KZ Gedenkstätte Mauthausen
Die neue Geschichtsvergessenheit

KZ Mauthausen: Die neue Geschichtsvergessenheit

Wer die Existenz von Gaskammern leugnet, verharmlost den Nationalsozialismus. Oder doch nicht?

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Niemals zuvor ist eine junge Generation so sehr dazu angehalten worden, die NS-Geschichte zu erkunden, Zeitzeugen zu befragen und Gedenkstätten zu besuchen. Zeitgeschichte in österreichischen Schulen ist zum größten Teil NS-Geschichte. Dennoch scheint eine Verwirrung einzukehren, eine Geschichtsvergessenheit, in der ehemalige NS-Opfer taxfrei als „Landplage“ und die Behauptung, es hätte in Mauthausen keine Gaskammer gegeben, als lässliche Sünde gesehen werden. Und zwar von Staatsanwälten.

„Auschwitzparagraf“

Die Geschichte des NS-Verbotsgesetzes ist kein Ruhmesblatt. Von den alliierten Befreiern war es der provisorischen österreichischen Regierung im Jahr 1947 praktisch aufs Auge gedrückt und nicht besonders eifrig exekutiert worden. Seit 1992 gibt es im NS-Verbotsgesetz einen Paragrafen, der die Verharmlosung und Leugnung des Holocaust – die sogenannte Auschwitzlüge – unter Strafe stellt. Das war notwendig geworden, weil in den 1980er-Jahren massenhaft Flugblätter und Broschüren aufgetaucht waren, in denen behauptet wurde, in Mauthausen habe es keine Gaskammern gegeben. Und wenn schon das nicht stimme, wer weiß, was in Auschwitz wirklich war? Ob wirklich so viele Juden umgekommen sind, und unter welchen Umständen? Das war die Strategie. Die Verfasser solcher Flugblätter redeten sich darauf aus, sie wollten nur wissenschaftliche Erkenntnisse zur Diskussion stellen. Doch mit dem „Auschwitzparagrafen“ war das nicht mehr so leicht möglich.

Unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit war das NS-Verbotsgesetz im einschlägigen Milieu seit jeher als „Schandgesetz“ tituliert worden. Auch die FPÖ hatte damit nie eine rechte Freude. Norbert Nemeth, heute eloquenter Klubdirektor der FPÖ, nannte das „Gesinnungsjustiz“. Die ehemalige FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz hielt es für „verfassungswidrig“. Heinz-Christian Strache wollte eine „offene Debatte“ dazu führen, sein Stellvertreter Johann Gudenus wollte es lockern. Der Linzer Stadtrat Detlev Wimmer stellte es infrage. Ein freiheitlicher Mandatar hatte wegen „Zweifel an Gaskammern“ sein Nationalratsmandat verloren, der jüngst verstorbene FPÖ-Bundesrat John Gudenus war verurteilt.

Ein Anwalt durfte die Existenz von Gaskammern vor Gericht ungestraft infrage stellen – eine bedenkliche Entwicklung.

Erschreckende Unempfindlichkeit

Heute zeigt sich eine erschreckende Unempfindlichkeit schon bei Staatsanwälten. In der „Aula“, der Zeitschrift des freiheitlichen Akademikerverbandes, wurden im vergangenen Jahr KZ-Überlebende verhöhnt. „KZ-Befreite als Massenmörder“, so lautete der Titel eines Artikels, in dem NS-Opfer als „Horde“ beschrieben werden, die nach der Befreiung „raubend und plündernd, mordend und schändend“ über das Land gezogen seien, eine „Landplage“, wie es an anderer Stelle heißt. Eine Anzeige der Grünen wurde von einer jungen, historisch augenscheinlich ungebildeten Grazer Staatsanwältin abgeschmettert. Sie hatte daran nichts Anstößiges gefunden. Sie fand es „nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem KZ Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte“. Häftlinge in Mauthausen seien dort auch „wegen Gewalt und Eigentumsdelikten deponiert (sic)“ worden, so die Staatsanwältin.

Für die Justiz ist das recht beschämend. Auch junge Staatsanwälte sollten wissen, das Konzentrationslager keine Straflager waren, nicht Teil des Strafvollzugs. Mittlerweile haben einige uralte KZ-Überlebende auf Beleidigung geklagt und recht bekommen.

Vor wenigen Monaten dann der nächste irritierende Fall. Ein Pflichtverteidiger hatte beim Plädoyer für seinen Mandanten behauptet, es sei „strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben“. Der Weisungsrat im Justizministerium ließ eine bereits rechtskräftige Anklage gegen den Anwalt einstellen. Seine Begründung: Der Anwalt habe nur ein Detail der Massenvernichtung geleugnet, aber nicht den Holocaust in seiner Gesamtheit.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sagt dazu gegenüber profil: „Ich hatte damit keine Freude. Aber das war rechtlich gedeckt. Der Weisungsrat durfte davon ausgehen, dass es zu einem glatten Freispruch vor einem Geschworenengericht kommen würde.“

Die Zeiten haben sich offenbar geändert. Vor genau zehn Jahren hat ein Richter ums Haar seinen Job verloren, jedenfalls eine schwere Rüge eingesteckt, weil er in einem Verfahren gesagt hatte, die „partielle“ Leugnung des Holocaust sei erlaubt.