Causen gegen Kurz & Co: Thomas Schmid nun offiziell Kronzeuge
Es ist eine Nachricht, über die sich in Österreich nicht alle freuen werden. Insbesondere nicht eine ganze Reihe hochrangiger Persönlichkeiten, die in den vergangenen Jahren in den Fokus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten sind. Thomas Schmid, einst mächtiger Generalsekretär im Finanzministerium, dann Chef der Staatsholding ÖBAG und früherer Vertrauter von Ex-ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, wurde von der Justiz offiziell Kronzeugenstatus zuerkannt. Das gab die WKStA am Donnerstag per Pressemitteilung bekannt. Konkret bedeutet das, dass Schmid, der umfangreiche Geständnisse in einigen aufsehenerregenden Polit-Causen abgelegt hat, straffrei bleibt. Er muss dafür 260.000 Euro als Anteil an den Verfahrenskosten und für teilweise Schadenswiedergutmachung bezahlen. Und er muss weiterhin mit den Ermittlern zusammenarbeiten und zur Aufklärung möglicher Straftaten beitragen.
Betroffen von den relevanten Causen ist das „Who's who“ der Republik. Ein kleiner Auszug in alphabetischer Reihenfolge: René Benko, Christoph Dichand, Eva Dichand, Helmuth Fellner, Wolfgang Fellner, Ronny Pecik, Hans-Jörg Schelling, August Wöginger, Siegfried Wolf – und allen voran natürlich der frühere Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Betont sei: Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Es geht unter anderem um den Verdacht, das Finanzministerium könnte mit Steuergeldern zugunsten der Kurz-ÖVP Inserate in Boulevard-Medien bezahlt haben.
Thomas Schmid, dessen berühmt gewordene und teils schwer belastende Handy-Chats bereits 2019 sichergestellt worden waren, packte 2022 bei der WKStA aus. Dass er umfassende Geständnisse ablegte und dabei andere Personen belastete, blieb monatelang geheim. Nicht einmal sein ursprünglicher Rechtsanwalt wusste Bescheid. Im Herbst 2022 wurde der Vorgang bekannt, als auf Basis von Schmids Aussagen Hausdurchsuchungen stattfanden. Im Dezember 2022 stellte der ehemalige ÖBAG-Chef dann einen formellen Kronzeugenantrag. Diesen hat die Justiz nun nach zweijähriger Prüfung genehmigt. Der Kronzeugenstatus schützt ihn allerdings nicht vor allfälligen Schadenersatzansprüchen.
Roland Kier, nunmehriger Rechtsanwalt von Thomas Schmid, zeigte sich am Donnerstag erfreut über die Entscheidung: Der Rechtsstaat meine es ernst mit der Korruptionsbekämfung, hieß es in einer Aussendung seiner Kanzlei. Auch Regierungskriminalität werde in Österreich effektiv verfolgt, die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewürdigt. Dass es in- und außerhalb des Verfahrens durchaus Gegenwind gegeben habe, sei allgemein bekannt. Kier hält fest: „Die Justiz dient weder Partikularinteressen noch den Mächtigen. Sie ist allein dem Gesetz verpflichtet. Die Gewährung des Kronzeugenstatus für meinen Mandanten Thomas Schmid ist damit auch eine Bewährung des Rechtsstaats.“