Novomatic blitzt gegen Grüne ab

Pech für den Glücksspielkonzern: Die Klage gegen Helga Krismer, Grünen-Chefin in Niederösterreich, wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen.

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Der Studiengang "Leisure, Entertainment and Gaming Business Management" (also: Glücksspiel-Management) der Donau-Universität Krems beschäftigte jüngst das Oberlandesgericht Wien (OLG). Das kam so: Niederösterreichs Grünen-Chefin Helga Krismer hatte im Vorjahr mit scharfer Kritik auf das Weiterbildungsangebot reagiert, weil die private Donau-Uni auch mit Steuermitteln finanziert wird: "Wenn Unternehmen wie die Novomatic AG Schulungen ihrer MitarbeiterInnen benötigten, dann mögen sie es ohne Steuergeld selbst organisieren", sagte Krismer damals - dieser Satz brachte ihr eine Klage des Glücksspielkonzerns ein.

Nachdem das Erstgericht die Klage abgewiesen hatte, blitzte die Novomatic nun auch mit ihrer Berufung beim OLG ab. Begründung: Die von Krismer "im politischen Diskurs geäußerte Kritik daran, dass die mit Steuergeld geförderte Universität einen derartigen Lehrgang anbietet, wobei sie dies mit dem Hinweis auf die problematische Situation des Glücksspiels in der Gesellschaft verknüpft, ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußerung () zulässig".

Und: Die Aussage, dass die Novomatic "eines jener Unternehmen ist, die durch den von der Universität angebotenen, teilweise mit Steuergeldern finanzierten Lehrgang Mitarbeiter (selbstverständlich entgeltlich) ausbilden lassen können, ist im Kern wahr und enthält nichts Ehrenrühriges oder Kreditschädigendes".

Der Konzern will es dabei belassen: "Ich habe empfohlen, das Urteil in Rechtkraft erwachsen zu lassen, auch wenn eine Revision an den OGH grundsätzlich möglich wäre", erklärte Anwalt Peter Zöchbauer.

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.