illegalen Online-Casinos, da wir Menschen vertreten, die dort Spielverluste erlitten haben, unter anderem wegen fehlendem Spielerschutz“, sagt Schleicher: „Würden sich alle Anbieter anständig verhalten, würde es unser Prozessfinanzierungsunternehmen nicht geben. Daher stehen wir laut einem Urteil des Wiener Handelsgerichts von 2023 in einem ,ad-hoc-Wettbewerb‘ zueinander. Jetzt muss das Handelsgericht entscheiden, ob es dieser Argumentation weiterhin folgt.“
Tatsächlich verweist Jufina in der Klage auf ein Urteil des Handelsgerichts Wien aus dem Jahr 2023, das eine ähnliche Rechtsansicht gestützt hat – damals hatte ein Glücksspielbetreiber diese Rechtsansicht gegen Jufina durchgesetzt. Ob Gerichte daraus tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegen prominente Sponsoringpartner ableiten, ist aber offen. Die aktuelle Klage ist rechtliches Neuland.
Wenn die Klage Erfolg hat, könnte Schleicher in einem zweiten Schritt auch versuchen, Spielverluste bei Rapid und beim ÖSV einzuklagen: „Wir gehen auf jeden los, der zu dieser unappetitlichen Wertschöpfungskette beiträgt. Rapid Wien und der ÖSV gehören als Werbepartner zu den vielen Helfershelfern. Die kriegen hohe Sponsoringgelder dafür, dass sie Interwetten bewerben. Wenn die Unterlassungsklage durchgeht, dürfen die nicht mehr werben. Ein Spieler, der fußballbegeistert ist und wegen der Bannerwerbung angefangen hat zu spielen, könnte dann nach meiner Rechtsansicht seine Verluste sogar bei Rapid Wien zurückfordern.“
Sportpartner halten zu Interwetten
Für Interwetten wäre ein Erfolg von Jufina äußerst unangenehm. Sportpartnerschaften gehören zum wichtigsten Marketinginstrument der Branche. Schließlich haben die Sportverbände auch einen guten Draht zur Politik. Die Logos auf den Toren des Hahnenkammrennens in Kitzbühel oder bei Rapid-Heimspielen vermitteln außerdem Seriosität, Legalität und erhöhen die gesellschaftliche Akzeptanz – auch ganz ohne Glücksspiel-Konzession. Kritiker sprechen in solchen Fällen von „Sportswashing“.
Illegale Tätigkeiten sind uns nicht bekannt, unser Partner hat im nationalen und internationalen Sport zahlreiche Partnerschaften.
Genau diese Wirkung will Jufina angreifen. Weder Rapid noch der ÖSV denken derzeit daran, ihre Partnerschaft mit Interwetten aufzugeben.
Der ÖSV wollte die Vorwürfe auf profil-Anfrage nicht inhaltlich kommentieren. „Die Unterlagen befinden sich derzeit in rechtlicher Prüfung. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir interne Prozesse nicht kommentieren werden“, teilte der Verband mit. Die Kooperation mit Interwetten laufe jedenfalls noch bis 2029.
Auch Rapid Wien weist die Vorwürfe zurück: „Interwetten ist seit vergangenem Sommer Teampartner des SK Rapid. Illegale Tätigkeiten sind uns nicht bekannt, unser Partner hat im nationalen und internationalen Sport zahlreiche Partnerschaften“, erklärte der Verein. Gegen die rechtliche Argumentation von Jufina verwahrt sich Rapid ausdrücklich: „Über weitere juristische Fragen oder Vertragsdetails generell möchten wir keinen Kommentar abgeben, uns aber dagegen verwehren, dass wir illegales Online-Glücksspiel bewerben würden.“ Interwetten antwortete nicht auf eine profil-Anfrage.
Damit landet ein Konflikt, der bislang vor allem zwischen Spielern, Prozessfinanzierern und Online-Casinos ausgetragen wurde, im österreichischen Spitzensport. Die vorbereitende Tagsatzung am Handelsgericht Wien mit Jufina und Rapid ist für den 28. September anberaumt. Wetten auf den Ausgang werden bislang nicht angenommen.