Mehrere Fälle mit kuriosen Erklärungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
Im ersten Fall wird eine afghanische Mutter befragt. Das Einvernahmeprotokoll vermerkt zu ihrem Kleidungsstil: „VP [vernommene Person, Anm.] trägt kein Kopftuch, hat eine grüne Spitzenbluse an und Sportschuhe.“ Im ablehnenden Bescheid führt die Behörde aus, der Afghanin fehle es an westlicher Orientierung. „Darüber hinaus sind Sie fast ein Jahr in Österreich aufhältig und tragen weiterhin ein Kopftuch […].“
Von guten und bösen Menschen
Fall zwei: Einer 86-jährigen Ukrainerin wird der Aufenthaltstitel verwehrt, obwohl ihre Tochter und ihr Enkel in Österreich leben und sich um die pflegebedürftige Dame kümmern. In der Einvernahme betont die Ukrainerin, dass sie in ihrer Heimat niemanden habe. Das BFA befindet: „Der Kontakt zu Ihren in Österreich lebenden Familienangehörigen kann […] telefonisch bzw. durch Besuche aufrechterhalten werden.“
Im dritten von „profil“ beschriebenen Fall geht es um einen Afghanen, der zum Christentum übergetreten ist. Das BFA will ihm den subsidiären Schutz wegnehmen. Begründung: Er wisse zu wenig über die Unterschiede zwischen den Religionen. Über mehrere Absätze hinweg ergeht sich der Bescheid in der Erörterung von fundamentalen Unterschieden zwischen den Glaubensrichtungen. Sie gipfeln in der Feststellung: „Somit geht also der Islam von guten Menschen aus und das Christentum in erster Linie davon aus, dass alle Menschen böse sind und dies keiner mehr gutmachen kann.“ Wer das nicht wisse, so die Schlussfolgerung, könne kein richtiger Konvertit sein. Vielmehr sei davon auszugehen, heißt es im Bescheid weiter, „dass Sie nicht aus innerster Überzeugung konvertieren wollen würden, sondern es sich hierbei bloß um eine Scheinkonversion handeln würde […].”