Am 1. Juli sperren Bordelle und Laufhäuser wieder auf. Das Gesundheitsministerium hat Empfehlungen für den Kundenkontakt der Sexarbeiterinnen erstellt. profil hat erste Details. Im Zentrum steht die Hygiene - von Desinfektion bis Einmal-Bettwäsche. Das Tragen von Masken wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Kontaktdaten können hinterlassen werden, um Kunden zu informieren, falls eine Sexarbeiterin positiv auf Covid-19 getestet wird ("Contact Tracing"). Eine verpflichtende Registrierung, wie sie etwa in manchen deutschen Bundesländern verlangt wird, ist "aus Datenschutzgründen" nicht vorgesehen, heißt es im Gesundheitsministerium. Ein Corona-Test kann im Zuge des Gesundheitschecks, den Prostituierte alle sechs Wochen für ihre Kontrollkarte ("Deckel") absolvieren müssen, vorgenommen werden - verpflichtend ist er nicht. Von potenziell hoch ansteckenden Küssen wird abgeraten. Naturgemäß nicht eingemahnt werden kann die Ein-Meter-Abstandsregel. Das gelte aber ebenso für andere "körpernahe Dienstleistungen wie Massagen", so das Ministerium.