Kurzarbeit neu: Kurs statt Kurzurlaub
Die Sozialpartner stehen vor einer Einigung auf ein neues Kurzarbeitsmodell. Und das wird ungemütlicher als das aktuelle. In der freien Zeit sollen verpflichtend Kurse besucht werden müssen. Darauf haben sich Wirtschaftskammer und Gewerkschaft nach profil-Recherchen verständigt.
Laut WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf soll eine Bildungspflicht für Arbeitnehmer und Betrieb kommen, sobald die Arbeitszeit um mehr als 20 Prozent verkürzt wird. „Es ist nicht sinnvoll, diese Ausfallzeit ungenützt zu lassen. Zudem herrscht eine krasse Ungerechtigkeit zwischen jenen, die deutlich weniger arbeiten, und jenen, die ihre Arbeitszeit nur geringfügig reduzieren. Beide bekommen in der Kurzarbeit dieselbe Ersatzrate“, sagt Kopf. „Deswegen wollen wir die Nicht-Arbeitszeit teilweise mit verpflichtenden Qualifikations-Maßnahmen auffüllen.“ Das heißt, wer nicht arbeitet, wird zum Lernen verpflichtet. Die Kosten für die Weiterbildung sollen sich die Betriebe und das AMS teilen, meint Kopf.
Gewerkschaft wünscht sich „Qualifizierungsbonus“
Wenig ändern wird sich voraussichtlich bei den Bezügen in der Kurzarbeit neu. Im aktuellen Modell bekommen Arbeitnehmer je nach Verdienst zwischen 80 und 90 Prozent des Letztbezugs. Die Gewerkschaft pochte in den Verhandlungen darauf, an dieser Ersatzrate festzuhalten. Das wird nicht an den Arbeitgebern scheitern, zumal sie das bei der aktuellen Corona-Kurzarbeit auch schon akzeptiert haben. Die Gewerkschaft wünscht sich zusätzlich einen „Qualifizierungsbonus“. Damit könnte die Ersatzrate auf über 90 Prozent steigen, erläutert Verhandler Karl Dürtscher. „Das wird‘s zusätzlich nicht spielen“, entgegnet Kopf.
450.000 Menschen sind aktuell von Kurzarbeit betroffen. Ende September läuft die Covid-19-Kurzarbeit aus. Sie soll durch ein dauerhaftes Modell ersetzt werden, das die Sozialpartner nun der Regierung vorschlagen. Vor allem in der Industrie wird Kurzarbeit auch 2021 zur Abfederung der Krise benötigt. Offen ist, ob die Arbeitszeit in dem Nachfolgemodell auch künftig um bis zu 90 Prozent reduziert werden darf. Die Wirtschaftskammer ist dafür, es sei insbesondere für weiterhin besonders betroffene Branchen wie die Stadthotellerie unabdingbar. Der Gewerkschaft hält eine Reduktion um mehr als 60 Prozent für nicht sinnvoll, deutet Dürtscher an.