Plagiatsprüfer Weber über Gutachter Mahringer: "Das ist ein Reisebericht"
INTERVIEW: EDITH MEINHART
profil: Sie nahmen das Gutachten des einzigen Afghanistan-Sachverständigen in Asylverfahren unter die Lupe. Was haben Sie auszusetzen? Weber: Zunächst einmal, dass der Autor Behauptungen grundsätzlich nicht belegt. Wenn er beispielsweise schreibt, die medizinische Versorgung in Afghanistan sei ausreichend, fragt man sich als Leser: Hat er das gelesen, hat er das überprüft? An einer Stelle merkt er an, dass seine Erkenntnisse auf persönlichen Erfahrungen fußen. Das ist dann aber kein Gutachten, sondern ein Reisebericht.
profil: Mahringer sagt, mit westlichen Augen beurteile man die Lage anders als die Bevölkerung in Afghanistan. Weber: Er kann natürlich alternative Hypothesen aufstellen: Nur muss er sie dann auch richtig überprüfen. Was sollen Fotos von Krankenhäusern oder Apotheken über die Gesundheitsversorgung in Kabul aussagen?
profil: Sie haben sich auch die Diplomarbeit angesehen, die Mahringer 1977 an der Wirtschaftsuniversität schrieb. Ihr Befund? Weber: Es findet sich darin kein Zitat, keine Quellenangabe, kein Literaturverzeichnis, kein Hypothesenteil. Ich betrachte das als Schilderung eines Arbeitsablaufs, aber nicht als wissenschaftliche Arbeit.
profil: Er selbst sagt, die Formvorschriften seien damals nicht so streng gewesen wie heute. Weber: Ein Zitiergebot kennt die Methodenliteratur schon damals. Außerdem habe ich fünf Diplomarbeiten angesehen, die aus derselben Zeit stammen und vom selben Professor begutachtet wurden. In allen wurde zitiert, gibt es Quellenverzeichnisse und eidesstattliche Erklärungen, dass die Arbeiten eigenständig verfasst wurden.
profil: Ist das ein Fall für eine Aberkennung des akademischen Titels? Weber: Nein, das sieht das Gesetz nur im Erschleichungsfall vor. Herr Mahringer hat niemanden getäuscht. Sein Betreuer konnte ja sehen, dass er nicht zitiert hat. Man könnte etwas überspitzt formulieren: Seine Arbeitsweise zeigte sich schon vor 40 Jahren. Aus heutiger Sicht ist aber viel entscheidender, wie er Gerichtssachverständiger wurde und wer seine Fähigkeiten geprüft hat.
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