Plagiatsaffäre: Ausländische Gutachter brachten Buchmann zu Fall
profil berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über neue Details in der Affäre um den zurückgetretenen steirischen Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP), dem die Universität Graz Anfang April den akademischen Grad „Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ wegen nachgewiesener Plagiate in Buchmanns Dissertation entzog. Die Entscheidung erfolgte auf Basis dreier von der Uni Graz beziehungsweise der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität in Auftrag gegebener Gutachten. Laut dem profil vorliegenden Bescheid des Studiendirektors der Uni Graz handelt es sich bei den Gutachtern um Claas Christian Germelmann, Marketing-Professor an der Universität Bayreuth, den jahrelang an der Universität St. Gallen tätigen Ökonomie-Professor Gebhard Kirchgässner (er verstarb am 1. April nach schwerer Krankheit) und den habilitierten Handelsexperten Lothar Müller-Hagedorn von der Universität Köln.
Keine bloße "Schlampigkeit"
Laut dem Bescheid der Uni Graz widerlegten die Gutachter Buchmanns Rechtfertigung, bei der Abfassung seiner Dissertation „schlampig“ gearbeitet zu haben, kategorisch. „Wegen der Systematik“ sei nicht „von Schlampigkeit“, sondern von „Verschleierung“ zu sprechen. „Die Quantität der einzelnen Plagiate“ spreche „im Sinne eines ,Patchwork-Plagiats‘ für den plagiatorischen Charakter der gesamten Dissertation“. Originalzitat aus dem Bescheid: „Dass kein, zumindest bedingter, Vorsatz bei der Vorgehensweise des Verfassers der Dissertation vorlag, wird von der Universität Graz ausgeschlossen.“