Leasingbörse: Juristische Billig-Leiharbeitskräfte für Asylverfahren
Im Sommer 2007 staute es sich im Asylverfahren wieder einmal gewaltig. Fast 30.000 Causen harrten in der zweiten Instanz ihrer Erledigung. Die Landeshauptmänner lagen einander ob der Frage in den Haaren, wie die Bescheide rasch fertig würden.
Erwin Pröll, ÖVP-Landeshauptmann in Niederösterreich, erwies sich als Mann von Rat und Tat. Er wollte "den Herrschaften im Unabhängigen Bundessenat zeigen, "was arbeiten heißt. Und weil der Bund nicht daran dachte, Geld für neue Planstellen lockerzumachen, zeigte er sich erbötig, Juristen beizusteuern.
Ungleiche Bezahlung
Was die Öffentlichkeit damals nicht erfuhr: Pröll hielt Wort. Aber die personelle Verstärkung kam in Form ungesetzlicher Leiharbeit. Ein junger Rechtsanwalt, der Teil des Aufstockungsprogramms aus St. Pölten war, nahm es nicht hin, gleiche Arbeit zu schlechteren Bedingungen zu leisten. Kürzlich bekam er beim Obersten Gerichtshof Recht.
Der aufmüpfige Jurist heißt Georg Wageneder (Bild). Der heute 39-Jährige hatte im Sommer 2007 genug vom Dasein als selbstständiger Rechtsanwalt und suchte etwas "Fixes beim Bund. Als ihm zu Ohren kam, im Unabhängigen Bundesasylsenat würden dringend rechtskundige Leute gebraucht, war er sofort interessiert.
Wageneder musste aber einen Umweg nehmen. Angestellt wurden er und rund 30 weitere ausgebildete Juristen vom Verein "Jugend und Arbeit. Dieser untersteht dem Land Niederösterreich, finanziert sich zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln und soll laut Statut jungen Menschen, die mangels Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt straucheln, unter die Arme greifen. Als der Verein 1986 gegründet wurde, dachte vermutlich niemand daran, dass er auch als Billig-Leihschiene für hochqualifizierte Akademiker dienen könnte.
Für die Löhne der angeheuerten Juristen sollten das Land Niederösterreich (zu einem Drittel) und das Innenministerium (zu zwei Dritteln) gemeinsam aufkommen. Später wurden Wageneder und Co. direkt vom Bundesasylsenat bezahlt. Allerdings verdienten die rechtskundigen Leasingkräfte für die gleiche Arbeit weniger als ihre Kollegen beim Bund.
Das wurmte sie zusehends. "Am Anfang hat es geheißen, dass wir nach dem Gehaltsschema in Niederösterreich bezahlt werden, erzählt Wageneder. Tatsächlich wurden ihnen weder Vordienstzeiten abgegolten, noch erhielten sie je eine Lohnerhöhung. Wageneder hatte nach Gerichtsjahr, Zivildienst und absolvierter Anwaltsprüfung bereits in einer Kanzlei gearbeitet. Zwei seiner Kollegen waren Uni-Assistenten gewesen. Sie alle fingen mit 2434 Euro brutto an.
Der Oberösterreicher machte in der Linzer Außenstelle des Ubas Dienst, der im Sommer 2008 in den Asylgerichtshof umgewandelt wurde. Er suchte nach einschlägiger Literatur, recherchierte den Stand der Judikatur und bereitete richterliche Erkenntnisse vor. Seine beim Bund beschäftigten Kollegen machten genau das Gleiche.
28.000 Euro Nachzahlung
Nach drei Jahren stand eine Verlängerung seines Vertrags um weitere drei Jahre an. Sie wurde im September 2010 von der damaligen Vereinsobfrau und heutigen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner abgesegnet. Wageneder und seine Kollegen hofften immer noch auf Besserung. Sie fuhren nach Wien, um mit dem Präsidenten des Asylgerichtshofs zu reden. Doch ihr Gehalt erhöhte sich um keinen Cent.
Als junger Anwalt hatte Wageneder für Klienten die eine oder andere arbeitsrechtliche Causa durchgefochten. Nun wurde er in eigener Sache aktiv und ging zu Gericht. "Jugend und Arbeit pochte darauf, das Projekt "BMI JuristInnen diene der beruflichen Eingliederung. Außerdem handle man - im Unterschied zu Leiharbeitsfirmen - gemeinnützig. Das Erstgericht befand, billige Arbeitsplätze beim Staat seien besser als gar keine, und ließ Wageneder abblitzen.
Das Oberlandesgericht Linz rückte diese Sicht jedoch zurecht: Der 1975 geborene, bestens ausgebildete Jurist sei alles andere als schwer vermittelbar und habe von Anfang an - ohne jede Betreuung und Förderung - normal gearbeitet. Bei dem vermeintlichen Förderprogramm sei es nur darum gegangen, Personal zu schaffen und sich die dafür nötigen Planstellen zu sparen.
Die Causa wanderte zum Obersten Gerichtshof weiter, der das Urteil kürzlich bestätigte. Der St. Pöltner Verein musste 28.000 Euro an vorenthaltenem Lohn nachzahlen. Ironie der Geschichte: Nun arbeitet Wageneder wieder als selbstständiger Anwalt. Fünf seiner ehemaligen Kollegen hat er nun ebenfalls vertreten. Mit ihnen hat sich "Jugend und Arbeit inzwischen verglichen. Dort will man zur Causa nicht mehr viel sagen, außer dass das ominöse Projekt Anfang des Jahres ausgelaufen ist.