Leopoldstadt-Wahl: Ehepaar konnte nicht gültig wählen
Den Urlaub in Hongkong hatten Ernst und Ingrid S. bereits im Februar dieses Jahres gebucht – lange bevor der Termin für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Wiener Leopoldstadt bekannt war. Weil der China-Aufenthalt des Ehepaares mit dem Wahlsonntag zusammenfiel, wählten die beiden bereits vor zwei Wochen per Briefwahl am Bezirksamt.
Zu ihrer Verwunderung erreichte die Urlauber in Hongkong ein Mail vom Wiener Meldeamt: „Betreffend der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk, teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Briefwahlkarten beschädigt zurück gelangt ist.“
Austausch nicht möglich
Beschädigte Wahlkarten veranlassten den Innenminister zu einer Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl. Die Wiener Wahlbehörde ging einen anderen Weg: Defekte Wahlkarten konnten ausgetauscht werden. Das wurde auch dem Ehepaar S. mitgeteilt: „Sie haben die Möglichkeit, sich neue Wahlkarten am Bezirksamt für den 2. Bezirk ausstellen zu lassen.“ Und zwar bis zum 17. September, also einen Tag vor der Wahl. Doch Ernst und Ingrid S. waren zu diesem Zeitpunkt noch in Hongkong.
Wütend wandten die beiden sich per Mail ans Magistrat: „Wir protestieren mit allem Nachdruck und behalten uns eine Wahlanfechtung der Wahlwiederholung für die Bezirksvertretungswahl für den 2. Bezirk vor.“ Einziges Problem: Privatpersonen können eine Wahl gar nicht anfechten, wie Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber profil festhält.
Allerdings könnte eine der wahlwerbenden Parteien Beschwerdefälle wie jenen des Ehepaares S. zum Anlass für eine Anfechtung der Bezirksvertretungswahl nehmen. Die NEOS denken darüber nach: „Diesen Menschen wird das Recht auf ihre Stimmabgabe verwehrt. Sie können die Wahl nicht anfechten, bitten aber NEOS Wien das für sie zu tun. Wir überprüfen jetzt die Möglichkeiten dafür“, sagt die Wiener NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger.