Maske empfohlen: Corona-Regeln im Bordell
Am 1. Juli sperren Bordelle und Laufhäuser wieder auf. Das Gesundheitsministerium hat Empfehlungen für den Kundenkontakt der Sexarbeiterinnen erstellt. profil hat erste Details. Im Zentrum steht die Hygiene - von Desinfektion bis Einmal-Bettwäsche. Das Tragen von Masken wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Kontaktdaten können hinterlassen werden, um Kunden zu informieren, falls eine Sexarbeiterin positiv auf Covid-19 getestet wird ("Contact Tracing"). Eine verpflichtende Registrierung, wie sie etwa in manchen deutschen Bundesländern verlangt wird, ist "aus Datenschutzgründen" nicht vorgesehen, heißt es im Gesundheitsministerium. Ein Corona-Test kann im Zuge des Gesundheitschecks, den Prostituierte alle sechs Wochen für ihre Kontrollkarte ("Deckel") absolvieren müssen, vorgenommen werden - verpflichtend ist er nicht. Von potenziell hoch ansteckenden Küssen wird abgeraten. Naturgemäß nicht eingemahnt werden kann die Ein-Meter-Abstandsregel. Das gelte aber ebenso für andere "körpernahe Dienstleistungen wie Massagen", so das Ministerium.