Justiz

Oberstaatsanwalt Fuchs wegen Geheimnisverrats und Falschaussage angeklagt

Fuchs wurde vom Ministerium suspendiert - Strafantrag eingebracht

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Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wird angeklagt. Infolge dessen wurde er am Mittwoch mit sofortiger Wirkung einstweilig suspendiert. Fuchs wird sich - wie am Donnerstag bekannt wurde - wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen. Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.

Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Wie Salzborn mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck aus möglichen Befangenheitsgründen die Delegierung an einen Gerichtssprengel außerhalb des Oberlandesgerichts (OLG) Wien beantragt. Sollte dem stattgegeben werden, würde nicht in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland verhandelt werden. Für Beamte, die ein ausschließlich kraft ihres Amtes zugänglich gewordenes Geheimnis offenbaren, sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vor. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.

Suspendierung wegen Anklage

Die Suspendierung wurde dem Obersten Gerichtshof als zuständiges Disziplinargericht zur Kenntnis gebracht. Dieser hat nun darüber zu entscheiden.

"Grund für die Maßnahmen war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", begründete das Ministerium den Schritt.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte das bereits im U-Ausschuss am Mittwoch im vertraulichen Teil ihrer Befragung angekündigt. Fuchs war unter Druck geraten, nachdem Nachrichten zwischen ihm und dem ebenfalls suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek publik geworden sind. Die beiden hatten sich über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterhalten.

Bereits im Vorjahr war die Geschäftsverteilung der Oberstaatsanwaltschaft Wien aufgrund der Vorwürfe in wesentlichen Punkten geändert worden. Seither war Johann Fuchs für sämtliche Angelegenheiten, die die WKStA betreffen, nicht mehr zuständig.