Affäre Weißmann: Publikumsratsvorsitzende Zgubic-Engleder kritisiert Compliance-Bericht
In der Affäre um den früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann wurde das Krisenmanagement des Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer und seines Stellvertreters Gregor Schütze kritisiert. Was fast vergessen wurde: Auch eine dritte Stiftungsrätin war von Anbeginn eingebunden: die Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer Wien, Gabriele Zgubic-Engleder, die als Vorsitzende des Publikumsrats auch Mitglied des Stiftungsrats ist. Sie war dabei, als der Anwalt jener Frau, die Roland Weißmann sexuelle Belästigung vorwirft, am Mittwoch, dem vierten März, Lederer und Schütze in seiner Kanzlei in der Wiener Innenstadt die inkriminierten Chats und Fotos vorlegte. Dem Vernehmen nach soll es Zgubic-Engleder gewesen sein, die als erste der drei meinte, dass es sich um sexuelle Belästigung handle. Auch ins Krisenmanagement der Tage danach war sie aktiv eingebunden. Beim finalen Gespräch von Weißmann mit Lederer, Schütze und ORF-Juristen am Sonntag, 8. März, betreffend die Rücktrittsmodalitäten war sie allerdings nicht mehr dabei.
Umso mehr zeigt sich Zgubic-Engleder nun über den Bericht der ORF-Compliance-Stelle zu den Vorwürfen gegen Weißmann irritiert. In diesen hat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zwar nur Ingrid Thurnher Einsicht, aber die ORF-Generaldirektorin übermittelte den 35 Stiftungsräten am 14. April eine siebenseitige Zusammenfassung. Erstellt wurde diese von den Wiener Rechtsanwälten Christopher Schrank und Alexander Stücklberger von der Kanzlei Brandl-Talos. Die zwei Advokaten hatten mit einer langjährige Expertin der ORF-Rechtsabteilung die Untersuchung der Affäre im Auftrag der ORF-Compliance-Stelle durchgeführt und sowohl Weißmann als auch die betroffene Frau im März stundenlang befragt. Die zentrale Formulierung der siebenseitigen Zusammenfassung: „Im Ergebnis konnte keine sexuelle Belästigung durch Roland Weißmann festgestellt werden.“ Wie es weiter heißt, „konnte nicht festgestellt werden, dass Roland Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt seine berufliche Stellung gegenüber der Betroffenen dahingehend ge- bzw. missbraucht hätte, dass er ihr jedwede berufliche Vor- oder Nachteile in Aussicht stellt“. Es konnte „auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass durch Roland Weißmann gesetzte Verhaltensweisen für die Betroffene unerwünscht waren“.
In einem geharnischten, profil vorliegenden Schreiben an Ingrid Thurnher vom 17. April übt Zgubic-Engleder nun schwere Kritik am Bericht, dessen Verfassern und Thurnhers Umgang damit. Es sei „fatal, wenn öffentlich der Eindruck entsteht, dass im ORF Diskriminierungen stattfinden und mit diesen nicht in der gebotenen Art und Weise umgegangen wird“. Ein „sehr sorgfältiger Umgang mit den im Raum stehenden Vorwürfen“ sei bedeutsam. Allerdings: „Die bisherige Vorgangsweise und insbesondere auch das Schreiben der beauftragten Anwaltskanzlei vom 14. April lassen mE dabei durchaus noch Luft nach oben offen.“ Und weiter: „Mehrere Ausführungen scheinen mir rechtlich nicht nachvollziehbar.“ Es sei „äußerst beunruhigend, dass gerade in so einer sensiblen Situation ein vom ORF beauftragtes Gutachten einen solchen falschen Eindruck zu hinterlassen geeignet ist."
Kritik äußert Zgubic-Engleder auch an den verantwortlichen Rechtsanwälten. Brandl-Talos sei eine „eher auf anderen Fachgebieten als dem Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht spezialisierte Kanzlei“. Überdies sei Brandl-Talos „in der Vergangenheit bereits im Auftrag von Generaldirektor a.D. Roland Weißmann für den ORF tätig“ gewesen. Es entstehe nicht der „öffentliche Eindruck der Unbefangenheit.“
Abschließend fordert Zgubic-Engleder Thurnher auf, „dem Stiftungsrat, dem Betriebsrat und ausgewiesenen Rechtsexperten bzw. -expertinnen im Bereich sexuelle Belästigung im arbeitsrechtlichen Kontext Einsicht in den Compliance-Bericht zu gewähren“. Denn: „Es kann nicht sein, dass ein vom ORF eingesetztes ,Geheimgericht‘ auf Basis von Unterlagen, die niemanden – nicht einmal den Betroffenen (!) - zugänglich gemacht werden, einen faktisch bindenden Spruch fällt, ohne dass dieser einer Überprüfung – sozusagen einer 2. Instanz – unterliegt.“
Am 23. April wird der Stiftungsrat Ingrid Thurnher zur ORF-Generaldirektorin bis zum Jahresende bestellen. Ob auch Zgubic-Engleder für sie stimmt, bleibt abzuwarten.