Neues Islamgesetz könnte auch andere Religionsgemeinschaften in Schwierigkeiten bringen
Wie profil in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, könnte das geplante neue Islamgesetz auch andere Religionsgemeinschaften in Schwierigkeiten bringen etwa die Russische-Orthodoxe Kirche. Eine zentrale Bestimmung des Gesetzesentwurfs §6 Ziffer (2) legt fest, dass die Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder (...) im Inland zu erfolgen hat. Die laufenden Gehälter von Würdenträgern dürften somit nicht aus dem Ausland bezahlt werden.
Das Büro von Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) erklärte gegenüber profil, dass sich diese Bestimmung aus dem Anerkennungsgesetz des Jahres 1874 ergebe. Das Verbot der Finanzierung des laufenden Betriebs aus dem Ausland im Islamgesetz sei lediglich eine Präzisierung einer längst gültigen Norm, die für alle Glaubensgemeinschaften in Österreich Geltung habe.
Damit könnte die Regelung auch andere Religionsgemeinschaften treffen. Andreas Latzenhofer, Kassier der russisch-orthodoxen Gemeinde in Wien, erklärte vergangene Woche auf profil-Anfrage, die Gehälter der Seelsorger würden direkt aus Moskau bezahlt. Die russisch-orthodoxe Gemeinde in Salzburg wiederum untersteht administrativ der Diözese Berlin und Deutschland der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland. Der einzige Priester, ein russischer Staatsbürger, bezieht sein Gehalt aus Deutschland, so Andrej Machanets, Kassier der Gemeinde in Salzburg.
Bei der Freien Christengemeinde Pfingstgemeinde, einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft, sind etwa zehn Prozent der über 100 Mitarbeiter aus dem Ausland entsandt. Unter den drei Vollzeitpastoren im Vienna Christian Center sei ein aus den USA stammender und von dort finanzierter Geistlicher, so Pastor Gerhard Kisslinger gegenüber profil.
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