Länder vertrödeln Teuerungsausgleich für Asyl-Quartiergeber
Was wurde aus all den Ukrainern, die seit dem russischen Angriffskrieg nach Österreich flohen? Die meisten sind bei privaten Quartiergebern untergekommen, die ein Extrazimmer oder eine leerstehende Wohnung zur Verfügung stellten. Anfang Juli waren insgesamt 48.500 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Asyl-Grundversorgung der Bundesländer. 33.000 von ihnen – das entspricht 70 Prozent – sind privat untergebracht und 15.500 in organisierten Quartieren.
Für die Länder ist das praktisch, denn ohne die Privatquartiere müssten sie im Rahmen der Grundversorgung eine organisierte Unterkunft für die Ukrainer finanzieren; und das ist teurer.
Geld versprochen, aber nie ausbezahlt
Um den privaten Helfern zumindest einen Teil der Kosten zu erstatten, wurde bereits im Vorjahr ein Teuerungsausgleich versprochen, der für die Monate Oktober 2022 bis März 2023 die Inflation abfedern sollte – bis zu 100 Euro pro Monat sollten Quartiergeber für den Zeitraum bekommen, je nachdem, wie viele Flüchtlinge sie unterbringen. Das Problem: Erst ein Bundesland hat mit der Überweisung der Sonderzahlung begonnen. In den übrigen Ländern können die privaten Quartiergeber noch nicht einmal einen Antrag dafür stellen. Ein profil vorliegendes Protokoll offenbart den Murks zwischen Bund und Ländern.
Das Scheitern der Länder
Es scheitert am Föderalismus. Das Geld für die Sonderzahlung wurde vom Bund an die Länder überwiesen, die es an die privaten Quartiergeber weiterreichen sollten. Allerdings verfügen die Länder nicht über die Namen der privaten Quartiergeber, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich im Gespräch mit profil. Denn eine vertragliche Beziehung besteht nur zwischen den Ländern und den anspruchsberechtigten Grundversorgungsbeziehern – also den Ukrainern.
Oberösterreich hat mit Anfang Juli als erstes und bisher einziges Bundesland mit der Auszahlung begonnen. Ein Link zum Online-Antrag findet sich, etwas versteckt, auf der Webseite des Landes.
"Nicht vor August"
Und die übrigen acht Länder? Ein Protokoll aus dem Bund-Länder-Koordinationsrat, der regelmäßig zwischen dem Innenministerium und den Ländern tagt und Fragen der Grundversorgung klärt, zeigt, dass es in den anderen Bundesländern noch länger dauern wird. Zum Thema Teuerungsausgleich ist im Protokoll vom 19. Juni vermerkt: "Neuerlicher Appell an Bundesländer zur ehesten Umsetzung." Länder wie Wien, das Burgenland und Niederösterreich feilen noch an einer Rechtsgrundlage für die Überweisung, andere Länder arbeiten an der IT-Umsetzung, um die Anträge abwickeln zu können. "Mit IT-Formular ist nicht vor August zu rechnen", erklärte das Land Kärnten dem Innenministerium. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist man schon weiter: Hier sind rechtliche Grundlagen bereits geschaffen. Immerhin Vorarlberg zeigt sich zuversichtlich: "Einer baldigen Umsetzung wird positiv entgegengesehen."
Alleingelassen
Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination kritisiert: "Der Teuerungsausgleich ist viel zu langsam abgewickelt worden und zeigt die Dysfunktionalität des Grundversorgungssystems." In der Asylkoordination habe man von den privaten Quartiergebern viel Verbitterung mitbekommen, die private Räume und Wohnungen – teilweise gratis oder zu geringen Preisen – zur Verfügung gestellt und wegen der Inflation auf den Kosten sitzen geblieben sind.
Die privat untergebrachten Geflüchteten bekommen 425 Euro pro Monat von den Ländern; davon sind 260 Euro für Verpflegung vorgesehen und 165 Euro als Mietzuschuss. Ein steuerlicher Absetzbetrag für die Quartiergeber, wie von Gahleitner-Gertz immer wieder gefordert, wurde nicht umgesetzt.
Selbst wenn der zeitlich begrenzte Teuerungsausgleich mit Verspätung ausbezahlt wird, trage das nicht zur Entspannung bei, glaubt Gahleitner-Gertz: "Die Privaten werden vom Staat ziemlich hängen gelassen."