Krems: Prozess um Misshandlung im Heim - Angeklagter freigesprochen
Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte einen damals 12-jährigen Buben mit einem Stock verletzt und danach seinen Kopf in einer Badewanne unter Wasser gedrückt haben. Dabei habe das Kind laut Anklage Todesängste ausstehen müssen. "Ich kann nicht behaupten, dass er lügt", sagt die Richterin in ihrer abschließenden Urteilsbegründung. Aber es sei im Beweisverfahren mit insgesamt 30 Zeugen nicht gelungen, effektiv festzustellen, dass das mutmaßliche Opfer die Wahrheit gesagt habe. Es gebe also in punkto Beweislage eine Pattsituation.
Der 18-Jährige kann noch Einspruch erheben. "Es gibt die Möglichkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, ob diese genutzt wird, muss mein Mandant entscheiden", sagt die Wiener Opferanwältin Eva Plaz. Sicher kann sie nur eines sagen: Ein Schuldspruch hätte ihrem Mandanten ungeheuer viel bedeutet.
Angeklagter spricht von Hetzkampagne
Erleichterung verspürt indes die gegnerische Partei: "Ich bin froh, dass der Albtraum ein Ende hat. Das war eine Hetzkampagne gegen mich", sagte der Freigesprochene gegenüber News.at. Seine Ehefrau zeigt sich ebenfalls erfreut über das Urteil: "Ich war darauf eingestellt, dass sich letztlich die Wahrheit herausstellen wird".
Die anwesenden ehemaligen Heimkinder können den Freispruch kaum fassen. Sie berichten gegenüber News.at, was sie für die Wahrheit halten: "Und wieder ist damit bewiesen, dass einem ehemaligen Heimkind, nicht geglaubt wird", kritisiert der 43-jährige Georg H. Er und 11 andere Ex-Heimkinder erheben selbst schwere Misshandlungsvorwürfe gegen den Angeklagten. Die Verantwortlichen des Kinderheims wiederum weisen diese Vorwürfe vehement zurück.
Laut abgelehntem Beweisantrag von Opferanwältin Eva Plaz hätten Heimkinder die bereits im Kindesalter entwickelten, habituellen und sadistischen Gewalttätigkeiten des Angeklagten" belegen sollen. Über einen Ex-Zögling heißt es im Antrag: "[...] dass der A. diese als Zehnjährige, 1979/80: an den Haaren riss und fast täglich schlug, zB mit einem Prügel auf den Rücken [...]" An anderer Stelle wird zu einer weiteren Betroffenen angeführt, dass der Angeklagte "[...] auch noch in den Jahren 1991 bis 1992, dieser gegenüber gewalttätig war. Weiter, dass er auch sie stundenlang am Gang stehen ließ. Uns dass er auch noch in diesem Zeitraum weiterer Kinder schlug".
(Carina Pachner / profil online)
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