Philippa Straches Mandat ist nun fix
Jetzt steht es fest: Für die Ehefrau des zurückgetretenen FPÖ-Parteiobmanns Heinz-Christian Strache, Philippa Strache, ist der Weg ins Parlament frei. Sie könnte - falls sie nicht von sich aus verzichtet - über die Landesliste in den Nationalrat einziehen. Das hat die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag entschieden, wie diese der APA mitteilte.
Dem auf der Liste vor ihr gereihten Justizsprecher Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er auf dieses verzichtet und stattdessen das Landeslisten-Mandat annimmt, ist nicht möglich.
Die FPÖ hatte Anfang der Woche diese Variante noch angekündigt. Damit hätte man Philippa Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt.
Keine Aufnahme in den Parlamentsklub
Auch wenn sie in den Nationalrat einzieht: Eine Aufnahme in den blauen Parlamentsklub bleibt ihr verwehrt. Das haben FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und der designierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung heute Mittwoch klargestellt.
"Die FPÖ spricht sich vor dem Hintergrund der in der sogenannten 'Spesencausa' laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen gegen die Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus", hieß es.
Hofer und Kickl bekräftigten die von der Wiener FPÖ geäußerte Kritik an der Rechtsansicht des Innenministeriums, Harald Stefan das Wahlrecht zwischen den von ihm errungenen Mandaten auf Regionalwahlkreis- und Landesebene "vorzuenthalten". Die Entscheidung der Wiener Landeswahlbehörde müsse zur Kenntnis genommen werden.
"Jedoch laden wir die übrigen Parlamentsparteien ein, dieses Thema so rasch wie möglich durch eine gesetzliche Klarstellung der Nationalratswahlordnung zu bereinigen, sodass diametral entgegengesetzte Interpretationen künftig nicht mehr möglich sind. Die FPÖ wird hier in der kommenden Gesetzgebungsperiode einen entsprechenden Vorschlag präsentieren", kündigte die FPÖ-Spitze an.