Soziale Netze
Die Notstandshilfe könnte 2019 abgeschafft werden. Lesen Sie dazu: Angst vor Regierungsplänen: Dieser Langzeitarbeitslose will auswandern
Arbeitslosengeld
Grundvoraussetzung
Mindestens 52 Wochen Erwerbsarbeit in den vergangenen zwei Jahren. Für unter 25-Jährige reichen 26 Arbeitswochen.
Höhe
55 Prozent des Nettobezugs, maximal 1690 Euro.
Bezugsdauer
20 bis 52 Wochen.
Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto
70 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn, maximal 1690 Euro.
Krankenversicherung
Ja.
Zuverdienst
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 438 Euro.
Arbeitsbereitschaft
Zwingend. Mindestens für 20 Wochenstunden. Wird vom AMS überprüft. Vermittlung in dieselbe Branche.
Wie viel Vermögen darf man behalten?
Keine Höchstgrenze.
Haushaltseinkommen
Einkommen des Partners spielt keine Rolle.
Notstandshilfe
Grundvoraussetzung
Davor muss Arbeitslosengeld bezogen worden und die Anspruchsdauer überschritten sein.
Höhe
92 Prozent des Arbeitslosengeldes, nach sechs Monaten ist ein Deckel bei 1095 Euro möglich. Vom Deckel ausgenommen sind Personen, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und in den vergangenen zehn Jahren zumindest sechs Jahre erwerbstätig waren.
Bezugsdauer
Unbefristet.
Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto
64 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn, maximal 1690 Euro.
Krankenversicherung
Ja.
Zuverdienst
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 438 Euro.
Arbeitsbereitschaft
Zwingend. Mindestens für 20 Wochenstunden. Wird vom AMS überprüft. Vermittlung in alle Branchen – auch in Hilfsjobs.
Wie viel Vermögen darf man behalten?
Keine Höchstgrenze.
Haushaltseinkommen
Einkommen des Partners spielt seit Juli 2018 keine Rolle mehr.
Mindestsicherung Alt/Neu
Grundvoraussetzung
Alt: Monatliche Einkünfte unterhalb der Mindestsicherung. Plus: kein Besitz bis auf Freibetrag (siehe unten). Neu: Keine Änderung.
Höhe
Alt: Maximal 863 Euro (mit Zuschlägen für teures Wohnen bis zu 1243 Euro in Salzburg Stadt oder 970 Euro in Wien). Familien siehe unten. Neu: Maximal 863 Euro. 563 Euro für Bezieher (Flüchtlinge) ohne gutes Deutsch oder Pflichtschulabschluss. Familien siehe unten.
Bezugsdauer
Alt: Unbefristet. Neu: Keine Änderung.
Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto
Alt: Keine Pensionsversicherung. Neu: Keine Änderung.
Krankenversicherung
Alt: Ja. Neu:Keine Änderung.
Zuverdienst
Alt: Höhe des Gehalts wird von der Mindestsicherung abgezogen. Neu: Keine Änderung.
Arbeitsbereitschaft
Alt: Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind etwa Pensionisten und Menschen mit Betreuungspflichten. Neu: Keine Änderung.
Wie viel Vermögen darf man behalten?
Alt: Geldvermögen: maximal 4315 Euro. Wohnungseigentum: Staat nach sechs Monaten im Grundbuch. Neu: Geldvermögen: Maximal 5200 Euro. Wohnungseigentum: Staat nach drei Jahren im Grundbuch.
Haushaltseinkommen
Alt: Paar zusammen 1300 Euro, für jedes Kind 233 Euro (Beispiel Wien). Neu: Paar zusammen 1200 Euro, für das erste Kind plus 216 Euro, das zweite 130, ab dem vierten Kind 43 Euro monatlich. Alleinerzieherin: Bonus von 100 bis 233 Euro je nach Kinderzahl.