Oberösterreich muss türkischer Alleinerzieherin Schadenersatz zahlen

Gericht verurteilt Land in erstem Verfahren nach dem oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz.

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Es ist ein Urteil mit politischer Signalwirkung: Oberösterreich muss einer türkischen Alleinerzieherin Schadenersatz zahlen. Die 25-Jährige, die mit ihrem Kind im Bezirk Freistadt wohnt, hatte beim Land um Wohnbeihilfe angesucht und war abgeblitzt. Daraufhin klagte sie mit Unterstützung des Vereins Klagsverband. Es war das erste Verfahren nach dem oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz. Nun bekam die Frau in zweiter Instanz recht. Die Türkin hätte 36 Monate durchgängige Erwerbsarbeit nachweisen müssen. Das war ihr nicht möglich, weil sie nach der Geburt ihres Kindes in Karenz war. Von österreichischen Staatsbürgern wird dieser Nachweis nicht verlangt. Das Gericht verurteilte Oberösterreich zu 1000 Euro Schadenersatz und 1500 Euro Nachzahlung der Wohnbeihilfe. Die Schuldeinsicht aber scheint gering. Mittlerweile ist die Zahlungsfrist verstrichen, ohne dass die Frau Geld gesehen hätte. Das ärgert Andrea Ludwig, Leiterin des Bereichs Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband: „Es ist bezeichnend, wie das Land sich hier verhält. Muss die türkische Alleinerzieherin jetzt auch noch ein mit Kosten verbundenes Exekutionsverfahren gegen das Land anstrengen?“

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

war von 1998 bis 2024 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges.