Landwirtschaftsministerium stoppt Gesetz für klimafreundlichere Landwirtschaft
Das sogenannte GAP-Grundsätzegesetz wird es nicht geben. Es sollte den rechtlichen Rahmen für die nationale Umsetzung und Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) bilden, die derzeit einer Reform unterzogen wird. So hatte es Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) stets kommuniziert.
In das neue Gesetz waren viele Hoffnungen gelegt worden: Während der rechtliche Rahmen für die GAP bisher auf das rechtliche normative Minimum beschränkt war, sollten nun erstmals konkrete messbare Ziele, wie etwa die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen oder Grundsätze für Fördermaßnahmen verankert werden, so die Erwartung.
Österreich will jedoch weiterhin nur den Minimalweg gehen. „Für die rechtliche Umsetzung werden das Marktordnungsgesetz, das AMA-Gesetz und das Landwirtschaftsgesetz herangezogen“, bestätigt das Landwirtschaftsministerium (BMLRT) auf profil-Anfrage. „In der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass viele notwendige Bestimmungen für die Abwicklung, die im Marktordnungsgesetz stehen, dupliziert werden müssten. Das hätte zu einer unnötigen Aufblähung von Gesetzesbestimmungen geführt“, so ein Ministeriumssprecher. Daher habe man sich für eine Eingliederung der Regeln für den GAP-Strategieplan in bestehende Rechtsmaterien entschieden – und somit also gegen das Grundsätzegesetz.
Der Unmut unter Umweltorganisationen und Oppositionsparteien ist groß. „Dieser Vorgang ist alarmierend und typisch für den gutsherrenartigen Zugang der ÖVP zur Landwirtschaftspolitik“, sagt etwa Karin Doppelbauer, Landwirtschaftssprecherin der NEOS.
Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der Klimakrise brauche es ambitionierte Visionen und einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen, meint Brigitte Reisenberger von Global 2000. „Was die türkis-grüne Regierung hier offenbar vor hat, geschieht in einer völligen Verkennung der Dringlichkeit der Lage“, kritisiert die Umweltaktivistin. Auch Cornelia Ecker, Landwirtschaftssprecherin der SPÖ, fordert eine Gesetzgebung, in der unter anderem festgelegt ist, wie viele Tonnen CO2 eingespart werden sollen, welches Bio-Ziel Österreich für sich festlegt und wie hoch die Einsparung von Pestiziden und synthetischen Düngern sein soll.
Diese quantitativen Ziele werden im Strategieplan festgelegt, heißt es dazu aus dem Ministerium – der ist allerdings rechtlich nicht bindend.
„Wir fordern die Ministerin auf, ihrer ursprünglichen Zusage der Umsetzung der GAP in Form eines Grundsätzegesetzes nachzukommen und sich der Diskussion mit der Öffentlichkeit sowie dem Parlament zu stellen“, sagt NEOS-Abgeordnete Doppelbauer. Und was meint der Koalitionspartner? Legistisch mache es durchaus Sinn, dass bestehende Gesetze modernisiert werden, sagt Olga Voglauer. „Die quantitativen Ziele gehören aber gesetzlich abgebildet“, so die Landwirtschaftssprecherin der Grünen. Man verhandle jedoch erst seit drei Wochen und einige Fragen seien noch zu klären.